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Dubioses Angebot eines "Vollzeitjobs" von 30 Stunden (2015)

Submitted by Aktive Arbeits… on Mon, 08.06.2015 - 20:38

Vorstellung

Arbeitsmarkservice Wien Huttengasse
Huttengasse 25
1160 Wien

Per Mail ams.huttengasseatams.atrel="noreferrer" Wien, am 08.06.2015

Betrifft: Richtigstellung zur Niederschrift vom 08.06.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

als erstes möchte ich festhalten, dass diese heutige Niederschrift für mich völlig unvorhergesehen und überraschend war. Ich habe die Niederschrift zwar gelesen und noch Korrekturen angebracht, bin aber der Ansicht, dass nur ein Teil davon berücksichtigt wurde.

Meine Ausgangssituation war, dass ich Information über die für mich nicht nachvollziehbare Entscheidung des Trendwerkmitarbeiters, Herrn M., haben wollte. Damit das für Sie leichter nachvollziehbar ist, beschreibe ich Ihnen den Ablauf des Infotages bei Trendwerk am 3.6.2015:

Trendwerk und Akt:E wurden innerhalb von drei Minuten allen anwesenden Teilnehmer_innen in einer Präsentation vorgestellt. Die Information war vor allem, dass „vermittlungsfertige Teilnehmer_innen“ mit aktuellen CV, die also „jobreif“ sind, sofort bei Trendwerk aufgenommen werden können. Bei Trendwerk geht es um „langfristige Beschäftigung“, was das bedeutet und wie der genaue Ablauf ist, war leider nicht zu erfahren. Akt:E ist ein Coaching, bei dem Teilnehmer_innen unterstützt werden, „jobreif“ zu werden. Es wurde gesagt, dass einige Teilnehmer_innen vermutlich zu Akt:E kommen werden und alles weitere in den folgenden Einzelgesprächen zu den wir namentlich aufgerufen werden, geklärt wird.

Ich war einer der letzten, die namentlich aufgerufen wurden. Am Weg zu einem Schreibtisch im linken Teil des Raumes, stellte sich mein Gesprächspartner als Herr M. vor. Er nennt nochmals meinen Namen, fragt mich sofort bei Ankommen beim Schreibtisch nach E-Mail oder Telefonnummer. Ich antworte, ja, Email. Worauf er nun nach der Telefonnummer fragt und meine Frage, warum nun Telefonnummer, unbeantwortet lässt. Als nächstes kommt der Satz,“Das Angebot ist am Tisch, seit wann sind sie zuhause?“

Ich erzähle von meiner Ausbildung im Jahr 2014 als dipl. Sozialpädagoge.

Seine Antwort: „die letzte Einstellung, der letzte Job?“ Meine Antwort:“2007“

Herr M.: „Hauptgrund, warum sie solange zuhause sind?“

Antwort: „Strukturelle Probleme, Alter, Überqualifikation, ich komme aus dem grafischen Gewerbe aus dem Management und Vertrieb“.

Herr M: „in dieser Branche ist wenig los jetzt“.

Meine Antwort: „Aus diesem Grund habe ich auch eine andere Ausbildung gemacht“, Herr M fragt ob alles fertig ist, was ich bejahe , sage ihm, dass ich mich hier laufend bewerbe und er mich hier gerne Unterstützen kann und ich war am Formulieren der Frage wie eine Unterstützung hier aussehen würde.

Er fällt mir ins Wort und erzählt etwas über Vermittlungsmaßnahmen, Montag bis Freitag, der Zusammenhang ist unklar, Dann spricht er von „Vollzeit“ 30 Wochenstunden und auf meine Antwort, das Vollzeit nicht 30 Wochenstunden sind, kommt von Herrn M. die Aussage: „Ich lehne ab, ich lehne Ihnen ab“, was mich sehr verwundert seine Aussage als Frage wiederholen lässt. Und er die Ablehnung wiederholt, mit dem Zusatz, dass Trendwerk nicht jeden nehmen muss und es vielleicht besser ist wenn ich wieder.. der Satz wurde nicht beendet. Das ganze Gespräch dauerte zwei Minuten und ich habe es anschließend sofort festgehalten, da es für mich sehr seltsam war.

