Siehe auch: Einladung der Volksanwaltschaft
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Vorbemerkungen
In diesem kurzen Beitrag, den ich der Volksanwaltschaft Wien und Herrn Dr. Günther Kräuter über die Arbeitslosenvereinigung AKTIVE ARBEITSLOSE ÖSTERREICH vorlege, geht es um die Qualitätssicherung von AMS-Kursen und Maßnahmen. Ich bin selbst von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, obwohl ich mehr als genug ausgebildet bin, wie Angehörige aus meinem Familien- und Bekanntenkreis immer wieder festgestellt haben. Mein abgeschlossenes Studium der Anglistik/Amerikanistik und Medienkommunikation sowie das Doktorat aus Anglistik gehen auf meinen ursprünglichen Berufswunsch zurück, im lexikographischen Bereich tätig zu werden. Der lexikographische Bereich ist der Bereich der Wörterbucherstellung und Wörterbuchbearbeitung bei Verlagen wie Langenscheidt, Pons, Oxford University Press oder Longman. Es ist ein sehr kleiner Bereich, von dem ich kurz nach Mitte der 90er-Jahre nicht wußte, daß der Bedarf an Anglisten bereits damals gedeckt war und daß es auch immer schon sehr schwer war, in diesen Bereich hineinzukommen, eben weil der Bereich sehr klein ist. Auch das war mir damals ebenfalls nicht bewußt.
So hatte ich nach Abschluß des Doktorats mich noch zu einer von mir zwischen 1999 und 2001 selbst finanzierten Ausbildung an einer Privatakademie entschlossen und eine mehrsprachige (neben Englisch noch Französisch und Spanisch) Europa-Assistenten-Ausbildung mit einigen kaufmännischen Inhalten absolviert und dabei offensichtlich nicht erkannt, daß ich mir damit zwei paar „Schuhe“ angezogen hatte, die akademische Ausbildung auf der einen Seite, die kaufmännische auf der anderen. Jedoch war es vorher immer in Österreich so, daß Geisteswissenschafter irgendwo in der Wirtschaft untergekommen sind und einen Arbeitsplatz finden konnten.
Erst nach fast fünf Jahren der Jobsuche konnte ich erstmals im Transportwesen tätig werden und war danach ca. eineinhalb Jahre im Vertriebsinnendienst in der lederverarbeitenden Industrie tätig, bevor ich offensichtlich aus Kostengründen unter Angabe von nichtigen Gründen von meinem damaligen Vorgesetzten, einem Key Account Manager, nicht aber vom Dienstgeber selbst, gekündigt wurde. Seit damals habe ich eine lange Phase der Erfahrung mit dem AMS und seinen „Strukturen“ hinter mir.
Einiges, was hier Erwähnung findet, wurde von mir bereits in meinem sozioökonomischen Beitrag, eine unveröffentlichte populärwissenschaftliche Abhandlung, mit dem Titel Die Zukunft unserer Wirtschaft behandelt und ist daraus entnommen worden. Der Beitrag ist im November 2014 an ein paar ausgewählte Universitätswissenschaftler der Soziologie, Politologie und Betriebswirtschaft zugesendet worden und findet sich auch auf der Website der AKTIVEN ARBEITSLOSEN ÖSTERREICH. [Download Beitrag als PDF]
Einleitung
Es ist weithin bekannt, daß die Kurse, in erster Linie Motivationskurse oder auch Aktivierungskurse und Maßnahmen des AMS dazu dienen, die Arbeitslosenstatistiken zu beschönigen. Wobei hier erwähnt werden soll, daß auch schon diese Kurse AMS-Maßnahmen sind. Statistikmanipulationen stellen einen Versuch dar, eine Situation besser darzustellen als sie in Wirklichkeit ist, in der Hoffnung, daß sich danach die Situation wirklich verbessert. Nur tritt in den seltensten Fällen diese Verbesserung ein. Im Grunde ist danach alles gleichgeblieben, die Situation dieselbe, die Arbeitslosenzahlen gleich oder sogar noch schlechter, wenn in der Zwischenzeit weitere Dienstnehmer ihren Job verloren haben sollten. Aus der unangenehmen Lage konnte trotzdem keine angenehmere gemacht werden und neue Fehler haben sich unter Umständen zusätzlich eingeschlichen.
