Ich befand mich mit 24 anderen Teilnehmerinnen von 19.4.2017 bis 2.6.2017 in einer Vorqualifizierungsmaßnahme für Frauen in Technik (FAKU zur Hörgeräteakustikerin) beim Wifi Linz (ein vom AMS und vom Land OÖ finanzierter Kurs).
Für die Hauptausbildung sollten von den 24 Tn, die sich in der Vorquali befanden, nur 12 Tn aufgenommen werden. In der vorletzten Woche, genau am 24.5.2017, wurde uns Tn mitgeteilt, wer aufgenommen ist und wer nicht. Ich befand mich leider nicht unter den 12 aufgenommenen Teilnehmerinnen. (Es gab anschließend noch über eine Wo Unterricht (Werkstätte), auch für die nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen)
Kurz vor Ende dieses Kurstages gegen 16:00 wurde mir plötzlich ohne vorherige Mitteilung und ohne weitere Begründung seitens der Kursleiterin, Fr. K., mitgeteilt, ich sei in Absprache mit meinem zuständigen AMS-Betreuer vom Kurs mit 24.5.2017 abgemeldet, somit ein vorzeitiger Kursabbruch vorgenommen worden.
Ich ging daher am übernächsten Tag, 26.5.2017, da am 25.5.2017 Feiertag war, zum AMS, um diese merkwürdige Vorgehensweise abzuklären und den Grund dafür zu eruieren.. Der zuständige Betreuer, Hr. Ing. S., war leider nicht zugegen da er, lt. AMS- Auskunft, a bis 29.5.2017 auf Urlaub weilte.
Sowohl beim Informationsschalter des AMS als auch von Seite eines mir zugewiesenen anderen Betreuers zu einem persönlichen Gespräch wurde erwähnt und bestätigt, dass es keinerlei Vermerk oder Hinweis auf einen Kursausschluss gäbe und es wurde mir versichert, ich sei weiterhin regulär bis zum 2.6.2017 im Kurs. Auch das Bezugsende würde d`accord mit Ende des Kurses der 2.6.2017 in Ordnung gehen. Es wurde ein kurzer Vermerk des Bearbeiters, mit der Bitte um Aufklärung seitens meines Betreuers gemacht. Mein Gatte war als Ohrenzeuge zugegen und ich verließ mich auf diese Angaben.
Am darauf folgenden Mo, 29.5.2017 musste ich leider wegen einer akuten Darmgrippe in den Krankenstand gehen. Aufgrund der Heftigkeit blieb ich bis zum Ende der Woche im KS. Die ärztliche Bestätigung sendete ich via email sowohl ans WIFI als auch ans AMS und bekam auch eine Lesebestätigung des AMS.
Von Seite des Wifi kam per email die Nachricht von der Kursleiterin Fr. K.: Da ich vom Kurs per 24.5.2017 abgemeldet sei, wie angeblich mit AMS abgesprochen wurde, so falle der Krankenstand nicht mehr in die Zuständigkeit des Wifi und ich solle mich ans AMS wenden.
Das tat ich dann auch am Mo, 29.5.2017 beim AMS- Bulgariplatz in Begleitung meines Gatten und meiner Mutter als Zeugen, persönlich und bekam, da mein zuständiger AMS Betreuer, Hr. Ing. S., der vorherigen Info des AMS zum Trotz, noch immer nicht anwesend war, die selbe Antwort wie am vorangegangenen Freitag: Es läge weder eine schriftliche Stellungnahme noch ein Eintrag des AMS-Beraters vor; ich sei regulär noch im Kurs. Diese Mitteilung bekam ich dann auch per email von der Stellvertreterin meines Betreuers,
Fr. M.: Sollten sich während der noch verbleibenden Kurstage beim Wifi irgendwelche Probleme ergeben, die eine Intervention des AMS erforderlich machen würden,solle ich mich wieder melden.
Im Laufe der Woche wandelte sich jedoch plötzlich das Blatt. Da ich das AMS zu einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich des Kursausschlusses aufforderte, wurde mir via email von Fr. M. mitgeteilt: Es hätte lt. Kursleitung angeblich irgendwelche Vorkommnisse im Kurs gegeben, man könne mir keine offizielle Stellungnahme ausstellen und der Kursausschluss wäre auch ohne Begründung fürs AMS gerechtfertigt und durchgeführt. Da ich als Trainerin im arbeitsmarktpolitischen Kontext tätig war, so ist mir bekannt, dass es klare und einheitliche AMS Richtlinien und Vorgaben, die einen Kursausschluss begründen, gibt.
Nun gab es weder Vorkommnisse, wie mir, ohne weitere Erläuterung derselbigen, zur Last gelegt werden, noch gab es vorab eine Anhörung oder Einzelgesprächssitzungen, die lt. Richtlinien so einem Vorgehen vorangehen müssten.
Ich wurde als Einzige der nicht aufgenommenen Teilnehmerinnen einfach ohne mein Wissen vor vollendete Tatsachen gestellt, was ebenso die Einstellung des laufenden AMS - Bezuges, der mir lt. AMS Bescheid vom 24.5.2017 bis Kursende am 2.6.2017 zugestanden hätte, bedingte.
