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Chamäleon Betriebsregeln (Stand: Frühjahr 2013)

Soumis par Aktive Arbeits… le lun, 25.03.2013 - 23:53

ARBEITSZEIT

MO – DO von 7.30 – 16.30, FR von 7.30 – 12.30 (bei 38 Wochenstunden)

MO – DO von 7.30 – 13.45, FR von 7.30 – 12.00 ( bei 28,5 Wochenstunden)

MO –DO von 7.30 – 12.45, FR von 7.30 bis 12.30 (25 Wochenstunden)

Individuelle Arbeitszeitvereinbarungen nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Geschäftsführer und der Pädagogin.

Mittels Stempelkare sind Arbeitsbeginn und Arbeitsende festzuhalten.

Die Stempeluhr ist ausschließlich persönlich u benutzen. Wer für seinen Kollegen/Kollegin stempelt, hat mit einer fristlosen Entlassung zu rechnen.

Pausenzeiten sind von 9.30 – 9.45 / Mittagspause ist von 12.30 – 13.00

Mittagspause nur bei 38 Wochenstunden.

Freitag wird für alle ohne Pause durchgearbeitet!

Die Pausen sind ohne Aufforderung pünktlich zu beenden.

  1. BETRIEBSGELÄNDE

  • Umfasst: Werkstätte, Büro/Geschäftsführung, Büro/Pädagogin, Büro/Werkstättenleitung, Gruppenraum/Küche, Lager, WC/Dusche
  • Betriebsfremden Personen ist der Aufenthalt im Betriebsgelände (mit Ausnahme von KundInnen während der Geschäftsabwicklung) nicht gestattet.
  • Das Verlassen des Betriebsgeländes ist während der Arbeitszeit nur mit Genehmigung der/des Vorgesetzten erlaubt.
  1. AMTSWEGE

  • Arzt- und Amtswege sollen grundsätzlich in der Freizeit erledigt werden. In Fällen wo dies nicht möglich ist, müssen vorhersehbare Termine am Vortag bei der Vorgesetzten gemeldet werden.
  • Für Arzt- und Amtswege sind Bestätigung mit einer genauen Zeitangabe unaufgefordert der Sekretärin vorzulegen.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben erfolgt keine Bezahlung für diesen Tag.
  • Bei dreimaligem unentschuldigtem Fernbleiben liegt ein Entlassungsgrund vor.
  1. KRANKENSTAND

Im falle einer Erkrankung muss der Dienstgeber noch am selben Tag (Vormittag) informiert werden.

Nach dem Krankenstand ist dem Dienstgeber unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen, andernfalls gelten diese Tage als unentschuldigt und werden nicht ausbezahlt.

  1. VORSTELLUNGSZTERMINE

  • Vorstellungstermine können von den TransitarbeiterInnen jederzeit nach Absprache mit der Pädagogin in Anspruch genommen werden.
  • Für jeden Vorstellungsermin muss eine Bestätigung vorgelegt werden.
  1. PÜNKTLICHKEIT

Folgende Richtlinien gelten für das Zuspätkommen:

  • Bei unbegründetem Nichterscheinen am Arbeitsplatz vor 12.00 Uhr gilt der ganze Tag als unentschuldigt.
  • Fehltage ohne Bestätigung werden ebenfalls als unentschuldigt eingetragen.
  • Unentschuldigte Fehlzeiten müssen entweder eingearbeitet werden oder werden nicht ausbezahlt.
  1. ÜBERSTUNDEN UND ZEITAUSGLEICH

  • Überstunden können nur in Form von Zeitausgleich nach den gesetzlichen Bestimmungen und in Absprache mit der Bereichsleitung in Anspruch genommen werden.
  1. URLAUB

  • Die gesamte Urlaubsplanung erfolgt in Absprache mit den BereichsleiterInnen. Um die Arbeitsfähigkeit der Gruppe zu gewährleisten, können max. 3 Mitarbeiter gleichzeitig auf Urlaub gehen. Während der Schul- und Kindergartenferien werden AlleinerzieherInnen mit kleinen Kindern bevorzugt behandelt.
  • Nicht verbrauchter Urlaub kann nicht ausbezahlt werden.
  1. ARBEITSAUFTRÄGE

  • Die Arbeitsaufträge und Dienstleistungen werden von den BereichsleiterInnen bzw. der Werkstättenleitung eingeteilt. Die Verweigerung einer zugteilten Arbeit gilt als Dienstverweigerung und stellt somit einen Entlassungsgrund dar.
  • Essen und Trinken nur in den Aufenthaltsräumen
  • Das Handy ist während der Arbeitszeit auszuschalten.
  1. SAUBERKEIT DER RÄUMLICHKEITEN
  • Jeder/r MitarbeiterIn hat dafür zu sorgen, dass die Räume des Betriebsgeländes sauber und ordentlich gehalten werden.
  • Jede/r MitarbeiterIn räumt ihren/seinen Arbeitsplatz zusammen.
  1. ALKOHOL UND DROGEN

  • Im Betrieb und während der Arbeitszeit herrscht absolutes Alkoholverbot.
  • Wer bei Dienstbeginn oder während der Arbeitszeit alkoholisiert/unter Drogen stehend angetroffen wird, wird mit dem Taxi auf eigene Kosen heimgeschickt. Dieser Tag wird als Urlaubstag abgerechnet, unabhängig davon, ob die Alkoholisierung/der Konsum von Drogen zu Arbeitsbeginn, im Laufe- oder am Ende des Arbeitstages wahrgenommen wird.
  • Wiederholte Alkoholisierung/Drogenkonsum stellen einen Entlassungsgrund dar.
  1. GEWALTFREIES VERHALTEN

  • Die Androhung von Gewalt bzw. das Ausüben von Gewalt sind ein sofortiger Entlassungsgrund.
  1. KOOPERATION

  • Voraussetzung für ein Dienstverhältnis im sozialökonomischen Betrieb CHAMÄLEON ist die Bereitschaft der TransitarbeiterInne mit den BereichsleiterInnen und der Pädagogin zusammenzuarbeiten sowie die
  • Bereitschaft der TransitarbeiterInnen an den Problematiken, die zur Arbeitslosigkeit beigetragen haben, zu arbeiten (individueller Betreuungs- und entwicklungsplan).
Schlagworte
Schlagworte Erfahrungsberichte
Maßnahmenanbieter
Betreuende Behörde
Schlagworte Rechtsinformation