Neben den Kursen gibt es auch noch „Maßnahmen“, welche in erster Linie Zwangsmaßnahmen darstellen. Dazu gehören die Zuweisung der Stellensuchenden zu vom Teilnehmer ungewünschten Schulungen, zu sozialökonomischen Betrieben (SÖBs), zu gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBPs) und zu Übungsfirmen (ÜFAs). SÖBs und GBPs sind gesetzlich aber klar definiert und für eine bestimmte Zielgruppe, nämlich Menschen mit Produktivitätseinschränkungen oder psychischen Problemen vorgesehen. Jedoch ist dies nicht immer allen AMS-Beratern bekannt, weshalb hier oft Fehlzuweisungen erfolgen. Die Zuweisung zu ÜFAs stellt ein Pseudoarbeitsverhältnis dar und gehört verboten.
Die Zuweisung zu AMS-Schulungen (AMS-Kurse) muß aus drei Gründen als Zwangsmaßnahme angesehen werden:
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in den meisten Fällen handelt es sich um Kurse, die den Stellensuchenden keine Wertsteigerung am Arbeitsmarkt bringt, weil es sich oft um „sinnlose“ Kurse handelt. Das sind vor allem Bewerbungstipps-Kurse und Motivationskurse, wie z.B. die in Kärnten sehr verbreitete Jobinitiative und Perspektivenerweiterung. Vorweg muß aber festgestellt werden, daß nicht alle Kurse notwendigerweise für alle teilnehmenden Stellensuchenden sinnlos sein müssen. Jemand, der wirklich Probleme hat, Bewerbungen zu schreiben oder dessen Bewerbungsunterlagen verbessert werden können, kann von so einem Kurs für sich selbst durchaus profitieren. „Sinnlos“ ist hier vor allem im gesamtwirtschaftlichen Kontext zu sehen, d.h. solche Bewerber- oder Motivationskurse bringen den Dienstgebern/Arbeitgebern wenig bis gar nichts, weil die potentiellen Dienstnehmer/Arbeitnehmer dabei keine fachlichen Kenntnisse erwerben können. Motivationskurse wie die Perspektivenerweiterung sind in der Wirtschaft leider nicht anerkannt und oftmals auch nicht bekannt. Dieser Kurs ist wirklich nur für die Teilnehmer als persönliche Bereicherung gedacht.
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Die Zuweisung zu AMS-Schulungen (AMS-Kurse) stellt eine Zwangsmaßnahme dar, weil die AMS-Kunden (Stellensuchenden) sich die Kurse nicht oder nur selten freiwillig aussuchen dürfen. Ein restriktives Kursangebot (siehe Punkt iii) erschwert dies obendrein.
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Die Zuweisung zu AMS-Schulungen (AMS-Kurse) stellt eine Zwangsmaßnahme dar, weil das Schulungsangebot sehr eingeschränkt ist. Es gibt nur wenige Kurse, vor allem wenige fachspezifische Kurse (wie EDV- und Sprachkurse). Nicht alle Kurse eignen sich für jeden Stellensuchenden. So wird man jemanden, der Englisch studiert hat oder bereits über Word- und Excel-Kenntnisse verfügt (ob mit oder ohne entsprechender Ausbildung bzw. entsprechendem Abschluss), kaum zu einen solchen Kurs zuweisen. Alternativkurse gibt es aber kaum. Beim Kursangebot ist natürlich die Unterschiedlichkeit zwischen den Bundesländern zu berücksichtigen. Andere Bundesländer haben zwar mehr Kurse, oft auch ein etwas breiteres Kursangebot, aber wirklich befriedigend ist das nicht.
