Ich bin jetzt seit 6 Monaten bei AMS Voitsberg vorgemerkt. Da ich lese, dass Interesse an vertraglichen Unterlagen und somit Dokumentationen des steirischen AMS bezüglich Vorgehensweisen angesprochener SÖBs und Co. besteht, kann ich auch was beitragen, wiewohl die Methoden in der Provinz noch absurder und ans 19. Jahrhundert erinnernd als in Graz sind.
Kurze Schilderung: Ende Jänner 2016, Termin bei AMS Voitsberg, wo mir in erster Linie von meiner Betreuerin gedroht wurde und zwar in allen möglichen Facetten und mit spürbaren Unbehagen ihrerseits eine Anordnung von oben zu exekutieren. Mir wurde angeordnet mich bei B.E.S.T GmbH Voitsberg telefonisch zu melden.
Da ich aber keinen Schritt freiwillig mich in Sklaven-Arbeitsverhältnisse begebe habe ich natürlich nicht angerufen, sondern, wie die Rechtslage diesbezüglich zu sein scheint, auf eine schriftl. Zuweisung des AMS gewartet, die dann auch 2 Wochen nach dem Termin postualisch einflatterte. Tücke am Rande: Keine email-Verständigung über das eAms. ( Bezieht sich auf die Unterstellung nur eine Scheinadresse im Bezirk zu haben unter anderen niederträchtigen Verdächtigungen über die ich ein genaues Gesprächsprotokoll anfertigte).
Ich ging zum BEST am vorgegebenen Termin und hier wurde wieder einmal deine dankenswerte Warnung, irgend etwas zu unterschreiben, verifiziert und angenommen. Im Anhang wurden mit folgende Dokumente zur Unterschrift vorgelegt (siehe Anhang) die ich natürlich, aus von dir immer wieder gepredigten Gründen nicht unterschrieben habe. Die Anweisung um "Aus- und Weiterbildungsbeihilfen - Begehren um Gewährung im Sinne des § 34 und § 35 AMS-Gesetztes" habe ich nicht, wie die BEST-Mitarbeiterin mich anwies, im vorauseilenden Gehorsam gleich zum AMS getragen geschweige denn unterschrieben.
Ich werde auch nichts unterschreiben, weil wieso soll ich eine Zwangsmaßnahme selbst auch noch "begehren"? Soweit reicht mein Masochismus nicht. Auf die Frage nach einer Ausfertigung des dem Dienstverhältnis zugrunde liegenden Transitarbeitsvertrages hat mich die Mitarbeiterin bei BEST auf's internet verwiesen. Da es eine Novelle bzgl. der BAGS-KVs und eine Umbenennung in Sozialwirtschaft Österreich-KV Februar 2016 gegeben hätte könne sie mich diesbezüglich nicht genau informieren. (Ich kannte die neuen SWÖ-KVs natürlich schon).
Soweit ein kurzer Einblick in meinen AMS-Alltag. Ich habe natürlich Werbung bei Mitbetroffenen für unser Anliegen gemacht, bin aber ebenso wie in Graz auf völliges Desinteresse gestoßen. Natürlich sag ich das ohne Wehmut, denn ich und wir kennen die Gründe warum sich so wenige auf die Beine stellen. Hier in der Provinz ist die Stigmatisierung noch extremer als in einer anonymen Stadt. Aber ich werde weiter meine Saat des Widerstandes ausstreuen.
Anmerkung Aktive Arbeitslose: Hier hat der Betroffene grundsätzlich völlig richtig gehandelt. Vom AMS könnten noch genaue Infos über die angeblich zugewiesene Stelle verlangt werden.
Laut Verwaltungsgerichshof sind Maßnahmen die aufgrund privatrechtlicher Förderungen eingegangen werden freiwillig und dürfen nicht mit Sanktionen erzwungen werden (VwGH 2007/08/0141, VwGH 2004/08/0208, VwGH 2002/08/0262). Vermutlich sollte hier Gratisarbeit auf Kosten der Arbietslosenversicherung in Form von "Arbeitstrainings" geleistet werden, was nur für Menschen mit "eingeschränkter Produktivität" zumutbar ist und auch durch besondere Betreuung einen bestimmten Zweck erfüllen muß - Erprobung auf eine Bestimmte Arbeitsstelle hin, die zeitlich auch deutlich beschränkt sein muß (in der Regel maximal 2 Wochen).
Die Zuweisung deutet darauf hin, dass BEST de facto Personalüberlassung an Gemeinden macht, weshalb entsprechend dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz das Gehaltsschema der Gemeinden zu Anwendung kommt und eine Pauschalentlohnung nach Tranistarbeitskräfteregelung rechtswidrig wäre und erst recht eine "Arbeitserprobung" auf Kosten der Arbeitslosenversicherung, die gar kein Arbeitsverhälntis ist! Hier mißbrauchen offenbar steirische Gemeinden die Arbeitslosenversicherung um sich zwischendurch ein paar kostenlose Sklaven zu holen, die dann sowieso nicht angestellt werden. Ein besonders frecher Missbrauch also!
Laut Verwaltungsgerichtshof darf eine Arbeitserprobung nur im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme gemacht werden (VwGH 2009/08/0294). Diese ist als solche zuzuweisen und auch zu begründen!
Wir bitten daher Betroffene uns ihre Belege und Erfarhungsberichte zu schicken!