Einheimische. Zugewanderte. Flüchtlinge: Was uns der Flüchtlings- und Zuwanderungsstrom ab 2015 jedenfalls in aller Deutlichkeit vor Augen führt ist, dass wir schon länger in einem Land (einem Staat und einer EU) leben, in dem „die Würde des Menschen“ und diesbezüglich errungene Arbeits- und Sozialstandards zugunsten der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes sehr wohl „angetastet“ werden. Zuletzt geschehen durch die Änderungen im Vorarlberger Mindestsicherungsgesetz mit der Deckelung der Wohnkosten, die gegen alle Menschen egal wie lange sie schon hier leben, gerichtet ist!
Natürlich kann man, wie Herr Renz am 6.9.17 im W&W schreibt, alle in der Verfassung verankerten Rechte einklagen, aber das dauert oft Jahre, die jemand der in die Notstandshilfe oder Mindestsicherung getrieben wurde – Alleinerzieherin, älterer Niedrigstentlohnter z. B. bei den „Sozial“-Unternehmen von Caritas, Integra etc. - nicht hat. Betroffenen bleibt nur, bei Dowas um einen der immer rarer werdenden Wohnplätze zu betteln und samt der Kinder in gesellschaftlicher Ächtung zu landen, aus der man nicht so schnell wieder herauskommt. Oder meint Herr Renz, man sollte nächstes Mal vor einem Gesetzesbeschluss Polizeibeamte ins Landhaus schicken, um die Politiker aller Farben an unsere in der Verfassung verankerten Menschenrechte zu erinnern? Oder nutzt es vor Gesetzesänderungen Rechtsgutachten in Auftrag geben, wie das von Prof. Walter Pfeil für die Oberösterreicher wegen deren Änderungen zur Mindestsicherung?
Jedenfalls tun wir uns schwer zu einer Wahl zu gehen, die uns letztendlich keine Wahl lässt.
Die Vorarlberger Mitglieder von www.aktive-arbeitslose.at
Veröffentlicht am 10.9.2017 in Wann&Wo