Sehr geehrte Frau Mag. Draxl,
leider nötigt uns das Treiben des AMS Laxenburgstrasse uns wieder an Sie zu wenden:
Einem Erfahrungsbericht zufolge wurde dort ohne unsere Einbindung ein elektronisches Anmeldesystem eingeführt, das die eCard als Zugangsvoraussetzung hat. Wir sehen das natürlich als rechtlich nicht gedeckte Datenverarbeitung ohne zwingend notwendigen Grund.
Daher ersuche ich im Zuge der Erteilung einer Auskunft gemäß §§ 2und 3 Auskunftspflichtgesetz die Beantwortung nachfolgender Fragen:
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Wann hat wer mit welcher Begründung die Einführung dieses elektronischen Anmeldesystems beschlossen?
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Gab es eine Ausschreibung dazu? Wie schaut diese aus? (Insbesondere Pflichtenheft)
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Wer hat Angebote gelegt?
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Falls keine Ausschreibung erfolgt ist: Bei wem wurden mit welchem Pflichtenheft Angebote eingeholt. Wie schauen die Angebote aus?
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Wer hat den Zuschlag erhalten. Wie groß sind die Anschaffungskosten des Systems (für Technik, Personaleinschulung usw.)?
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Wie lautet die Leistungsbeschreibung des Systems?
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In welcher Form werden die Daten erhoben und mit dem AMS-System verbunden?
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Wie wird die Gültigkeit der eCard überprüft? Werden Daten mit der Sozialversicherung oder anderen Stellen ausgetauscht?
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Werden auch die Daten von Begleitpersonen gespeichert? Müssen auch diese eine eCard oder einen Ausweis vorweisen?
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Wie schaut die Dienstanweisung an die Security-Mitarbeiter*innen für die Kontrolle der Anmeldung aus?
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Wie lange werden diese gespeichert? Wie erfolgt die Löschung der Daten?
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Gibt es eine Datenschutz-Folgeabschätzung? Bitte diese uns übermitteln!
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Hat das AMS Wien Inhouse oder ausgelagert ein Rechtsgutachten eingeholt oder sonstige rechtliche Informationen zum Anmeldesystem eingeholt? Welche Kosten hat das verursacht? Bitte diese Gutachten/ Stellungnahmen ebenfalls übermitteln.
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Ist geplant, dieses Anmeldesystem auf alle regionale Geschäftsstellen auszuweiten? Bitte auch um den Beschluss darüber!
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Wie groß wäre hierfür das Budget? Wie lautet der Zeitplan.
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Erfolgt die Einführung dieses Systems in Absprache mit dem AMS Österreich? In welcher Form? Bitte die dazu gehörenden Dokumente / Schriftverkehr übermitteln.
Einem Betroffenenbericht zufolge wurde der Zutritt in das AMS Laxenburgstrasse bzw. die Wahrnehmung eines Kontrollmeldetermins durch den Geschäftsstellenleiter Herrn Wechselbaumer höchstpersönlich vereitelt.
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Gibt es eine Anweisung des AMS Wien, Kontrollmeldetermine von der Nutzung des elektronischen Anmeldesystems abhängig zu machen? Bitte um Bekanntgabe dieser Dienstanweisung sowie der Rechtsgrundlage, aufgrund derer Zutritt zu Kontrollmeldetermine nur nach Einführen der eCard in das Anmeldesystem.
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Wie vielen Personen wurde bislang der Zutritt wegen fehlender oder nicht in das Anmeldesystem eingeführter eCard verweigert?
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Wieviele Beschwerden / Anfragen zum Anmeldesystem des AMS Laxenburg gibt es?
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Sind nur AMS-Kund*innen vom Anmeldesystem betroffen, oder auch AMS-Mitarbeiter*innen. Gibt es eine Betriebsvereinbarung, wie lautet diese?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle der
Antrag
gestellt, einen Bescheid gemäß § 4 AuskunftspflichtG auszustellen.
Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"