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AlVG §10 Sperre wegen Vereitelung eines Stellenangebots.

Schlagworte Rechtsinformation
Geschäftszahl
W229 2127397-1
Norm

W229 2127397-1

Dem Beschwerdeführer wurde mit Schreiben vom 03.12.2015 ein Stellenangebot der Firma XXXX postalisch übermittelt. Am 07.12.2016 hat der Beschwerdeführer einen Kontrolltermin beim AMS wahrgenommen. Das Stellenangebot vom 03.12.2015 hat der Beschwerdeführer erst nach dem Kontrolltermin vom 07.12.2015 erhalten. Im Zuge dieses Kontrolltermins am 07.12.2015 haben die zuständige Beraterin und der Beschwerdeführer die zugewiesene Stelle besprochen. Der Beschwerdeführer teilte mit, wegen eines Motorschadens über kein Auto mehr zu verfügen. Dies wurde von der Sachbearbeiterin akzeptiert und die Erreichbarkeit der zugewiesenen Stelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass die Wegstrecke von der Wohnadresse des Beschwerdeführers zur Adresse der genannten Firma mit öffentlichen Verkehrsmitteln in eine Richtung knapp zwei Stunden betrage. Die zuständige Beraterin räumt im Verfahren ein, gesagt zu haben, dass der Beschwerdeführer die Stelle "vergessen" könne. Dass das bei der angebotenen Stelle zur Verfügung stehende Firmenauto beim Kontrolltermin am 07.12.2015 thematisiert wurde, kann nicht festgestellt werden. Der Beschwerdeführer hat das übermittelte Stellenangebot vor dem Hintergrund des Gesprächsverlaufs vom 07.12.2015 nicht vollständig durchgelesen. Beschwerde war erfolgreich.

Schlagworte Erfahrungsberichte
Ortsbezug