Wenn es AMS-Kunden gibt, die Hilfestellung bei der Gestaltung von Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsschreiben benötigen, so muß klar festgehalten werden, daß dafür keine 29-tägigen AMS-Maßnahmen erforderlich sind. Das Anfertigen oder Optimieren von Bewerbungsschreiben, Lebensläufen und Bewerbungsunterlagen sollte innerhalb von drei Werktagen erledigt sein.
Die Zuweisung zu SÖBs, SÖBÜs und GBPs dient in erster Linie dazu, Stellensuchende in Ihrem Leistungsbezug zu kürzen. Da diese Einrichtungen sehr gering entlohnen, führt das in den meisten Fällen dazu, daß nach dem Ausscheiden aus einem SÖB oder GBP eine neue und geringere Bemessungsgrundlage vorliegt, und somit ein geringeres Arbeitslosengeld und im Anschluß daran eine geringere Notstandshilfe ausbezahlt wird als es vorher der Fall war. Der Stellensuchende ist nach seiner Tätigkeit auf dem zweiten Arbeitsmarkt wieder ohne Arbeitsplatz und landet erst wieder beim AMS. Es ist überhaupt zu hinterfragen, inwieweit der zweite Arbeitsmarkt am ersten Arbeitsmarkt anerkannt ist bzw. ob dieser zweite Arbeitsmarkt dem ersten Arbeitsmarkt bekannt ist.
Qualitätssicherung
Jeder Stellensuchende will etwas machen, wenn es um die Weiterbildung geht. Hinderlich ist nur die Tatsache, daß das Angebot des AMS und das Angebot der Institutionen, die mit dem AMS eng zusammenarbeiten, in erster Linie BFI und WIFI, sehr eingeschränkt sind. Eine gute Möglichkeit Zwangsmaßnahmen zu umgehen und somit auch die strukturelle Gewalt zu reduzieren bzw. überhaupt abzuschaffen, stellt die Schaffung eines zusätzlichen Weiterbildungs- und Ausbildungsprogramms dar. Das AMS-Kursprogramm muß erheblich erweitert werden, weil am Arbeitsmarkt nicht Kurse zählen, die bestenfalls eine vorhandene Ausbildung ergänzen oder vertiefen können, sondern am Arbeitsmarkt zählt die Ausbildung. Daher sollten entsprechende Ausbildungslehrgänge ermöglicht werden.
Eine Erweiterung des AMS-Weiterbildungsprogramms stellt die Freiwilligkeit in den Vordergrund. Die AMS-Kunden sollen sich freiwillig für eine Weiterbildung oder eine Ausbildung, für die sie sich interessieren, entscheiden dürfen. Gern und gut wird nur das gemacht, wofür man sich interessiert, wo die Talente von jemanden liegen. Zwang und Druck führen nur dazu, daß man die Dinge nicht gut und mit einer Aversion und Gleichgültigkeit erledigt.
Weiterbildungsprogramme dürfen aber trotzdem nicht an eine erfolgreiche Jobsuche gekoppelt werden. Denn unabhängig davon, welche Weiterbildung besucht und positiv abgeschlossen wird, gibt es trotzdem vonseiten der Wirtschaft (Dienstgeber, Arbeitgeber) keine Garantie, daß man dann damit gleich oder überhaupt eine Stelle findet, vor allem nicht bei der heutigen Wirtschaftslage, die sich durch eine Übersättigung in nahezu allen Bereichen auszeichnet.
Wenn in Stellenausschreibungen z.B. SAP/R3-Kenntnisse für Büroassistenz-, Teamassistenz- oder Office-Management-Stellen gefordert werden und ein AMS-Kunde diese SAP/R3-Kenntnisse erwirbt, ist das leider keine Garantie für eine Stellenzusage oder gar ein Vorstellungsgespräch. Denn nach dem heutigen Stand ist das AMS nur dann bereit, manche Weiterbildungen zu fördern, wenn damit ein positives Endresultat erzielt, also eine Einstellung, erreicht wird. Diese Garantie gibt es heute nicht mehr, genauso wenig wie potentielle Dienstgeber/Arbeitgeber bereit sind, vorab eine schriftliche Einstellungszusage abzugeben. Viele AMS-Kunden wären zwar bereit, sich einen Kurs oder eine Ausbildung selbst zu finanzieren oder teilweise zu finanzieren, wenn garantiert wird, daß man nach Abschluss dieses Kurses bzw. der Ausbildung auch eingestellt wird. Diese Einstellungszusage gibt aber kein Unternehmen. Unternehmen haben es dann auch leicht, im Nachhinein zu argumentieren, daß sie in der Zwischenzeit jemand anderen gefunden oder intern umbesetzt haben oder doch niemanden mehr brauchen.
