Am 4. Juli 2016 war ich in der Pesnionsversicherungsanstalt (PVA), vorgeladen wegen Abklärung der Pension aus der Schweiz, die ab 1. Juni 2016 fällig war. Ein Schalter, die Angestellten nennen ihre Namen nie, verlangte eine Unterschrift für den Antrag an die Alters- und Hinterlassenenversicherung der Schweiz (AHV). Dazu wurde mir erklärt, dass mir wegen möglichen Schwierigkeiten bei der Rückforderung von seit dem 1. Juni zu viel ausbezahlter Pension die Ausgleichszulage um etwa 200 Euro gekürzt werden müsse. Ich erhielt den Bescheid über den Anweisungsbetrag von 647 Euro, gegen den ich beim Arbeits- und Sozialgericht klagte. Damit war der Bescheid aufgehoben. Gleichzeitig wandte ich mich auch an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, und Konsumentenschutz.
Schon im Juni 2013 hatte ich ein Schreiben von der AHV aus der Schweiz erhalten, mein Antrag sei verfrüht. Was mich sehr erstaunte, denn ich hatte gar keinen Antrag gestellt. Ohne mein Wissen, ohne Kommunikation darüber, und ohne meine Unterschrift, die entgegen der Behauptung des Angestellten nicht nötig ist, hatte die PVA dort am 3.5.2013 einen Antrag eingebracht. Die Antwort wurde aber an mich, und nicht an die PVA geschickt. Schweizer Praxis.
Im April, spätestens Mai 2016, hätte die PVA den Antrag termingerecht bei der AHV einbringen sollen. Das ist im Rahmen bilateraler Abkommen geregelt. Diesen Termin versäumte die PVA und putzte sich dann für ihr Versäumnis an mir ab, mit der frechen falschen Behauptung, sie brauche dafür meine Unterschrift und müsse mir in einer Voraussicht die Ausgleichszulage kürzen. Wie aus der Datenauskunft hervor geht, kann die PVA das sehr wohl intern verrechnen, ohne mir das Mindest-Einkommen zu kürzen.
Vom Sozialministerium bekam ich eine Entschuldigung. Wir wollen uns ebenfalls entschuldigen für die „unrichtige Erledigung“. Von der PVA aber kein Wort der Entschuldigung. Nur von Arbeits- und Sozialgericht die Anfrage der PVA auf Rückzug der Klage, begründet damit, dass ich, der Kläger, ja nicht beschwert sei. Was für eine Chuzpe. Meine Antwort an das Arbeits- und Sozialgericht bestand aus einem einzigen Wort. Nein.
Kurzer Prozess am Arbeits- und Sozialgericht
Selbstverständlich bin ich beschwert worden mit dieser „unrichtigen Erledigung“. Und darum kommt es am 5. Oktober um 15 Uhr zu einer Verhandlung im Verhandlungs-Saal F in der Wickenburggasse 8. Voraussichtliche Dauer bis 15 Uhr 20! Der Richter, Mag. Helge Eckert, will offensichtlich kurzen Prozess machen! Jo mei. Schaumamal.
Besonders abstossend finde ich die Art und Weise der Kommunikation. Ich werde als Nicht-Person oder Un-Person übergangen von der PVA. Darum werde ich wenigstens eine Ausstellung meiner Bildergeschichte in den öffentlichen Räumen der PVA als adäquate Entschädigung verlangen. Egal, wieviel Aussicht auf Erfolg dieses Ansinnen hat. Hauptsache, ich komme dazu es zu erwähnen. In der Datenauskunft der PV fehlt mein Wohnsitz an der Veitingergasse in Hietzing, obwohl ich dort ab 2010 über 2 Jahre wohnte, und auch von diesem Wohnsitz aus schon im Juli 2010 mit einer Erklärung der AHV über meine Pensionsansprüche aus der Schweiz bei der PVA Wien vorstellig wurde. Kein Hinweis auf besonders sorgfältige und korrekte Arbeit der PVA, sondern eher ein Hinweis auf die Schlampigkeit, mit der dort gearbeitet wird.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch eine rein willkürliche Sperre des AMS vom Mai 2008 vorlegen, die wegen Grundlosigkeit wieder aufgehoben werden musste. Wegen dieser Sperre beschwerte ich mich, erhielt die Antwort: Wir haben in Ihrem Fall recherchiert und konnten keinen Fehler und keinen Missbrauch in Ihrer Betreuung finden. In der darauf angeforderten Datenauskunft sind beide Amtshandlungen in meinen Daten gelöscht. Damit bin ich zur Datenschutz-Abteilung des AMS an der Landstrasser Hauptstrasse. Eine Frau H. erklärte mir dort kategorisch: Das ist unmöglich. Solche Daten können nicht gelöscht werden! Auf die Frage: Warum nicht? Weil sie nicht gelöscht werden dürfen! Obwohl sie eindeutig gelöscht worden sind. Es sind also keineswegs nur reine Engel und Heilige in der Verwaltung beschäftigt.
