Der Beschwerdeführer ist in 1160 Wien wohnhaft. Der Beschwerdeführer bezog seit August 2011 mit Unterbrechungen regelmäßig Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, zuletzt seit 15.04.2013. Der Beschwerdeführer verfügt über eine Lehrabschlussprüfung als Orthopädieschuhmacher. Bei einer persönlichen Vorsprache am 25.11.2013 wurde dem Beschwerdeführer ein Vermittlungsvorschlag bzw. eine Einladung zur AMS Jobbörse "Verkauf Großbäckerei" dem 09.11.2013 um 10:00 Uhr übergeben. Das Bruttomonatsgehalt für eine Vollzeitbeschäftigung betrug € 1.333,98,- pro Monat. Der Beschwerdeführer hat den Termin für die Jobbörse nicht wahrgenommen. Der Beschwerdeführer hat keine Belege für eine Erkrankung über den 15.11.2013 hinausgehend vorgelegt. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Beschwerdeführer den Termin für die Jobbörse krankheits- bzw. medikamentös bedingt versäumt hat. Berücksichtigungswürdige Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor. Beschwerde war ohne Erfolg.
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