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Antrag an die Vollversammlung der AK Wien: Existenzsicherndes Arbeitslosengeld!

Aktiver Admin am Di., 04.05.2021 - 10:42

Enthält viele Passagen eines Textvorschlags von Aktive Arbeitslose Österreich (insbesondere bezüglich Existenzgefärhdung durch Bezugssperren)

Antrag Nr. 8

  1. der Liste Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International [KOMintern] an die 175. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 5.5. 2021

Existenzsicherndes Arbeitslosengeld!

Im vergangenen Jahr hat das AMS trotz der Coronakrise, in der die Zahl der zu besetzenden Stellen massiv eingebrochen ist, insgesamt 93.199 existenzgefährdende Bezugssperren über Arbeitsuchende verhängt. Das entspricht lediglich einem Rückgang von 34% gegenüber 2019. In Deutschland, wo die Zahl der Arbeit Suchenden in Vergleich nur etwa halb so stark zugenommen hat, hat die Arbeitsagentur 79% weniger Bezugskürzungen und -sperren ausgesprochen!

Am 12.11.2019 stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die menschenwürdige Existenz eines Menschen unter allen Umständen gesichert werden muss und kein Mensch auch nur zeitweise einer extremen materiellen Not ausgesetzt werden darf (Beschwerde gegen die sanktionsweise Einstellung der Grundversorgung eines Asylwerbers unter Verweis auf Artikel 1 der Grundrechtecharta der Europäischen (Urteil C‑233/18))

Nicht „nur“ in Zeiten von Wirtschafts- und Coronakrise ist vollkommen klar, dass Arbeitslosigkeit kein individuelles Verschulden, sondern eine gesellschaftliche Fehlentwicklung ist. Es stehen schlichtweg generell zu wenige Arbeitsplätze zur Verfügung, und die vorhandenen entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen (Ausbildung, Wohnort, Betreuungspflichten, Existenzsicherung, ...).

Menschen ohne Lohnarbeit dürfen nicht für das Versagen der Arbeitsmarktpolitik dieses Wirtschaftssystems zur Verantwortung gezogen werden.

Und das Ziel eines zumindest armutsfesten Arbeitslosengeldes verlangt auch danach. Denn diese 80% würden – wie aus Berechnungen der Arbeiterkammer OÖ hervorgeht – nicht nur das durchschnittliche Arbeitslosengelt über die Armutsschwelle (EU-SILC) heben, sondern auch dem Abrutschen in die Notstandshilfe (die nur mehr 92% des Arbeitslosengeldes beträgt) einen monetären Riegel vorschieben, damit nicht erneut unter die Armutsgefährdungsschwelle zu stürzen. Den Berechnungen der AK-OÖ bedarf es hierzu jedoch einer Anhebung der Nettoersatzrate im Land auf (mind.) 78%. Die seitens ÖGB und AK ventilierte Anhebung auf lediglich 70% hingegen reicht für dieses Mindestziel eines armutsfesten Arbeitslosengeldes nicht aus.

Deshalb beschließt die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien zu fordern:

  • Ein Sanktionenmoratorium bei der Arbeitslosenversicherung, der Mindestsicherung / Sozialhilfe sowie allen weiteren existenzsichernden Maßnahmen während der Corona-Krise bzw. bis zum Beschluss einer grund- und menschenrechtskonformen Regelung, die sowohl verhältnismäßig ist, Verfahrensrechte garantiert (Unschuldsvermutung!) als auch eine menschenwürdige Existenz unter allen Umständen sichert.

  • Fortführung des Coronazuschusses von 150 Euro für ALLE unter der EU-SILC Armutsgefährdungsschwelle.

  • Anhebung des Arbeitslosengelds und der Notstandshilfe auf ein Niveau, das über der Armutsgefährdungsschwelle (EU-SILC) liegt

 

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