1. Vorstellung des Vereins Aktive Arbeitslose
Gegründet 10.12.2009
- Selbsthilfegruppe (Rechtsinformation)
- Basisgewerkschaft (Arbeitslosenrechte als ArbeitnehmerInnenrechte)
- Menschenrechtsverein (UPR – menschenrechte.jetzt!, Forum WSK-Rechte)
2. Anliegen und Vorschläge
Informationsfluß
Anhörungsrecht nach ILO 122 Absatz 3 (BGBl 1972/355)
- Proaktiv: Information über grundlegende (neue) AMS-Programme, Projekte und Richtlinien (neue/geänderte), Mustervereinbarungen für AMS-Maßnahmen
- Reaktiv: Information über konkrete Rechtsfragen und AMS-Maßnahmen
Aktuell: „Der Weg zur Älterengarantie“
Einrichtung eine Runden Tisches Arbeitslosigkeit (etwa halbjährlich)
Förderung von Aktivitäten / Projekten von Erwerbsarbeitsloseninitiativen / Betroffenenselbstorganisationen als Teil der Versicherungsgemeinschaft
Sanktionsregime und Paradigmenwechsel
Ziel: Einstellung aller Bezugssperren – Projekt „Sanktionsfreies AMS“
Erste Schritte:
- Gewährung des Parteiengehörs vor der Zuweisung zu einer AMS-Maßnahme. Keine „automatischen“ Maßnahmenzuweisungen durch Backoffice ohne Mitwirkung der Betroffenen.
- Unmittelbare Information bei Bezugseinstellung
AMS-Maßnahmen
Keine dequalifizierenden Maßnahmen (§ 31 Abs. 8 AMSG). Befähigung für eine „zusagende Beschäftigung“ in der „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ angewandt werden können (ILO 122).
Weniger, dafür höherwertige und selbst ausgewählte Maßnahmen