Sehr geehrter Herr Dr. Gusenbauer,
zu einer Rückfrage betreffend das Grundsicherungsmodell der SPÖ erhielt ich von Landesrat Buchinger folgende - eher irritierende - Antwort:
Sehr geehrter Herr Köhler,
durch die geplanten Leistungen der Grundsicherung würde das Versicherungsprinzip nicht abgeschafft, sondern im Bedarfsfalle bis zur Höhe der Grundsicherung durch eine "Fürsorgeleistung" ergänzt werden. Das bedeutet konkret, dass jemand, der derzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (als Versicherungsleistung) in Höhe von sage • 500.- im Monat hat, diesen Anspruch behält und frei entscheiden kann, ob er/sie hinsichtliches des Differenzbetrages zur Grundsicherung die entsprechenden Prüfungen (Einkommen/Vermögen) einleiten will. Wenn nein, bleibt der Betrag des Arbeitslosengeldes nach den bisherigen Regeln erhalten.
Ob die Grundsicherung im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld eventuell erst nach einer bestimmten Frist beantragt werden kann ( etwa aufgrund der Erwägung, dass in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit in den meisten Fällen noch kein Armutsrisiko schlagend werden wird), könnte überdies zur Diskussion gestellt werden.
Freundliche Grüße aus Salzburg,
Erwin Buchinger
Soll das Hartz IV auf österreichisch werden?
Vermögensverwertung armutsgefährdeter Menschen in einem Land, das die Vermögen der Reichen kaum besteuert?
Werden Wirtschaftstreibende, die Steuergelder als "Wirtschaftsförderung" in Anspruch nehmen wollen auch zur Vermögensverwertung angehalten?
Ein Aufruf an Erwerbstätige um Gemeindewohnungen anzusuchen, statt sich - wenn auch mühselig - eine Eigentumswohnung anzuschaffen?
Lieber das - ohnehin wenige - Geld verjubeln, statt bescheidene Ersparnisse anzulegen?
Abschaffung der Notstandshilfe (Versicherungsprinzip) zugunsten einer "Sozialhilfe neu" (Fürsorgeprinzip)?
Im Buch "netzwerk innovation" (Hg. Alfred Gusenbauer) lese ich zum Thema Grundsicherung:
"Ausbau von sozialer Sicherheit im Sinne eines allgemeinen Bürgerrechtes auf eine Grundsicherung, die die soziale und kulturelle Anerkennung des Einzelnen unter allen Umständen gewährleistet."
und:
"Zu den Gleichheiten, die Gerechtigkeit als Freiheit unbedingt verlangt, gehört der gleiche Zugang zu allen gesellschaftlichen Grundgütern, über die der Einzelne verfügen muss, wenn er soziale Anerkennung und Selbstachtung unabhängig von Verdienst und Glück real erfahren will:
- gleiche politische Teilhabechancen und gleiche Sicherung der zivilen und politischen Rechte;
- unbedingte Vermeidung von Armut zur Sicherung der gleichen Menschenwürde jedes Einzelnen;
- gleicher Zugang zu einer angemessenen medizinischen Vorsorge und Heilbehandlung;
- gleicher Zugang zu allen, den eigenen Begabungen angemessenen Angeboten des Bildungs- und Weiterbildungssystems
- gleiche Chancen der Teilnahme am gesellschaftlichen System der Erwerbsarbeit;
- gleicher Anspruch auf soziale Grundsicherung;
- gleicher Lohn für gleiche Leistung
- Gleichheit der Rechte und Pflichten der Geschlechter
- gleiches Recht und gleiche Lebenschancen künftiger Generationen
Sozial gesichert lebt, wer diese gerechten Gleichheiten im Zugang zu den sozialen Grundrechten als Bürgerrecht beanspruchen kann."
(Die Texte erübrigen weitgehend Hinweise auf Menschenrechtskonventionen)
Aber vielleicht gibt es noch gar kein fertiges, kohärentes Modell "bedarfsorientierte Grundsicherung" der SPÖ!?
In diesem Fall würden sich eine Reihe von Personen freuen, kurzfristig zu sinnvollen Gesprächen mit der SPÖ über Armutsbekämpfung und -vermeidung eingeladen zu werden.
Über eine rasche Stellungnahme freut sich bereits
Dietmar KÖHLER
Initiativgruppe ARBEITSLOSIGKEIT