Umschulungs- und Ausbildungskollegs
Das AMS soll in die Lage gebracht werden, Langzeitstellensuchenden Umschulungen entsprechend ihrer Wahl zu ermöglichen. Wenn eine Ausbildung (Lehre, Studium, etc.) am Arbeitsmarkt nicht mehr greift oder jemand sich dazu entscheidet, etwas anderes als das bisherige Tätigkeitsfeld anstreben zu wollen, dann sind Umschulungen an entsprechenden Institutionen (Ausbildungskollegs) die richtige Wahl. Dazu sollen aber wirklich nur Stellensuchende zugelassen werden. Das AMS soll nicht zur Ausbildungsstätte für Jugendliche oder Schulabgänger und auch nicht für Schul- und Studienabbrecher werden. Zumal Stellensuchende schon ein höheres Alter haben, kommt eine längerdauernde Ausbildung wie ein Universitäts- oder FH-Studium oft nicht in Frage, vor allem aus Kostengründen (keine finanzielle Absicherung).
In diesen Ausbildungskollegs soll daher auch nur das Wissen vermittelt werden, das für die spätere angestrebte Tätigkeit erforderlich ist. Wenn sich jemand dazu entscheidet, im Bereich der Kunststofftechnik Fuß fassen zu wollen, und sich mit 40 Jahren oder darüber aus eigenem Interesse an dem Fachgebiet dazu entscheidet, dann besteht die Zeit nicht mehr, vier oder fünf Jahre an der Montanuniversität in Leoben Kunststofftechnik zu studieren. In den Ausbildungskollegs kann das Wissen, das für die Tätigkeit in einem entsprechenden Produktionsbetrieb erforderlich ist, erlernt werden.
Die Ausbildungskollegs sollten zwei bis drei Jahre dauern, wobei von Anfang an der Auszubildende/Umzuschulende bezahlt wird, ähnlich wie bei der Diplomkrankenplegerausbildung. Im ersten Semester oder Ausbildungsjahr wird vor allem Theorie vermittelt, ab dem zweiten Semester oder Ausbildungsjahr kann schon nebenbei Praxis in einem Betrieb erworben werden, während daneben noch theoretisches Wissen erworben wird. Im letzten Ausbildungsjahr wird fast nur mehr gearbeitet und nach Beendigung wird man vom (Produktions)Betrieb fest übernommen.
Diese Ausbildungskollegs sollen natürlich nicht nur auf einen bestimmten Bereich wie der Kunststofftechnik beschränkt bleiben. Alle Fachrichtungen, die die Industrie benötigt, sollen abgedeckt werden. Hier ist aber auch die Industrie gefordert, zu artikulieren, welche Fachkräfte benötigt werden. Wenn nur verallgemeinernd behauptet wird, man benötige Fachkräfte/Facharbeiter, die man nicht bekomme und „händeringend“ suche, wird die Industrie diese auch nicht bekommen, wenn nicht deutlich kommuniziert wird, welche Fachkräfte in welchen Bereichen benötigt werden.
