Sehr geehrte Frau Magister Petra Draxl,
da sich im Umgang der AMS-Mitarbeiter*innen mit uns Versicherten immer wieder offene Fragen ergeben, ersuchen wir im Zuge der Erteilung einer Auskunft gemäß §§ 2und 3 Auskunftspflichtgesetz um Übermittlung nachfolgender Informationen:
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Alle derzeit gültigen Richtlinien und Dienstanweisungen des AMS Wien betreffend den Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung sowie betreffend Handlungsanweisungen bezüglich Betreuung von uns Versicherten.
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Dies umfasst auch alle derzeit gültigen Musterbriefe sowie Textbausteine aber auch alle eingesetzten mathematischen Hilfsmittel (Algorithmen).
Zur Herstellung eines geordneten Verhältnisses und einer guten Zusammenarbeit mit uns Versicherten ersuchen wir um rasche Bearbeitung.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der
Antrag
gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 Auskunftspflichtgesetz auszustellen.
Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“