Ich halte es nicht für absolut ausgeschlossen, dass auch die „unrichtige Erledigung“ willkürliche Schikane und Missbrauch zur Befriedigung niedriger Gesinnung ist. Anzeichen dafür die übertrieben laute Ansprache des Angestellten am Schalter: So, Herr Rauter, sie wollen also wissen, warum wir ihnen die Ausgleichszulage kürzen mussten! Merkwürdigerweise wusste der sofort undspontan von meiner Causa, obwohl die dort täglich unzählige Kunden bedienen. Oder abfertigen.
Hinter meinem Rücken scheint die Kommunikation über mich ausgezeichnet zu funktionieren, nur mit mir ist sie dürftig und verbesserungs-bedürftig.
Pensionisten sind keine Müllsäcke!
Umgangsformen und Umgangston der Verwaltung mit dem Bürger und Kunden scheint auf den Kopf gestellt und sollte wieder auf die Füsse gestellt werden. Pensionisten sind keine Müllsäcke, die auf einer privatwirtschaftlichen Mülldeponie entsorgt werden, die private Jubiläumsgeschenke, 2015 nach der Standard 2,5 Mio., aus öffentlichen sozialen Geldern generiert.
Was Variable und was Fixum, scheint mir in einer bedenklichen falschen Beziehungs-Definition verkehrt. Fix sollte der Bürger und Kunde sein. Variabel die Verwaltung. Aber auch in der Antwort auf eine Beschwerde aus dem KAV ist fix und variabel eindeutig vertauscht. „Das Patientenaufkommen lässt sich jedoch trotz allen Bemühen nicht steuern.“ Fix ist nach dieser Definition das Angebot der Verwaltung. Zahl der Betten und Ärzte. Variabel der Patient. Sind Betten und Ärzte ausgelastet, hat der Patient halt Pech gehabt, und muss warten, bis wieder ein Bett und ein Arzt frei wird. Analog wäre in der Justiz die Zahl der Plätze im Strafvollzug fix. Sind alle belegt, werden die Verurteilungen von Straftätern variabel angepasst, und alle laufen gelassen, bis wieder ein Platz frei wird. In einigen Fällen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, es wird selektiv bereits so gehandhabt.
Drastisch ausgedrückt ist es eine Entwicklung, in der das Nahrungsangebot in einem Lager das Fixum ist, die Lagerhäftlinge werden als Variable dem Fixum angepasst, bis sich Leichenberge von Verhungerten auftürmen, die bis zum Skelett abgemagert sind.
Sehr drastisch. Aber im Prinzip die Beziehungs-Definition Verwaltung-Bürger, die sich in der bedenkenlosen Kürzung der Ausgleichszulage zeigt, auch wenn damit das Mindest-Einkommen weit unterschritten wird. Fix ist das Bedürfnis der Verwaltung, variabel ist das Bedürfnis des lebendigen Menschen, Bürgers und Pensionisten. Daneben werden die Menschenrechte nach China exportiert. Alle Menschen sind frei und gleich an Würden und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft begabt und sollten einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen. In Diffamierung, entwürdigender Herabsetzung von Bürgern durch Angestellte der Verwaltung vermisse ich diesen exportierten Geist der Brüderlichkeit. Wir sollten ihn wieder importieren, von den Chinesen zurück fordern. Wir brauchen ihn hier selber wieder.
Fazit: Der Obrigkeits-Staat macht was er will
Das AMS konnte mich mit 62 gegen meinen Willen in die Korridor-Pension zwingen. Bei einer Pensionierung mit 65 hätte ich gleich ab 1.6.2016 eine aus Österreich und Schweiz zusammengesetzte Pension von 1150 Euro gehabt, und die „unrichtige Erledigung“ hätte sich erledigt. Die PVA konnte mich nicht dazu zwingen, mit 63 eine vorzeitige Pension aus der Schweiz, mit 15% Abschlag, zu beantragen. Dazu hätte sie meine Unterschrift gebraucht, und die hätte ich nie gegeben. Also versuchte es die PVA hinter meinem Rücken ohne meine Unterschrift. Aber darauf ist die AHV der Schweiz nicht eingegangen. Dafür hat mich die PVA in niedrigster Gesinnung als asozialen Sozialschmarotzer schikaniert. Dass die Bezieher der Jubiläumsgeschenke in der PVA und anderen Kassen die wahren Sozialschmarotzer im Speckgürtel sind, ist der niedrigen Gesinnung nicht einsehbar. An die kommen niedrige Charakter auch nicht ran. Aber an den Bezieher einer Ausgleichszulage schon. A Hetz. So schaut's aus.
An sich erwarte ich nicht, dass sich irgendwer für diese läppische Causa interessiert. Schade. Eine verpasste Chance mehr, eine bedenkliche Entwicklung aufzuzeigen. Dieser Staat trudelt in einen Obrigkeits-Staat, in dem sich Untertanen zwecks Generierung von Boni und Jubiläumsgeschenken von der Verwaltung wie Müllsäcke auf privatwirtschaftlichen Mülldeponien herum schieben lassen.
Aber meines Erachtens stimmt es nicht, dass die Bürger selber schuld sind. Sie werden gezielt dazu verbildet und manipuliert.
Freundliche Grüße
Josef Rauter
Anmerkung: Zwischenüberschriften wurden redaktionell zur besseren Übersichtlichkeit eingefügt