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Nein zum AMS-Algorithmus: Menschen sind keine Sortierobjekte!

Soumis par Aktive Arbeits… le mar, 21.05.2019 - 12:21

Vorlage für einen Antrag des GLB-Salzburg an die AK Salzburg Vollversammlung am 23.5.2019

Im Frühjahr 2018 beschloss der Verwaltungsrat des AMS die Einführung einer Software zur Bewertung der vermuteten Chancen aller beim AMS auf Wiederaufnahme einer Beschäftigung Arbeit Suchenden. Grundlage der Bewertung sind vom AMS erhobene und im Data-Ware-House gespeicherte Daten über persönliche Merkmale von Arbeit Suchenden, denen das AMS eine erhöhende oder verringernde Wirkung bei der „Arbeitsmarktintegration“ zuschreibt. Aufgrund eines Algorithmus werden alle Arbeit Suchenden in 3 Klassen eingeteilt. Nämlich in Menschen mit „sehr guten Integrationschancen“, (Kategorie A) jenen mit „mittleren Integrationschancen“ („Kategorie B“) und jenen mit „geringen Integrationschancen“ („Kategorie C“).

Entsprechend der Kategorisierung sollen die sortierten Menschen verschiedene „Angebote“ des AMS erhalten: Kategorie A darf die Selbstbedienungsangebote nutzen und wird von Zwangsmaßnahmen verschont, auf Kategorie B soll das Angebot des AMS konzentriert werden und die Kategorie C soll in tendenziell auf Freiwilligkeit beruhenden Beratungs- und Betreuungseinrichtungen abgeschoben werden und keine teureren, tiefer gehenden Fachausbildungen mehr erhalten.

  • Das diskriminierende Verhalten der Wirtschaft wird so zu subjektiven Merkmalen der von der Ausgrenzung betroffenen Menschen umdefiniert. Die „Defizitorientierung“ des AMS wird so erst recht festgeschrieben. Die Unwilligkeit von Regierung und Wirtschaft das Menschenrecht auf frei gewählte und fair bezahlte Arbeit umzusetzen wird verschleiert.

  • Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird weiter in eine Pflicht – nämlich sich selbst um Beseitigung angeblicher „Vermittlungshindernisse“ zu kümmern – umdefiniert. Der Mensch wird weiter zur Ware Arbeitskraft degradiert, die sich um jeden Preis am „ArbeitsMARKT“ verkaufen muss.

  • Die im § 31 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) festgeschriebenen Grundsätze1, dass alle Geld kostenden Aktivitäten des AMS auf den Einzelfall hin zu begründen sind und dass Diskriminierungen auszugleichen sind, also das AMS sich an den Bedürfnissen der Menschen zu orientieren hat, werden weiter unterminiert.

  • Über Arbeit suchende Menschen werden immer mehr persönliche Daten in strukturierter, also automatisch auswertbarer Form gesammelt womit die bürokratische Fremdbestimmung erhöht werden kann. In Schweden wurde laut „Alogrithm Watch“2 ein Algorithmus, der die Arbeitssuche überwachte und automatisiert 500.000 Verwarnungen und 70.000 Bezugssperren aussprach, eingestellt, weil mindestens 10 – 15% der „Entscheidungen“ falsch waren.

  • Die EU Datenschutzgrundverordnung verbietet automatisierte Entscheidungen, die auf Grund von sensiblen Daten wie ethnische Herkunft oder Gesundheitsdaten, die auch beim AMS-Algorithmus einfließen.

  • Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland3 bezweifelt grundsätzlich, dass derartige Algorithmen grund- und verfassungskonform sein können, weil Nachvollziehbarkeit, Überprüfbarkeit und Beherrschbarkeit der Entscheidungen und der Auswirkungen nicht gegeben ist.

Die AK Salzburg fordert daher

  1. Den sofortigen Stopp dieses Programms.

  2. Die Offenlegung aller Fakten, insbesondere der Kosten sowie welche Daten bereits erhoben und in welcher Form diese bearbeitet worden sind!

  3. Die Betroffenen sind von Amts wegen über diese Daten und über die Ergebnisse des Algorithmus zu informieren und hierauf sind die Daten gegebenenfalls zu löschen!

  4. Die einfachste und Ziel führende Qualitätssicherung ist die Freiwilligkeit aller AMS-Maßnahmen nach ausreichender Information der Arbeit Suchenden über die Angebote des AMS und über die Rechte der Arbeit Suchenden! Das destruktive Sanktionenregime, das keine positiven Auswirkung auf die Arbeitsvermittlung hat4, ist daher einzuschränken bzw. abzuschaffen!

1https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008905&Artikel=&Paragraf=31

2https://algorithmwatch.org/en/rogue-algorithm-in-sweden-stops-welfare-payments/

3https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2018/10/IFK-Positionspapier_Algorithmen_final_16.10.2018.pdf

4http://www.forschungsnetzwerk.at/downloadpub/2016_Endbericht_AMS-Interventionen_wifo.pdf

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