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Datenschutzskandal beim AMS-Salzburg: Daten von vermutlich illegalen Psychotests im AMS-Kurs waren offen zugänglich!

Aktiver Admin am Do., 13.02.2014 - 10:02

(Wien/Salzburg 13.2.2014) Ein von der Salzburger Piratenpartei aufgedeckter Datenschutzskandal zeigt recht deutlich den sorglosen Umgang des AMS und seiner Kursanbieter mit dem Datenschutz:Testergebnisse samt Namen und Berichte über die SchulungsteilnehmerInnen ware ungeschützt abrufbar auf einem offen zugänglichen Computer gefunden worden.Aktive Arbeitslose Österreich fordern volle Aufklärung dieses Skandals und Sicherstellung des Datenschutzes in AMS-Kursen.

Schluss mit den illegalen Psychotests!

Das pikante an diesem Datenschutzskandal ist, dass es keine gesetzliche Ermächtigung für AMS-Kursanbieter gibt, so einfach Psychotests durchzuführen, und diese laut Datenschutzgesetz „sensiblen Daten“ zu speichern und womöglich noch ans AMS weiter zu leiten.

Psychotests dürfen nur auf freiwilliger Basis gemacht werden. In der Regel werden aber die betroffenen Arbeitslosen nicht ausreichend über die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit solcher Psychotests informiert. Schon aus fachlichen Gründen sollten diese nur von fachlich geschulten PsychologInnen und nicht von irgendwelchen AMS-TrainerInnen durchgeführt und interpretiert werden. Oft werden solche Tests völlig illegal eingesetzt, weil von den Kursinstituten mitunter nicht einmal die Lizenzgebühren für diese Tests gezahlt werden.

Vorsicht vor Fragebögen und Schulungsberichten!

In AMS-Schulungen werden oft unter Sperrdrohung zugewiesene Arbeitslose überfallsartig mit Fragebögen konfrontiert, in denen allzu viele Daten, mitunter auch aus dem Privatleben, abgefragt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits 2006 festgestellt, dass die Verweigerung, derartige Fragebögen auszufüllen, vom AMS nicht mit einer Bezugssperre bestraft werden darf. Dennoch sind diese Fragebögen nach wie vor üblich, weil die Arbeitslosen nicht über ihre Rechte aufgeklärt werden und Angst vor Bezugssperren haben.

Die Schulungsberichte werden oft hinter dem Rücken der arbeitslosen Menschen ohne deren Zustimmung und Mitwirkung geschrieben und enthalten oft diskriminierende Behauptungen und trivialpsychologische Pathologisierungen, die in einem solchen Bericht nichts zu suchen haben. Die Weitergabe dieser Berichte ist nach Meinung der Aktiven Arbeitslosen grundsätzlich illegal, da auch eine Zustimmung zu einer solchen Datenübermittlung aufgrund des Zwangskontextes (permanente Androhung des Existenzentzuges) nicht wirklich als „freiwillig“ zu bewerten ist.

Dass das AMS Salzburg seine Hände in Unschuld zu waschen versucht und nichts wissen will, vom illegalen Einsatz von Psychotests, mit denen massiv in die Privatsphäre der KursteilnehmerInnen eingegriffen wird, halten die Aktiven Arbeitslosen für unglaubwürdig. Warum soll ein Kursanbieter von sich aus ohne Auftrag des AMS zusätzlich unbezahlt aufwändige Arbeit leisten?

Forderungen des Vereins „Aktive Arbeitslose Österreich“

  • Untersuchung der Datenverarbeitungen der AMS-Kursanbieter durch Datenschutzbehörde und Volksanwaltschaft. In Zukunft regelmäßige, unangemeldete Stichprobenkontrollen!
  • Volle Aufklärung aller Arbeitslosen durch das AMS über deren Rechte!
    Der Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“, der nun eine Regionalgruppe in Salzburg aufbaut, bietet hier seine Fachkompetenz an, damit diese Informationen vollständig, verständlich und brauchbar sind.
  • Verpflichtende und nachweisliche Aufklärung von Kursinstituten und TrainerInnen über die Rechte der Arbeitslosen.
  • Einrichtung einer Sozial- und Arbeitslosenanwaltschaft als Selbstvertretung und als Rechtsdurchsetzungsagentur.

Tipps der Aktiven Arbeitslosen zum der persönlichen Daten bei AMS-Schulungen

  • Gehen Sie nach Möglichkeit nicht alleine zum Infotag von AMS-Schulungen, weil hier „Überrumpelungsgefahr“ besteht und im Streitfall sonst kein Zeuge für Sie aussagt. Schreiben Sie oder Ihre Begleitperson alles genau auf und lassens Sie sich auch schrifltiche Informationen geben.
  • „Kursvereinbarungen“: Unterschreiben Sie nichts sofort, und schon gar nicht, wenn Sie es nicht genau durchgelesen und verstanden haben und eine Kopie erhalten haben. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und die „Vereinbarung“ mit nach Hause und lassen Sie diese überprüfen. Prinzipiell darf das Kursinstitut die Teilnahme eines vom AMS unter Sperrdrohung zugewiesenen Kurses nicht von der Unterzeichnung einer privatrechtlichen Vereinbarung abhängig machen!
  • Formulare: Geben Sie keine persönlichen Daten in Formularen bekannt, die Sie nicht bekannt geben wollen! Laut Verwaltungsgerichtshof darf das AMS Ihnen den Bezug nicht sperren, nur weil Sie die Bekanntgabe von Daten verweigert haben. Unterschreiben Sie keine Zustimmungserklärungen zur Weitergabe von Daten an das AMS! Sie haben auch das Recht, diese später jederzeit zu widerrufen!
  • Versicherungsdatenauszug und andere externe Daten von Ihnen: Werden gerne verlangt, es bestaht aber überhaupt keine Rechtsgrundlage dafür, dass Sie solche Daten bekannt geben müssen!
  • Erzählen Sie in AMS-Kursen nicht aus Ihrem Privatleben! Der Schutz der Privatsphäre ist durch Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention geschützt und steht im Verfassungsrang.
  • Sie haben das Recht, einmal im Jahr vom AMS und von Kursinstituten Auskunft über gespeicherte Daten nach Datenschutzgesetz zu verlangen und das Recht, falsche Daten richtigstellen und illegal gespeicherte Daten löschen zu lassen. Kommen AMS und Kursinstitute dem nicht nach, können Sie eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission machen.
  • Machen Sie eine Beschwerde beim zuständigen AMS, bei der Volksanwaltschaft sowie bei der Datenschutzbehörde (das Kursinstitut arbeitet ja nach § 32 AMSG im Auftrag des AMS und ist gesetzlich verpflichtet, ihre Date ganz besonders zu schützen) und schicken uns Ihre Unterlagen, damit wir auch gegen das System hinter dem Mißstand etwas tun können.

Weitere Informationen:

Zum weiteren Verlauf:

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