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Anfrage an das AMS Hollabrunn zu einer Klagsandrohung zweier Mitarbeiterinnen

Submitted by Aktive Arbeits… on Tue, 10.03.2015 - 17:12
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrter Herr Josef Mukstadt,

wir haben einen per 13.2.2015 datierten Brief eines Rechtsanwalts mit einer Klagedrohung wegen angeblicher Veröffentlichung eines Gerichtsprotokolls über die Zeuginneneinvernahme von Frau Dagmar M. sowie Claudia Ö. im Rahmen einer Amtshaftungsklage wegen einer vermutlich rechtswidrig verhängten Bezugssperre erhalten.

Allerdings wurde das Protokoll nicht auf der Homepage des Vereins „Aktive Arbeitslose Österreich“ veröffentlicht und es wurden auch nicht die vollen Namen, sondern nur die Anfangsbuchstaben dort veröffentlicht, und das Geburtsdatum nur in einem Fall. Und es gibt zudem noch ein öffentliches Interesse an der Verhandlung, deren Anlass die einvernommenen Mitarbeiterinnen ja selbst gesetzt hatten und die auch rein dienstliche Angelegenheiten betraf ...

Da diese Zeuginneneinvernahme ja rein deren dienstlichen Tätigkeiten betraf, nehmen wir an, dass für diese Klagedrohung eine Zustimmung des AMS Hollabrunn erforderlich war.

Wir haben daher in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  • Wussten Sie von dieser Klagedrohung ihrer Mitarbeiterinnen?
  • Haben diese um Zustimmung des AMS Hollabrunn angesucht?
  • Wann und wer hat eine solche Zustimmung aus welchen Gründen gegeben?
  • Wird der Anwalt vom AMS Hollabrunn bezahlt? Wenn ja, warum gerade dieser bzw. warum wurde nicht die Finanzprokura beauftragt?
  • Wie stehen Sie zu den im Gerichtsprotokoll zu Tage tretenden Nichtwissen Ihrer MitarbeiterInnen zu grundlegenden Fragen des Verwaltungsrechts, die jede AMS-MitarbeiterIn sozusagen im Schlaf beherrschen muss?
  • Welche Konsequenzen haben Sie aus dem im betreffenden Amtshaftungsklageverfahren zutage tretenden Unwissen Ihrer MitarbeiterInnen und den offensichtlich rechtswidrigen Praktiken am AMS Hollabrunn gezogen?
  • Gabe es eine Nach- oder Aufschulung? Nur für die am konkreten Verfahren beteiligten MitarbeiterInnen oder doch für alle, da kaum anzunehmen ist, dass nur die 4 am Verfahren beteiligten MitarbeiterInnen alleine Ihre Arbeit derart nachlässig nachgingen.
    Gab es dienstrechtliche Konsequenzen?
  • Was sagen Sie dazu, dass Ihre Mitarbeiterinnen offenbar immer noch sehr schlampig arbeiten und nicht einmal in der Lage sind, einfache, leicht wahrnehmbare Fakten richtig zu eruieren und wieder zu geben?
  • Sind solche MitarbeiterInnen den dank komplizierter Gesetzeslage und der vielseitigen Aspekte der Betreuung erwerbsarbeitsloser Menschen der Arbeit am AMS Hollabrunn überhaupt gewachsen?
  • Woher kommt der mangelnde Respekt vor ihren „KundInnen“? Schließlich haben diese oft Jahre lang selbst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und sind daher als Ihre GeldgeberInnen auch als Ihre wirklichen ArbeitgeberInnen zu bezeichnen.
  • Hat in einer Demokratie denn nicht das Volk, das ja über die Steuern auch selbst für die öffentlichen Einrichtungen aufkommt, ein Recht auf volle Information über die Umsetzung der Gesetze zu verhalten, zumal es ja nicht nur das Menschenrecht auf Information nach Artikel 10 EMRK gibt, sondern auch nach Artikel 41 Europäischer Grundrechtecharta ein detailliertes „Recht auf eine gute Verwaltung“ gibt? Auch wenn das zum Teil rechtlich noch nicht direkt durchsetzbar ist, so ist das ein allgemeingültiger Maßstab!
  • Ist Ihren MitarbeiterInnen weiter unbekannt, dass Österreich sich auf die Umsetzung des Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit in 5 internationalen Konventionen (4 davon als Bundesgesetz veröffentlicht, eine direkt EU Recht) verpflichtet hat und auch die kostenlose Arbeitsvermittlung zu den Menschenrechten zählt und ebenfalls in internationalen Konventionen geregelt ist?

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Mag. Martin Mair

Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“


Sehr geehrter Herr Ing. Mag. Mair,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Von den beiden Mitarbeiterinnen des AMS Hollabrunn wurden privatrechtliche Schritte eingeleitet. Dies geschah mit Wissen des Dienstgebers. Eine Bewilligung ist dafür nicht erforderlich. Allfällige Kosten werden nicht vom Arbeitsmarktservice getragen.
Gerne versichere ich Ihnen, dass wir uns im AMS Hollabrunn als serviceorientiertes Dienstleistungsunternehmen verstehen. Die MitarbeiterInnen des Hauses zeichnen sich durch besonderes Engagement, laufende Weiterbildung und das tagtägliche Bemühen um unsere KundInnen aus.

Wir freuen uns über zahlreiche positive Rückmeldungen von Arbeitsuchenden und Unternehmen. Sehr gute Ergebnisse bei kontinuierlich durchgeführten anonymen KundInnenbefragungen durch ein Meinungsforschungsinstitut bestätigen diesen Eindruck.

Mit freundlichen Grüßen
vom AMS Hollabrunn
Josef Mukstadt
Geschäftsstellenleiter

_________________________
Arbeitsmarktservice Hollabrunn
2020, Winiwarterstraße 2a
Tel:    +43 (2952) 2207 100
Fax:   +43 (2952) 2207 177

Mail: josef.mukstadtatams.atrel="noreferrer"
Web: www.ams.at

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