Laut der am 4.September 2014 abgeschlossenen Betreuungsvereinbarung weist der BF Berufserfahrung als Jurist auf, er steht jedoch seit dem Jahr 2006 in Bezug von Leistungen aus dem ALVG. Der Beschwerdeführer wurde vom AMS bei der Suche nach einer Stelle als Jurist oder Steuerberater oder in allen anderen zumutbaren Beschäftigungsbereichen im Vollzeitausmaß in den Arbeitsorten XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX unterstützt. Auch die gesundheitlichen Einschränkungen des BF werden wie im Gutachten der Arbeitsmedizinerin Dr. XXXX ausgeführt, bei der Stellenvermittlung berücksichtigt. Der Beschwerdeführer hat sich verpflichtet sich auf Stellenangebote, die ihm das AMS zuweist, zu bewerben und innerhalb von acht Tagen dem AMS über die Bewerbung Rückmeldung zu geben. Dem BF wurde am 23.12.2014 der Vermittlungsvorschlag für die Stelle als Office Mitarbeiter mit Schwerpunkt Büroverwaltung beim XXXX zugewiesen, als Frist zur Meldung über die Bewerbung an das AMS waren acht Tage vorgesehen. Als Ende der Bewerbungsfrist beim XXXX in schriftlicher Form war der 15.Jänner 2015 angegeben. Im Stelleninserat waren folgende Anforderungen angegeben: Regionale Kenntnisse und Naturverbundenheit, Ausbildung im Bürobereich, Organisationstalent, Buchhaltungsvorbereitung, Büroverwaltung, Lager, Verkaufsshop, kommunikativ, flexibel, teamfähig, selbstständig, Grafikkenntisse, Englisch und Italienisch von Vorteil, Entlohnung € 1400 brutto. Der Beschwerdeführer hat sich auf diese Stelle erst am 27.01.2015, nach Ablauf der Bewerbungsfrist beworben. Der BF wurde arbeitsmedizinisch im Hinblick auf seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen untersucht, mit dem Gutachtensergebnis, dass Arbeiten im Garten aus medizinischer Sicht nicht zumutbar wären. Beschwerde war ohne Erfolg.
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