Eingelangt am 24.11.2016 um 14:50 Uhr
Zu Fragen 1-4:
Das Sozialsystem in Österreich sichert Menschen in Not und jene, die keine Arbeit haben, gut ab.
Unser System funktioniert folgendermaßen:
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer innerhalb von zwei Jahren 52 Wochen einer Beschäftigung, die arbeitslosenversicherungspflichtig ist, nachgegangen ist. Unter 25-Jährige können Arbeitslosengeld beanspruchen, wenn sie innerhalb eines Jahres 26 Wochen beschäftigt waren.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich am letzten Einkommen. Der Grundbetrag beläuft sich auf 55 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Beträgt das Arbeitslosengeld weniger als 872,31 Euro erhält man zusätzlich Ergänzungsbeiträge; Arbeitslose mit Kindern erhalten Familienzuschläge.
Die Anspruchsdauer ist befristet. Grundsätzlich 20 Wochen, maximal aber für ein Jahr.
Die Notstandshilfe kann nach Ende des Arbeitslosengeld-Bezugs beantragt werden und wird jeweils für maximal 52 Wochen bewilligt. Liegt das Arbeitslosengeld (ohne Familienzuschläge) über dem Ausgleichszulagenrichtsatz von monatlich 872,31 Euro, beträgt die Notstandshilfe 92% des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes.
Die BMS (bedarfsorientierte Mindestsicherung) beträgt maximal 827,83 Euro im Monat bei Einzelnen. Im Schnitt erhalten die derzeit rund 238.000 Bezieher rund 300 Euro im Monat.
Es wird also niemand im Regen stehen gelassen und jeder wird versicherungsrechtlich abgesichert und erhält auch Geld und eventuelle Zusatzleistungen, wovon er leben kann. Diese Beiträge sollen für jene Zeiten gelten und eine Überbrückung darstellen, in denen jemand keine Arbeit hat. Aber natürlich muss es oberstes Ziel sein, die Arbeitslosigkeit und auch die Zahl jener Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Mindestsicherung beziehen, zu reduzieren und zu versuchen, allen eine Arbeitsmöglichkeit mit entsprechendem Gehalt zu geben. Dieses muss natürlich höher sein, damit auch ein Anreiz zum Arbeiten gegeben wird.
Als Präsident wird Norbert Hofer seine guten Kontakte nützen und versuchen, neue Firmen für unser Land zu gewinnen und somit die Wirtschaft anzukurbeln, was wiederum in weiterer Folge den arbeitslosen Menschen in Österreich helfen kann, da dadurch neue Jobs gewonnen werden. Ansonsten sind natürlich der Wirtschaftsminister und die Regierung gefragt, Lösungen zur steigenden Arbeitslosigkeit zu präsentieren.
Grundsätzlich fordert Norbert Hofer, dass bei der Zuweisung von AMS Kursen auf die persönlichen Vorlieben und Bedürfnisse der Arbeitssuchenden so gut als möglich eingegangen werden soll, die von Ihnen angesprochenen AMS Studien zeigen diesen Umstand deutlich auf.
5. Norbert Hofer ist keineswegs Befürworter eines "bedingungslosen Grundeinkommens". Grundsätzlich muss der Staat die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Personen durch ein entsprechendes Erwerbseinkommen ihr Auskommen finden können. Wo dies nicht der Fall ist, sollen Transferleistungen bzw. Leistungen aus der Solidargemeinschaft (Sozialversicherte, Steuerzahler) an bestimmte Bedingungen knüpfen.
Beispiele dafür: Familienpolitische Transfers nach der Anzahl und dem Alter der Kinder, seniorenpolitische Transfers für Pensionisten, die auf ein Erwerbsleben zurückverweisen können, Unfallopfer, Behinderte, die durch ihre mangelnde Selbsterhaltungsfähigkeit Transfers erhalten.
6. Norbert Hofer lehnt jegliche Form der Diskriminierung strikt ab. Ob in dem geschildertem Fall eine Diskriminierung vorliegt ist von einem Gericht zu klären und nicht von Seiten des Bundespräsidenten.
7. Sollte Norbert Hofer Präsident werden, so wird er auf diese Problematik aufmerksam machen und sich – wie schon bisher –bemühen, im Rahmen seiner Möglichkeiten Armut in Österreich zu verringern.
8. Das Gehalt des Bundespräsidenten wurde in der Vergangenheit festgelegt, ohne Einfluss des vorangegangenen Präsidenten und auch ohne Einfluss darauf vom kommenden Präsidenten. Norbert Hofer hat allerdings bereits angekündigt, weiterhin, wie bisher auch schon, an Hilfsbedürftige zu spenden. Norbert Hofer bekommt erst, wenn er Präsident ist (im Falle, dass er gewählt wird) und sein Amt ausübt, Einblick in den Arbeitsbereich der Präsidentschaftskanzlei und kann daher noch nicht beurteilen, wie viele Mitarbeiter nötig sind, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert ist. Jedenfalls möchte er niemanden grundlos kündigen und in die Arbeitslosigkeit schicken.
9. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten sind zwar umfangreich, allerdings hängt die Umsetzung stark vom Amtsverständnis des jeweiligen Bundespräsidenten ab und in der Vergangenheit wurde nie vollständig darauf zurückgegriffen. Daher gibt es im Augenblick keine Veranlassung, die Kompetenzen zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Irmgard Fischer
Referentin
Dritter Präsident des Nationalrates
Ing. Norbert Hofer
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