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AK-Wahlen 2014 Wahlumfrage Antworten 11: Verbesserung AK-Rechtsinformation und AK-Rechtsberatung

Soumis par Aktive Arbeits… le ven, 26.09.2014 - 20:56

Frage 11: AK-Mitglieder melden immer wieder, dass die Rechtsberatung der AK unzureichend sei oder dass sie fehlerhaft Auskunft über AMS-Maßnahmen gibt. Rechtshilfebroschüren für Arbeitsuchende sind zum Teil sehr oberflächlich. Insbesondere über die Mindestsicherung gibt es keine Informationen und oft keine Beratung. Hilfe bei Rechtsverfahren wird selten gewährt.
Wie wollen Sie die Rechtsinformation und Rechtsdurchsetzung verbessern?

Antworten nach Bundesland und Fraktion

Niederösterreich
Oberösterreich
Steiermark
Wien

Niederösterreich

FSG: Die AK-RechtberaterInnen sind auch bei Fragen, die das AMS betreffen, äußerst kompetent und bereit, detailliert Auskunft zu geben, so dass die AK NÖ fehlerhafte Auskünfte ausschließt. Selbstverständlich erhalten die Ratsuchenden auch umfassende Informationen zur Bedarfsorientieren Mindestsicherung (BMS), ebenso wie zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe. Infos dazu findet man auch auf der Homepage der AK NÖ und in einer eigenen Broschüre, die man über die Homepage, aber auch telefonisch bestellen kann. Rechtsvertretung in Rechtsmittelverfahren wegen eines negativen BMS-Bescheides kann die Arbeiterkammer nicht anbieten, weil dies keine Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht sind und daher nicht vom Rechtschutz-Regulativ der Arbeiterkammern umfasst sind. Die AK berät aber Betroffene kostenlos und hilft bei Bedarf auch beim Verfassen von Rechtsmitteln.

GLB: Sollte es zu Fehlern in der Rechtsberatung kommen, gehört dies selbstverständlich überprüft wie und weshalb es zu diesen Fehlern kommen kann und wie man diese Fehler vermeiden kann, selbstverständlich auch unter Beiziehung eines Vertreters von Arbeitsloseninitiativen in eben der zu schaffenden Beratungsstelle in der AK für Arbeitslose.

Oberösterreich

AUGE: Siehe Frage 10!

FSG: Die AK-RechtberaterInnen sind auch bei Fragen, die das AMS betreffen, äußerst kompetent und bereit, detailliert Auskunft zu geben, so dass die AK OÖ fehlerhafte Auskünfte ausschließt. Selbstverständlich erhalten die Ratsuchenden auch umfassende Informationen zur Bedarfsorientieren Mindestsicherung (BMS), ebenso wie zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe. Infos dazu findet man auch auf der Homepage der AK OÖ und in einer eigenen Broschüre, die man über die Homepage, aber auch telefonisch bestellen kann. Rechtsvertretung in Rechtsmittelverfahren wegen eines ne-gativen BMS-Bescheides kann die Arbeiterkammer nicht anbieten, weil dies keine Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht sind und daher nicht vom Rechtschutz-Regulativ der Arbeiterkammern umfasst sind. Die AK berät aber Betroffene kostenlos und hilft bei Bedarf auch beim Verfassen von Rechtsmitteln.

Steiermark

AUGE: Für den ersten Teil der Frage siehe Antwort 10. Wir arbeiten gerne mit dem Verein AMSEL (Arbeitslose Menschen suchen effektive Lösungen) in dieser Frage zusammen.

GLB: Zunächst wurde ich als gewählter AK-Rat einen Prüfauftrag (steht mir rechtlich zu) an die AK-Rechtsabteilung ergehen lassen um aktuelles Material für die Steiermark zu bekommen. In Graz – wo ich lebe – gibt es durchaus ein dichtes Informationsnetz der bedarfsorientierten Mindestsicherung betreffend. Wer möchte kann sich informieren und notfalls auch gleich beantragen. Wer Hilfe braucht bekommt diese, wenn gewünscht, auch beim GLB. Verbesserbar ist aber selbstverständlich immer Alles und „unsere“ Grazer und steirischen Arbeitsloseninitiativen waren und sind dazu immer herzlich eingeladen!

Wien

AUGE: Wir treten für die Schaffung einer weisungsfreien Sozialanwaltschaft ein.

FA: keine Antwort

GLB: Wir sind überhaupt der Ansicht, dass Arbeitslose - auch wenn sie länger als 2 Jahre arbeitslos sind - Mitglied der AK bleiben sollen. Die AK muss hier die gesellschaftliche Realität zu Kenntnis nehmen, auch wenn sie sich natürlich für Vollbeschäftigung einsetzen muss. Und daher muss sie ihnen auch entsprechend rechtlich zur Seite stehen. Mit Arbeitslosen meinen wir übrigens immer Erwerbsarbeitslose - das bedeutet ja nicht, dass sie nicht arbeiten, halt leider unbezahlt...

KOMintern: Die Rechtsberatung der AK muss in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, daher eben auch in allen Fragen der Arbeitslosigkeit umfassend erfolgen. Deswegen treten wir auch für einen personellen und finanziellen Ausbau der Beratungstätigkeit ein, dazu gehört aber auch eine weitere Qualifizierung der in der Rechtsberatung tätigen KollegInnen, und zwar in einem umfassenden Sinn, nicht nur in Rechtsfragen, sondern auch in menschlicher und pädagogischer Hinsicht. Dazu gehört auch eine Evaluierung der Rechts- und Sozialberatung durch die betroffenen ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen, z.B. mittels eines anonymen Fragebogens. Schriftliche Rechtsinformationen müssen klar, deutlich und verständlich sowie in allen notwendigen Sprachen formuliert sein.

Liste Perspektiven: Es könnte eigenes Informationsbüro für arbeitslose Personen geschaffen werden.

ÖAAB: Das habe ich teilweise schon bei anderen Fragen beantwortet. Ich denke, dass wir insgesamt zu diesem ganzen Thema Anträge in der nächste Vollversammlung einbringen werden. Allerdings könnte die FSG-Mehrheit bereits jetzt bessere Vertretung und Information anbieten. Offenbar wollen die Sozialistischen Gewerkschafter das nicht, sonnst könnten sie es längst umsetzen.

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