Wenn, wie oben erwähnt, eine Ausbildung am Arbeitsmarkt nicht mehr gefragt ist und nur mehr eine berufliche Neuorientierung in Frage kommt, dann ist man in Österreich gegenüber Schweden sehr benachteiligt. Hat man sich hierzulande nicht einen großen finanziellen Polster angespart, ist es praktisch nicht möglich, neu anzufangen. Denn entscheidet man sich später im Leben, z.B. im Alter von 40 Jahren, zu einer beruflichen Neuorientierung, die eine völlig neue Ausbildung oder ein neues Studium erfordert, dann ist man auf finanzielle Unterstützung von außen angewiesen. In Ausbildung zu sein bedeutet, nicht erwerbstätig zu sein. Tägliche Lebenshaltungskosten (Wohnkosten, Miete, Lebensmittel, Kleidung) und auch Kosten für Bücher und andere Lehrinhalte werden aber trotzdem benötigt. Hier hat das Land Schweden den Vorteil, daß bis zum 54. Lebensjahr Miet-, Wohn- und Ausbildungsbeihilfe sowie Studienbeihilfe gezahlt wird. In Ländern wie Österreich ist der berufliche Werdegang eine Einbahnstraße. Wer nicht früh genug weiß, was er später beruflich machen möchte und früh eine Fehlentscheidung trifft, ist unter Umständen verloren und kann vielleicht nicht mehr ins Erwerbsleben zurück. Abgesehen davon, ist der klassische berufliche Werdegang, bei dem man sein Leben lang eine Arbeitsstelle hat, nur mehr wenigen Berufsgruppen vorbehalten, wie z.B. Ärzten oder technischen Konstrukteuren. Schon lange wird der Begriff life-long learning oder lebenslanges Lernen strapaziert. Ein solcher beruflicher Werdegang hat aber auch den entscheidenden Nachteil, daß das Leben nicht mehr planbar ist, wenn es keinen sicheren lebenslangen Arbeitsplatz mehr gibt.
Schlussbemerkungen
Es ist schwer zu sagen, welcher systemischen Verbesserungen es bedarf, daß sich die Situation am Arbeitsmarkt wieder beruhigt und wieder mehr Stellensuchende ins Erwerbsleben kommen. Die Sachverhalte sind sehr komplex, wie ich in meinem Beitrag Die Zukunft unserer Wirtschaft gezeigt habe. Die Systemstrukturen, die wir haben, sind veraltet und greifen heute nicht mehr. Die Tendenz geht eher dahin, daß in Zukunft noch mehr Arbeitsplätze durch weiter voranschreitende Automation und Technologiewellen verloren gehen werden, auch in Bereichen, in denen sich heute noch viele in Sicherheit wähnen.
Die naheliegendste Lösung, die auch kurzfristig umsetzbar ist, wäre eine gerechtere Verteilung der Arbeit durch eine entsprechende Wochenarbeitszeitverkürzung. Eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich wird ja schon länger gefordert. Problematisch bleibt es damit aber noch in Bereichen, in denen es viele Jobanwärter und neue Bewerber gibt (z.B. Büro- und kaufmännische Berufe, betriebswirtschaftliche Berufe). Hier müßte die Wochenarbeitszeit noch weiter verkürzt werden, was auch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle nach sich ziehen würde. Auch das wurde in meinem Beitrag mit anderen wissenschaftlichen Werken und Autoren belegt.
Jedenfalls sollten wiederholte Kurs-Zuweisungen des AMS der Vergangenheit angehören. Es gab immer wieder Fälle, daß Kurse und Maßnahmen zweimal oder sogar mehrfach gemacht werden mußten. So hatte auch ich die Jobinitiative und Perspektivenerweiterung, die im Beitrag Die Zukunft unserer Wirtschaft ausführlich beschrieben wurde, sogar viermal absolviert. Es ist auch nicht einzusehen, daß in der heutigen Zeit soviel Steuergeld für diese ineffektiven AMS-Maßnahmen vernichtet werden. Allein die Jobinitiative und Perspektivenerweiterung kostet pro Kursteilnehmer 900 Euro.
Aber es gibt auch noch viele andere Bereiche, in denen mit Geld sorglos umgegangen wird. Solange es keine Werbeschranken gibt und Werbung steuerlich absetzbar bleibt, solange ist es nicht einzusehen, daß so mancher Dienstnehmer einem Dienstgeber aufgrund seiner Ausbildung und Qualifikationen zu teuer ist.
Klagenfurt, im Mai 2015