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Öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission betreffend die Erbringung von Dienstleistungen an Langzeitarbeitslosen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene: Briefverkehr mit dem EU Informationsbüro in Wien

Aktive Arbeits… am Di., 17.03.2015 - 15:10

AKTIVE ARBEITSLOSE [kontaktataktive-arbeitslose.at (mailto:)rel="noreferrer"]
Sent: Tuesday, March 17, 2015 10:34 AM
To: KUHR Bernhard (COMM-VIENNA)
Subject: Exkludierende "Oeffentliche Konsultation" nur in einer Landessprache

Sehr geehrter Herr Kuhr,

wir haben gehört, dass es ein Recht gibt, Dokumente/Informationen der Europäischen Union in der eigenen Landessprache zu beziehen.

Wir sind nun damit konfrontiert, dass es eine "öffentliche Konsultation" zum Thema Services für Langzeitarbeitslose gibt, die nur in der Englischen Sprache angeboten wird, womit jene, um die es da eigentlich gehen sollte, großteils von vornherein ausgeschlossen werden. Die Erwerbsarbeitslosen werden auch in diesem Fragebogen nicht einmal als eigene Zielgruppe angesprochen! Auch ist die kurze Frist (19.02.2015  -  15.05.2015) nicht gerade partizipationsfördernd. Hinzu kommt, dass die Fragestellungen ziemlich manipulativ sind und mehr oder weniger vorgeben, was wieder einmal von Oben herab den betroffenen Menschen aufs Aug gedrückt werden soll (z.B. verpflichtende "Eingliederungsvereinbarungen" a la Hartz IV).

Erwerbsarbeitslose haben zudem in der EU nach wie vor keine Lobby und keinerlei Ressourcen, um überhaupt die Stimme auf dem EU-Parkett zu erheben!

Public consultation on service provision to long-term unemployed
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&langId=de&consultId=15

Wir möchten daher von Ihnen wissen:

  • Wo steht das Recht, Informationen in der eigenen Landessprache zu bekommen.
  • Wie bzw. wo kann dieses Recht eingefordert werden.
  • Wo steht, dass "öffentliche Konsultationen" nur in einer Sprache gemacht werden können und so die einfachen EU-BürgerInnen, die nicht über ausreichende Fremdsprachenkenntnisse verfügen, ausgeschlossen werden.
  • Können Eingaben für "öffentliche Konsultationen" auch in Papierform gemacht werden, weil gerade Erwerbsarbeitslose nicht unbedingt über einen eigenen Internet-Anschluss haben und so erst recht ausgeschlossen werden.
  • Wo können wir uns über diese exkludierende und manipulative Vorgangsweise bei dieser "öffentlichen Konsultation" beschweren?
  • Gibt es womöglich rechtliche Mittel gegen dieses exkludierende Verhalten?
  • Welche Ansatzpunkte sehen Sie, damit auch Erwerbsarbeitslose jene Ressourcen erhalten, um sich europaweit zu vernetzen und gemeinsam die Stimme in der EU zu erheben? (Diese Frage können Sie gerne auch später beantworten, die anderen sind dringlicher!)

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"


From: <Bernhard.KUHRatec.europa.eurel="noreferrer">
To: <kontaktataktive-arbeitslose.atrel="noreferrer">
Cc: <Karin.GUTTMANNatec.europa.eurel="noreferrer">,
<Johann.Sollgruberatec.europa.eurel="noreferrer">,
<Brigitte.LUGGINatec.europa.eurel="noreferrer">
Subject: FW: Complaint concernig public consultation Exkludierende "Oeffentliche Konsultation" nur in einer Landessprache
Date: Mon, 23 Mar 2015 11:08:13 +0000

Sehr geehrte  Herr Mair,

ich habe Ihre Anfrage/Beschwerde an meine Kollegen in der zuständigen Generaldirektion geschickt (siehe unten).

Gerne möchte ich Ihnen aber ein paar Vorinformationen geben:

Die Regelungen über die Mehrsprachigkeit finden sich  in verschiedenen Vorschriften.

Die für die Bürger wichtigste Vorschrift  ist in Artikel 20 des Vertrages über Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt:

http://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html

Hier finden Sie die wichtigste Bestimmung des Artikels 20 über die Unionsbürgerschaft:

d) das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich an den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden, sowie das Recht, sich in einer der Sprachen der Verträge an die Organe und die beratenden Einrichtungen der Union zu wenden und eine Antwort in derselben Sprache zu erhalten.

Zusätzlich ist noch die Verordnung 1/1958 relevant:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1426592083597&uri=CELEX:01958R0001-20130701

Laut Art 4 dieser Verordnung sind nur alle Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung in allen Amtssprachen zu veröffentlichen. Sie können diese Rechtsvorschriften  in unsere Datenbank Eur-Lex (http://eur-lex.europa.eu/)  in allen Amtssprachen abrufen.

Gerne möchte ich Sie auch davon informieren, dass sich schon Bürger beim Europäischen Ombudsmann über die restriktive Sprachpolitik bei Konsultationsverfahren beschwert haben und  aufgrund dieser Beschwerde auch das Europäische Parlament eine Resolution gemacht hat:

http://europa.eu/rapid/press-release_EO-12-17_de.htm

http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/decision.faces/en/12009/html.bookmark

In der Konsultation ist auch eine Postanschrift angegeben, man kann daher auch diese Konsultation auf dem Postweg einbringen (http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=333&langId=de&consultId=15&visib=0&furtherConsult=yes)

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Vorinformationen helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Kühr
Dokumentation

Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
Haus der Europäischen Union
Wipplingerstraße 35 
A-1010 Wien
Tel. (+43-1) 516 18-331
Fax (+43-1 )513 42 25
e-mail: bernhard.kuhratec.europa.eurel="noreferrer"
http://ec.europa.eu/austria/


Brief als Scan (jpg.datei)

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GD Beschäftigung, Soziales und Integration

Europa 2020: Beschäftigungspolitik
Der Direktor

Brüssel, den 7.4.2015 No 1492817

Herrn
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“
Krottenbachstraße 40/ 9/ 6
1190 Wien
ÖSTERREICH

Sehr geehrter Herr Mair,

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail an Herrn Kühr vom 17. März. Darin stellen Sie einige Fragen zur öffentlichen Konsultation über das Dienstangebot für Langzeitarbeitslose. Da ich der für diese Kommissionsinitiative zuständige Dienststellenleiter bin, wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung an mich weitergeleitet.

Lassen Sie mich Ihnen zunächst für Ihr Interesse an der genannten Konsultation danken.

Die Langzeitarbeitslosigkeit ist eine der lang anhaltenden Folgen der Wirtschaftskrise.

Mit ihrer Initiative möchte die Europäische Kommission herausfinden, wie die Leistungen für Langzeitarbeitslose verbessert werden können.

Die öffentliche Konsultation wurde im Einklang mit den dafür geltenden Leitlinien Veröffentlicht. Sie liegt zwar nur in englischer Sprache vor, die Beiträge können aber in jeder Amtssprache der Europäischen Union eingereicht werden. Wir würden Sie bitten, uns Ihre Meinung dazu mitzuteilen, wie ein umfassender Ansatz zur Verbesserung der Unterstützung der Langzeitarbeitslosen und der ihnen angebotenen Leistungen aussehen könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Eckert

Kopie an: Bernhard Kühr - Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich

Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel - BELGIQUE/BELGIE Tel. +32 229-91111.

Büro: J-27 05/23.
Tel. Durchwahl +32 229-63197.

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