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Kocher Martin
Job nur mit Impfung: AMS sperrt Verweigerern das Arbeitslosengeld
Irre führende Überschrift: Die Weisung des Arbeitsministers lautet aber "nur", dass Menschen die sich wegen der Voraussetzung einer Impfung für die Stelle nicht mehr bewerben oder die Arbeitsaufnahme verweigern würden, gesperrt werden sollen. Was rechtlich aber auch gegen die Rechtsprechung des VwGH geht, da dieser meint, dass das AMS keine Stellen vermitteln dürfe, für die ein Stellenbewerber das Anforderungsprofil in wesentlichen Punkten erst gar nicht erfüllt!