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Wenn die E-Card gesperrt ist ....

Aktiver Admin am Sa., 02.11.2019 - 17:54

Nach schier endlosen Recherchen haben wir eine Ansprechpartnerin gefunden, wenn es Versicherungsprobleme gibt, die durch AMS oder MA40 verursacht werden. Das kommt ja bekanntlich öfter mal vor.

Frau OARin Grünsteidl hat sich für zuständig erklärt!

Sonja Grünsteidl, OARin
WIENER PFLEGE-, PATIENTINNEN- UND PATIENTENANWALTSCHAFT
Ramperstorffergasse 67 A-1050 Wien
Tel: +43 1 587 12 04/82995
Fax:+43 1 58712049982995 oder Fax: +43 1 5863699
e-mail: sonja-maria.gruensteidlatwien.gv.atrel="noreferrer"
www.patientenanwaltschaft.wien.at

Weil sie so kurios ist, erzähl ich gern auch die Geschichte, die dahinter liegt.

Frau AB hatte eine Woche starke Zahnschmerzen im Zuge einer angefangenen Wurzelbehandlung. Am 1.8.2019 erfuhr eine Nachbarin, Frau Gudrun, dass Frau AB offenbar gerade nicht versichert ist. Recherchen ergaben, dass Fam. AB im April (!) einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Weiter(!)bezug der Mindestsicherung gestellt und auch alle Unterlagen – nochmals! - beigebracht hat. Die Bearbeitung wurde trotz persönlicher Vorsprache am 2.8. in Begleitung der Nachbarin NICHT ABGESCHLOSSEN.

Die Angestellten der WGKK waren äußerst entgegenkommend, bedauerten aber, nichts tun zu können.

Der behandelnde Zahnarzt war auf Urlaub, 2 weitere Ordinationen ebf. wg. Urlaubs geschlossen und Frau AB war trotz starker Zahn- und mittlerweile auch Kopfschmerzen schwer dazu zu bewegen, eine Zahnbehandlung in der Uniklinik durchführen zu lassen. Sie hatte dort bereits einige Tage zuvor vorgesprochen, aus Angst vor den Kosten aber auf die Behandlung verzichtet. Man kann da nämlich nur als „PrivatpatientIn“ behandelt und abgerechnet werden.

Wir Nachbarinnen haben die Frau zur Behandlung überredet und vorläufig die Kosten übernommen. Damit hatten wir die Möglichkeit, die Rückerstattung zu beantragen (Frau AB hatte aus naheliegenden Gründen genug andere Sorgen). Nach Urgenzen erhielten wir 20€ - von bezahlten 50 (für 3 Behandlungsschritte bzw. -medikamente).

Allein das ist merkwürdig: Was bitte ist an 50€ für die Weiterbehandlung einer schmerzenden Wurzelbehandlung überteuert? Wieso steht da WAZA, was vermutlich WahlzahnärztIn heißt? Das war alles andere als eine Wahl.

Wir wollten der Sache auf den Grund gehen. Was macht man, wenn die MA40 nicht arbeitet – jedenfalls nicht so, wie's die „KundInnen“ (haha) brauchen?

Es gab gute Tipps wie AmberMed und Neunerhaus. Das sind tatsächlich super Einrichtungen, aber hallo! Die Frau war ordnungsgemäß versichert – jedenfalls im nachhinein.Das stellte schließlich auch die WGKK fest, nachdem die MA40 endlich den Bescheid ausgestellt hatte und diverse Abteilungen der WGKK untereinander gemailt hatten.

Sind wir auf freiwillig arbeitendes Gesundheitspersonal angewiesen, weil das System schlecht arbeitet?

Also weiter gebohrt – und immer alles „im Namen der Nachbarinnen“ geschrieben. An alle Stellen, die uns einfielen.

Eine lustige Antwort war, man hätte mit der MA40 eine Sonderfallregelung aushandeln müssen. Tja –> sofort wieder Anfrage an die MA40 Qualitätssicherung (!), was wir denn verabsäumt hatten: Wir waren mit Frau AB dort, haben eine Vorsprache bei einem Referenten durchgesetzt, geklärt, dass kein Versäumnis von Seiten der „Kundin“ vorliegt, den Sachverhalt dargestellt und veranschaulicht – im übrigen auch erwähnt, dass Fam. AB Miete zahlen muss und was zum Essen braucht... Was bitte hätten wir noch tun sollen?

Daraufhin haben die Stellen angefangen, untereinander zu kommunizieren, bis schließlich von 2 Stellen die Aufforderung kam, neue Rückerstattungsanträge zu stellen.

Die Zahnklinik wandte sich an Frau AB, die PatientInnenanwaltschaft wandte sich an die Nachbarinnen. Nun hätten wir eigentlich 2 x Anträge auf die Rückerstattung von jeweils 50€ stellen sollen, aber seriös wie wir sind, haben wir nur 1 x 30€ Rest verlangt.

… allerdings mit der PatientInnenanwältin geklärt, worum es ging, und worum es auch in Zukunft gehen wird: Wir brauchen eine Stelle, die interveniert, wenn nix mehr geht.

Mit unserem Vorschlag an die WGKK die Nachversicherungsfrist (jetzt max. 8 Wochen) zu verlängern, weil sie „offenbar bei DER Arbeitsweise der MA 40 nicht ausreicht“ wollten wir der Brisanz Nachdruck verleihen, haben aber keine Antwort bekommen (und auch nicht erwartet).

Wir sind politisch nicht blind: Klar ist, dass hinter diesem Hang zur Überkontrolle aller Anträge auf Sozialleistungen eine wilde Hetze steht. Aber klar ist auch, dass die Ängste der Verwaltungsleute nicht auf dem Rücken der ökonomisch Prekären und fallweise eben auch Kranken ausgetragen werden dürfen!

Hedi Presch – im Namen der Nachbarinnen

Nachfragen gerne an presch.hedwigatgmx.atrel="noreferrer"

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