Ich forderte erneut eine Stellungnahme zu den Vorwürfen und der Vorgehensweise und wurde von Fr. M. per email informiert, dass sie keine Hintergrundwissen über irgendwelche, von ihr vorher behaupteten,Vorkommnisse im Kurs habe und sie daher die Sachlage meinen zuständigen Betreuer, Hrn. Ing. S. weiterleiten würde und sich Hr. S. 6.6.2017 bei mir diesbezüglich melden würde. Des Weiteren ist lt. OÖGKK - Schreiben vom 2.6.2017 die Pflichtversicherung per 24.5.2017 eingestellt worden. Somit ist der Bezug des Krankengeldes für den Krankenstand vom 29.5.-2.6.2017 gefährdet.
Am 6.6.2017 erfolgte trotz vorangegangener Ankündigung von Fr. M. keinerlei Antwort meines Beraters. Daher schrieb ich wieder via eAMS an die Geschäftsstelle und an Fr. M. mit dem Hinweis, daß ich ein Recht auf Stellungnahme hätte und Behauptungen und Anschuldigungen geahndet werden können und ich bezüglich dieses Vorgehens einen Rechtsbeistand hinzuziehen werde.
Dann, nach heutiger (Mi, 7.6.2017), erstmaliger telefonischer Rückmeldung meines AMS Betreuers, Hrn. Ing. S., merkte dieser an: Es sei ja nichts Schlimmes passiert, der Kursausschluss sei wahrscheinlich aus persönlichem Grunde seitens der Fachtrainerin passiert, es wäre doch NUR 1 Woche, die ich verloren hätte und ich solle die Sache auf sich beruhen lassen. Er an meiner Stelle würde dies tun. Das wäre doch nur eine seelische Belastung und es wäre besser, ich würde in die Zukunft schauen, als in Vergangenem verbissen hängen zubleiben und dies sei doch nur eine Lappalie. Wenn ich in Zukunft noch etwas vom AMS brauchen sollte, wäre dies klüger, meinte Hr. Ing. S. kryptisch an.
Da dies eine mehr als unterschwellige Drohung seitens des AMS zu verstehen ist, und ich aus der Eigenmächtigkeit des AMS Beraters und der Kursleiterin ohne vorherige Absprache oder Rückmeldung einfach vor vollendete Tatsachen gestellt worden bin, mir weder ein Bescheid über die vorzeitige Einstellung des AMS-Bezuges (finanzielle Einbuße) oder irgendwelche Stellungnahmen zudem Fall und dem Grund für diese ominöse willkürliche Vorgehensweise vorliegen, so werde ich rechtliche Schritte dazu setzen. (Ich habe den gesamten Schriftverkehr vom AMS in ausgedruckter Form bei mir,für den Fall, dass der Verlauf über eAMS gelöscht würde.) Denn dieser Fall ist leider kein Einzelfall, wie so gerne seitens der Behörden propagiert wird.
Mit freundlichen Grüßen,
L:
Letzter Stand des Sachverhaltes zu AMS /WIFI Willkür 19.6.2017
Ich war bezüglich dieses Umstandes am 8.6.2017 bei der Arbeiterkammer Linzvorstellig und schilderte den Sachverhalt.
Daraufhin intervenierte die AK, indem via Telefonat mit dem zuständigen AMS (Mein zuständiger AMS- Betreuer, Ing. S. war wieder einmal nicht erreichbar) um einen Bescheid oder sonst irgendeine schriftliche Mitteilung über einen Bezug oder die Einstellung des Bezuges zu erhalten.
Seitens AMS wurde zugesagt, das dies so schnell als möglich erfolgen würde.
Am darauf folgenden Tag, 9.6.2017 hatte ich einen bereits vorab vereinbarten AMS Termin, bei dem mir vom AMS-Berater, Hrn. Ing. S., im Beisein meiner Mutter zugesichert wurde, ich würde sowohl „alle Mitteilungen und Stellungnahmen als auch die Beantwortung meiner Beschwerde vom 31.5.2017über den negativen Notstandshilfebescheid vom 8.5.2017 bis spätestens Mittwoch, 14.6.2017, in Briefform“ erhalten.
Diese Aussage erwies sich allerdings nur als „Luftblase“, da ich via eAMSnur Mitteilungen über den zukünftigen Bezug und über eine Vormerkung zur Sozialversicherung für den Zeitraum vom 25.5.2017 – 31.5.2017 erhielt. (Weder eine schriftliche Mitteilung über die Einstellung des Bezuges per25.5.2017 noch eine schriftliche Begründung dafür). Auch erhielt ich ein Schreiben der OÖGKK (datiert mit 14.6.2017) mit der Information: „Sie waren vom 25.6.2017 – 31.5.2017 bei der OÖ Gebietskrankenkasse durch das Arbeitsmarktservice gemäß §34/1 ASVG zur Krankenversicherung gemeldet.........