Ich habe mich dann in der Infozone des AMS Huttengasse gemeldet und die Information gegeben, das mich Trendwerk ablehnt und um einen Termin mit meinem Betreuer gebeten, der für den 08.06.2015 festgelegt wurde.

Bei dem Betreuungstermin am 8.6.2015 habe von Herrn (ams-betreuer) die Information erhalten, dass Trendwerk, Herr M., offenbar behauptet, dass mangelnde Kooperationsbereitschaft von meiner Seite besteht und als Folge dieser Behauptung wurde die Niederschrift aufgenommen.

Herr (ams-betreuer) sagte, als ich die Niederschrift überflog, dass die ersten Sätze „Standardsätze“ und nicht veränderbar sind.

Schon der „Gegenstand der Verhandlung“ ist aus meiner Sicht falsch, da ich mich niemals geweigert habe an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung teilzunehmen.

Es ist falsch, dass meine persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Vermittlung am Arbeitsmarkt nicht ausreichen. Ich empfinde diese Aussage als diskriminierend.

Richtig ist, dass auch im aktuellen Betreuungsplan das Ziel der Betreuung falsch festgehalten ist, auch hier ist eine Richtigstellung notwendig:

„Stellensuche als Vertriebsleiter.“ Nach der bisherigen Erfahrung ist es unwahrscheinlich, mit meinen speziellen Berufsweg, meinem Alter und der aktuellen Beschäftigungssituation eine derartige Stelle zu bekommen.

Ich habe mich daher 2013 in einer persönlichen Beratung in einer durch das AMS zugewiesenen Kursmaßnahme „Erfahrungswerte, BEST“ die Entscheidung getroffen, eine Ausbildung als dipl. Berufs- und Sozialpädagoge zu machen und konnte das 2014 mit Zustimmung und Förderung des AMS auch umsetzen. Der Abschluss nach Diplomarbeit und der Abschluss mit Diplom erfolgte Anfang 2015. Seither bewerbe ich mich in diesem Arbeitsbereich und ebenso bei organisatorischen Stellen im sozialen Bereich.

Es muss daher möglich sein, diese veränderte Situation zu berücksichtigen, wie das auch in § 29 AMSG festgehalten ist.

Ebenfalls falsch war und ist, dass ich nicht bereit sei, an der angebotenen Wiedereingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Vielmehr hatte ich keine Möglichkeit dazu eine Entscheidung zu treffen.

Zu präzisieren ist, dass die Aussage von Herrn M. war, „es gibt einen Vollzeitjob mit 30 Stunden“, und auf meine Antwort das 30 Stunden kein Vollzeitjob sind, nichts mehr weiter von ihm dazu gesagt wurde. Es gab also auch keine Angabe um welche Art von Beschäftigung es sich dabei handeln sollte. Die einzige Antwort war seine Ablehnung.

Falsch ist in der Stellungnahme des Schulungsträgers, dass kein Gespräch über berufliche Ziele und beruflichen Hintergrund gab. Wir haben über meine kürzlich abgeschlossenen Ausbildung und den daraus resultierenden beruflichen Zielen gesprochen und auch über meinen beruflichen Hintergrund im grafischen Gewerbe, in dem auch nach Meinung von Herrn M. „wenig los“ ist.

Ich möchte auch festhalten, dass mein aktueller Betreuer, Herr (ams-betreuer) und seine Vertreterin, Frau (ams-betreuer), in keiner Hinsicht die Adressaten dieses Schreiben sind, da sie offenbar in Rahmen ihres Arbeitsauftrages korrekt handeln und in den Gesprächsterminen ein gutes Gesprächsklima bestand.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Robert H.

Zum weiteren Verlauf:

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