…, wie eine beinah unerträgliche Situation durch das Zutun eines Behördenmitarbeiters in eine wirklich unerträgliche Situation gesteigert werden kann.
Eingangs möchte ich betonen, dass ich unverschuldet und keineswegs freiwillig zum Mindestsicherungsbezieher gemacht wurde, da sich die Pensionsversicherungsanstalt auf betrügerische Weise aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung stiehlt. Da mein Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension (IV-Pension) durch die Prozessführung mit der PVA seit bald vier Jahren verschleppt wird, bin ich genötigt Mindestsicherung in Anspruch zu nehmen. Es ist also so, dass ich vom Anspruch auf eine Versicherungsleistung, die mir unrechtmäßig verwehrt wird, in die Sozialhilfe abgeschoben wurde, für die die öffentliche Hand aufkommen muss. Dass dies aber scheinbar mit unerschöpflichen Schikanen verbunden ist, ist weder notwendig noch zumutbar.
Einige Beispiele möchte ich in der Folge aufzeigen:
Die Deckelung der Wohnkosten über die neue Mindestsicherungsverordnung liegt zwar in der Verantwortung des Gesetzgebers (Vorarlberger Landesregierung), für den Vollzug aber, sind die Bezirkshauptmannschaften zuständig. Auch dafür, ob dafür Sachbearbeiter eingesetzt werden, die demütigend, beleidigend, schikanös oder nicht nachvollziehbar agieren. Zum Beispiel dadurch, wenn aufgrund der Mietkostendeckelung lapidar darauf verwiesen wird, in eine billigere Wohnung umziehen zu müssen und die Tatsache verdrängt wird, dass dies der Wohnungsmarkt einerseits gar nicht hergibt und andererseits für einen Mindestsicherungsbezieher grundsätzlich kaum Aussicht auf leistbaren Wohnraum besteht. Dass ein Sachbearbeiter auf diesen Umstand nur nach gerichtlicher Auseinandersetzung zur Einsicht kommt, ist mehr als bedauerlich…Allen bisher ausgesprochenen Unverschämtheiten, setzt der zuständige Behördensachbearbeiter die Krone auf, in dem er bei der Gerichtsverhandlung das Vorhandensein von günstigerem Wohnraum damit begründet, dass er selbst ja in einer billigeren Wohnung lebe…..Vielleicht sollte generell einmal geprüft werden, wie viele Sozialwohnungen nicht an Hilfsbedürftige vergeben wurden und daher für tatsächlich Betroffene nicht zur Verfügung stehen.
Um die prekäre Wohnsituation zu negieren, kommen die Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz stattdessen auf die Idee, ein ärztliches Attest zu verlangen, das besagt, ein Umzug wäre aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar. Ein Attest , bei dem der Behördensachbearbeiter dem behandelnden Arzt des Mindestsicherungsantragstellers, die Diagnose des ärztlichen Attests vorgibt. Dies wird noch mit der Drohung unterstrichen, dass bei Nichtvorlage die Auszahlung eines Betrages über der Deckelung nicht in Erwägung gezogen werden kann. Nach meinem Empfinden, grenzt eine solche Vorgehensweise stark an Nötigung. Es ist nicht nur widersinnig so etwas zu verlangen, es lauern auch nicht absehbare Folgen. Man denke zum Beispiel daran, was geschieht, wenn (m)ein Vermieter am freien Markt mit so einer Information „seinem Mieter könne aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug oder eine Delogierung nicht zugemutet werden“, anfängt.
Wenn schlussendlich von der Behörde doch auf den gegebenen Härtefall reagiert wird, wird dies bereits mit der nächsten Schikane verbunden, nämlich dem Verlangen eine „aktuelle Mietzinsvorschreibung“ vorzulegen, obwohl der aktuelle Mietvertrag bereits vorliegt und keine Änderung vorsieht. Ebenso ist völlig unverständlich, warum ich nachzuweisen habe, ob und dass ich meine Heizkosten bezahle. Will mir hiermit unterstellt werden, ich würde die bewilligten Geldmittel nicht ordnungsgemäß verwenden? Ich kann versichern, dass meine Mietwohnung beheizt wird und die dafür notwendigen Heizkosten bezahlt werden. Aber warum ich dies der Behörde nachzuweisen habe, ist für mich absolut unverständlich… Und würde ich es vorziehen, mich von Zeit zu Zeit in einer unbeheizten Wohnung aufzuhalten und mir lieber kiloweise Gummibärchen kaufen, wäre das meine Sache. Dies ist eine unzumutbare Bevormundung und Gängelung die einem Erwachsenen, denkenden Menschen einfach nicht zumutbar ist. Es kann doch nicht sein, dass die schikanöse Behandlung Bedingung dafür sein soll, Mindestsicherung beziehen zu können.
Der Härtefall ergibt sich hier doch schon aus der Tatsache, dass ich zum Sozialhilfeempfänger degradiert wurde und meinen Lebensunterhalt nicht aus der mir zustehenden und zugesprochenen Pensionsversicherungsleistung bestreiten kann. Eine Versicherung in die ich für den Fall der Berufsunfähigkeit einbezahlt habe verweigert hier, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen und stattdessen wird wieder einmal die öffentliche Hand/der Steuerzahler mit diesen Zahlungen belastet. Es macht für mich einen erheblichen Unterschied, einen bereits geleisteten Beitrag in Anspruch zu nehmen, oder durch die Pensionsversicherung gezwungen zu werden, „missbräuchlich“ öffentliche Mittel in Anspruch nehmen zu müssen. Anstatt mich in meinem Bemühen zu unterstützen, die berechtigte Versicherungsleistung in Anspruch nehmen zu können, drängt mich die Bezirkshauptmannschaft in die Rolle eines devoten Bittstellers.
Wenn ich mich gegen diese Ungerechtigkeit auflehne und auf legale Art und Weise über die Gerichte versuche, gegenüber einer Versicherung zu meinem Recht zu kommen, werde ich als Querulant und Verweigerer denunziert. Auch Volksanwälte beschwichtigen nur und stellen sich auf Behördenseite, so als ob Unrechtmäßigkeiten, betrügerische Handlungen und Schikanen durch Versicherungen und Behörden gesetzlich vorgesehen wären und kritiklos hinzunehmen sind.
Es muß doch im Interesse der Bezirkshauptmannschaft liegen, mich in der Auseinandersetzung mit der Pensionsversicherung zu unterstützen anstatt mich weiterhin zu drangsalieren.
Unterschrift: Ein betroffener Vorarlberger
05.02.2018