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Krankenversicherung: Schluss mit Lücken im Versicherungsschutz!

Submitted by Aktiver Admin on Sat, 14.03.2015 - 16:22

Anmerkung: Da aufgrund unseres Aufrufs sich keine weiteren Betroffenen gemeldet haben, gehen wir vorerst einmal davon aus, dass es sich doch eher um Einzelfälle handelt. Sollte Sie gegenteilige Erfahrungen machen, informieren Sie uns bitte davon!

In Vergangenheit gab es seitens arbeitsloser „AMS Kunden“ immer wieder unbestätigte Hinweise auf fehlenden Krankenversicherungsschutz bei Arztbesuchen obwohl vom Gesetz her ein Krankenversicherungsschutz selbst während AMS-Bezugsperren aufgrund der Nachversicherung von 6 Wochen besteht. Nun ist dem Verein „Aktive Arbeitslose Österreich“ dazu ein konkreter Fall bekannt geworden, der durch Ausdruck der Krankenversicherungszeiten des Betroffenen dokumentiert ist und somit nachgewiesen werden kann. Die Frage ob es sich nur um einen Einzelfall handelt bleibt offen.

Wir bitten Euch daher in Eurem Interesse mittels Anforderung eines Versicherungszeitenauszuges bei der Gebietskrankenkasse (GKK) zu überprüfen, ob Ihr einen lückenlosen Versicherungsschutz habt/hattet. Die Stempelung des Deckblattes und der Seiten der eingetragenen Versicherungszeiten mittels GKK-Datumstempel, ist zur Beweissicherung eine dringliche Notwendigkeit.

Bitte bedenkt: die Prüfung des Krankenversicherungsschutzes ist in Eurem Interesse. Bei akuter Krankheit oder einem Unfall kann ein fehlender Krankenversicherungsschutz unvorhersehbare Folgen nach sich ziehen und eventuell sogar die Existenz gefährden.

Wir wenden uns insbesondere an Menschen, die während ihrer Arbeitslosigkeit AMS-Bezugssperren oder „vorläufige Bezugseinstellungen“ – die vom AMS schon bei „offenen Fragen“ z.B. über die Bezugshöhe oder über einen Zuverdienst verhängt werden –, hatten.

Von diesen Lücken der Krankenversicherung sind auch jene betroffen, die einer geringfügigen selbstständi­gen Tätigkeit nachgehen und das Einkommen über Honorarnoten oder Rechnungen haben und keine Krankenversicherung zahlen. Zum Nachweis der Geringfügigkeit müsst Ihr am Ende des Monats die Einkommensbelege dem AMS vorlegen. Erfahrungen zufolge dürfte das AMS häufig stillschweigend eine Abmeldung bei der GKK machen und dann erst am Ende des Monats, wenn das AMS Eure Honorarnoten bekommt, wieder eine rückwirkende Anmeldung machen. Während dieser Zeit seid Ihr aber – ohne es zu wissen – NICHT krankenversichert!

Wiener AMS Kunden, die bei der Ausstellung des GKK Versicherungsschutzauszuges Hilfe benötigen, bitten wir, sich mit Karl 0676-6081606 in Verbindung zu setzen.

Macht mit, es ist Euer Versicherungsschutz!

Wir bitten Euren Versicherungszeitenauszug genau zu überprüfen und bei Verdacht auf unrechtmä­ßige Einstellungen des Versicherungsschutzes den Auszug an uns zu schicken, idealerweise mit Auf­listung/Belegen von Bezugseinstellungen und Bezugssperren etc.. Wir behandeln Eure Daten streng vertraulich!

Ihr könnte die Daten können auch anonymisiert einschicken. Ideal wäre es für unsere Pressearbeit, wenn sich genug Betroffene auch mit Ihrem Namen – der natürlich nicht an die Öffentlichkeit gelangt! – gegenüber der Presse dazu stehen, Opfer einer Unterbrechung des Krankenversicherungsschutzes zu sein.

Aktive Arbeitslose Österreich
Krottnbachstraße 40/9/6
A-1190 Wien

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