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Wahlumfrage zur Nationalratswahl 2024 Frage 6: Verfahrenshilfe

Aktiver Admin am Sa., 28.09.2024 - 14:58

In Regierungsprogramm der derzeitigen Regierung war die Neuregelung der Verfahrenshilfe festgeschrieben. Bisher wurde auf Antrag auf Verfahrenshilfe durch die Rechtsanwaltskammer ein Rechtsanwalt zugewiesen, der ohne direkten Lohn die Verfahrenshilfe übernahm. Dadurch war weder die freie Anwaltswahl möglich, noch konnten Anwälte sich auf Arbeitslosenrecht spezialisieren und Existenz sichernd als Spezialisten arbeiten und entsprechend dem persönlichen Engagement war die Qualität der Arbeit der Verfahrenshilfeanwälte sehr unterschiedlich.
Sind Sie für eine Neuregelung der bislang paternalistischen Verfahrenshilfe. Wie soll diese Ausschauen?

Informationen zur Verfahrenshilfe müssen offensiv an Anspruchsberechtigte herangetragen werden, die oft gar nicht oder zu spät erfahren, dass es sie gibt. Eine systematische Strukturierung der Zuteilungen von Verfahrenshilfe nach Spezialgebieten der Anwält*innen sollte wohl machbar sein.

GRÜNE: Wir Grüne stehen einer Reform der Verfahrenshilfe offen gegenüber. Im Zuge dieser Reform wollen wir Maßnahmen setzen, damit Empfänger:innen von Verfahrenshilfe eine spezialisierte und qualitativ hochwertige Vertretung erhalten, um ihre Rechte entsprechend durchsetzen zu können.

Wir Grüne haben in der vergangenen Legislaturperiode vielfältige Maßnahmen zur Prozessunterstützung durchgesetzt. Dazu gehört der Kostenersatz bei Freispruch, damit Freisprüche und Einstellungen im Strafverfahren nicht mehr die finanzielle Existenz der Betroffenen bedrohen, und das Hinweisgeberschutzgesetz, mit dem die Prozesskostenunterstützung durch Kammern ermöglicht wurde. Diesen Weg wollen wir weitergehen, etwa bei der Umsetzung der SLAPP-Richtlinie, wo wir wirtschaftliche Ungleichgewichte im Verfahren durch Eingriffe zugunsten der wirtschaftlich unterlegenen Partei beseitigt werden sollen.

SPÖ: Die Verfahrenshilfe ist eine wichtige soziale Einrichtung. Für die SPÖ ist besonders wichtig, dass diese unbürokratisch, rasch und auf einer qualifizierten Basis zur Verfügung gestellt wird. Nur so kann das Ziel des Rechtsstaates, nämlich die Gleichheit vor dem Recht, erreicht werden. Notwendige Änderungen wären mit Expert*innen und den betroffenen Einrichtungen zu erarbeiten.

KEINE (Wandel): Ja, wir sind für eine Neuregelung und Aufwertung der Verfahrenshilfe. Sie muss so gestaltet werden, dass Anwälte fair entlohnt werden – eine Voraussetzung dafür, dass sie diese Arbeit gerne und engagiert übernehmen. Außerdem soll die freie Anwaltswahl gesetzlich abgesichert sein, sodass Betroffene einen spezialisierten Anwalt auswählen können, der ihre Interessen bestmöglich vertritt.

FPÖ: Die Verfahrenshilfe ist eine vom Staat finanzierte Serviceleistung für bedürftige Personen bei Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung). Damit soll allen Bürger der Zugang zum Recht und zu einem gerichtlichen Verfahren ermöglicht werden. Um eine Änderung herbeizuführen, müsste es über dieses System eine Evaluierung geben. Die Pauschalbeträge, die die Rechtsanwälte bei solchen Verfahren bekommen, müssten ebenfalls reformiert werden. Denn der Aufwand muss so entschädigt werden, dass es keine finanziellen Einbußen gibt. Ist das einmal geregelt, kann man über eine Neuregelung der Zuteilung eines Rechtsanwaltes mit einem Wahlrecht nachgedacht werden.

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