Sehr geehrter Herr Warzilek!
Ihre Mitglieder und Nicht-Mitglieder treten gleicher Maßen Ihren Ehrenkodex und den Grundsatzbeschluss Ihres Senats 1 (2018/ 091, 22. 8. 2018) mit Füssen. Vielleicht liegt Ihre Erfolglosigkeit bei der Sicherung journalistischer Standards daran, dass Ihre Senate dasselbe tun. Jedenfalls hat die österreichische Presse bei der Berichterstattung über das Urteil des BVwG vom 11. 12. 2018 (W141 2207830-1/ 9E) im Jänner 2019 wieder großflächig versagt. Folgende Artikel sind leider grob aktenwidrig und geeignet den Beschwerdeführer und Arbeitslose generell herabzuwürdigen und in ein asoziales Eck zu stellen: Der Standard 16.1.19, Die Presse 16.1.19, Kurier 16.1.19, Kronenzeitung 16.1.19, heute 16.1.19, Oesterreich 16.1.19, Wiener Zeitung 16.1.19, Kleine Zeitung 16.1.19, OÖ Nachrichten 16.1.19, Salzburger Nachrichten 16.1.19, Tiroler Tageszeitung 18.1.19, Vorarlberger Nachrichten 17.1.19, NEUE Vorarlberger Tageszeitung 17.1.19, News 17.1.19 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Details der Unzukömmlichkeiten Ihrer Berichterstattung entnehmen Sie meiner beiliegenden ausführlichen Stellungnahme ab Seite 6.
Ich in schon gespannt, wie der Presserat auf die mittlere Katastrophe reagiert, wenn die Presse dieses Landes in geradezu nordkoreanischer Eintracht falsch über ein Gerichtsurteil berichtet und der Regierung damit einen Gefallen tut.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Oberdammer