Date: Thu, 17 Jul 2014 18:17:34 +0200
From: AKTIVE ARBEITSLOSE <kontakt [at] aktive-arbeitslose.at>
To: petra draxl <petra.draxl [at] ams.at>
Subject: Datenschutzverletzung durch waff-jobfinder
Sehr geehrte Frau Petra Draxl,
wir haben die Beschwerde einer betroffenen Person, die von einer AMS Geschäftsstelle in Wien eine Stellenzuweisung zu einem vom waff Jobfinder ausgeschriebenen Stelle erhalten hat und sich online bewerben soll. Um sich aber online bewerben zu können, muß eine "Datenschutzbestimmung" zugestimmt werden, derzufolge der waff die Daten der Bewerbung nicht nur an das die konkret - unter Sanktionsdrohung - zugewiesene Stelle ausschreibende Unternehmen sondern generell "an Personal suchende Unternehmen" weiter geben darf.
Gemäße den zweiter Rechtssätze des Verwaltungsgerichtshofs (GZ 2008/08/0085 RS 2 vom 07.09.2011 [Rechtssatz im RIS] und zahlreiche andere sowie GZ 2006/08/0224 RS 1 vom 21.1.2009 [Rechtssatz im RIS] bleibt auch nach der AlVG-Novelle 2007 die Arbeitsvermittlung unter Sanktionsandrohung eine hoheitliche Aufgabe, die nicht ausgelagert werden kann, zumal die Betroffene Person ja auch nicht zu einer Arbeitsvermittlung an sich zugewiesen worden ist.
Weiters werden dieser "Datenschutzvereinbarung" zufolge die Bewerbungsdaten über den Datenverarbeitungszweck - das Ende der konkreten Bewerbung - so lange gespeichert, als sie für die "steuerrechtliche Prüfung oder Prüfung durch die gesetzlich festgeschriebenen Kon-trollorgane aufzubewahren sind", was möglicherweise auch dem Datenschutzgesetz widerspricht.
Wie kann es sein, dass das AMS, Menschen unter Androhung des Existenzentzuges dazu zwingt, rechtwidrige "Datenschutzbestimmung" abzugeben?
Werden beim waff wirklich die Daten, die aus Einzelbewerbungen gewonnen werden, für die weitere Stellenvermittlung durch den waff weiter verwedet?
Sollte die Aufbewahrung der Bewerbungsdaten - die auch sensible Daten umfassen können, deren Speicherung einer expliziten gesetzlichen Grundlage bedarf - rechtlich gedeckt sein, würden wir gerne wissen, wie denn sicher gestellt ist, dass diese auch nur zu den angeführten Kontrollzwecken verwendet werden und nicht zu einer weiteren Stellenvermittlung oder was auch immer.
Interessant finde ich, dass SIe auch im waff-Vorstand sind und sich so selbst kontrollieren dürfen ...
Ich bitte um Bekanntgabe allfälliger Änderungen bei AMS bzw. beim waff in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"
Attachment: Datenschutzerklärung waff Jobfinder als PDF-Datei
To: AKTIVE ARBEITSLOSE <kontakt [at] aktive-arbeitslose.at>
Subject: Antwort: Datenschutzverletzung durch waff-jobfinder?
From: petra draxl <petra.draxl [at] ams.at>
Date: Fri, 18 Jul 2014 12:18:02 +0200
Sehr geehrter Herr Mair,
um den Fall zu prüfen benötigen wir die Sozialversicherungsnummer.
So kann ich mich nur mit der Datenschutzerklärung des WAFF auseinandersetzen, was ich auch gerne mache, bzw. in der Fachabteilung die Frage der Kooperation mit WAFF Jobfinder auf allgmeiner Ebene klären lassen.
Ja, ich bin Mitglied des WAFF. Ich habe diese Funktion mit meiner Funktion übernommen. Das AMS Wien war auch in den letzten Jahren Mitglied des WAFF Vorstandes. Wie auch alle anderen Vorstandsmitglieder ident mit dem Landesdirektorium des AMS Wien sind,
Aber in welchem Fall sehen Sie eine Unvereinbarkeit oder in welchem Fall prüfe ich mich da selbst?? Als WAFF Vorstandsmitglied habe ich Aufgaben in Bezug auf die Gebarung des WAFF und dieser hat gegenüber dem AMS kein Prüffunktion oder sonstige Aufgabe/Rolle/Funktion. Nachdem ich mich vor Übernahme dieser Funktion mit der Frage der Vereinbarkeit und Unvereinbarkeit intensiv auseinandergesetzt habe, würde ich Sie schon bitten konkreter zu werden.
mit freundlichen Grüssen
Petra Draxl
Mag. a Petra Draxl
Landesgeschäftsführung
Arbeitsmarktservice Wien
Ungargasse 37
A-1030 Wien
Tel: +43 1 87 871-50000
Fax:+43 1 87 871-50089
mailto: petra.draxl [at] ams.at
http:\\www.ams.at
Date: Sun, 20 Jul 2014 10:56:57 +0200
From: AKTIVE ARBEITSLOSE <kontakt [at] aktive-arbeitslose.at>
To: petra draxl <petra.draxl [at] ams.at>
Subject: Re: Antwort: Datenschutzverletzung durch waff-jobfinder
Sehr geehrte Frau Draxl,
um einen allgemeinen Gesetzesbruch abzustellen, brauchen Sie keine Sozialversicherungsnummer! Es gibt ja auch relevante strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Paragrafen. Sie sind ja nun nachweislich vom Mißstand informiert und haben ihrer Dienstaufsicht nachzukommen.
Der waff sollte sich da mal die §§ 51 und 52 DSG anschauen. Das AMS macht sich des Straftatbestands der Nötigung strafbar.
mfg
Martin Mair
To: AKTIVE ARBEITSLOSE <kontakt [at] aktive-arbeitslose.at>
Subject: Antwort: Re: Antwort: Datenschutzverletzung durch waff-jobfinder?
From: petra draxl <petra.draxl [at] ams.at>
Date: Mon, 21 Jul 2014 08:56:39 +0200
S.g. Herr Mair,
Wenn Sie mit mir weiterhin rasch und unkompliziert kommunizieren wollen, dann bitte ich Sie ihren "Tonfall oder ihren Schreibton" etwas zu verändern.
Ich komme meiner Dienstaufsicht bei Beschwerden immer nach !!! Den Prüfauftrag habe ich am selben Tag erteilt. Sie haben sich ja nicht nur allgemein beschwert, sondern über einen konkreten Einzelfall. Diesen kann ich ohne Daten nicht prüfen. Darauf habe ich Sie hingewiesen.
Wir prüfen es selbstverständlich auf einer allgemeiner Basis, aber können somit nicht im Einzelfall feststellen, ob es tatsächlich zu einer Sperre gekommen ist. Uns ist in dieser Hinsicht keine bekannt.
Ebenso habe ich den WAFF um Prüfung gebeten.
In diesem Sinne werden Sie innerhalb der nächsten 14 Tage eine Antwort über die Prüfung erhalten.
mit freundlichen Grüssen
Petra Draxl
Mag. a Petra Draxl
Landesgeschäftsführung
Arbeitsmarktservice Wien
Ungargasse 37
A-1030 Wien
Tel: +43 1 87 871-50000
Fax:+43 1 87 871-50089
mailto: petra.draxl [at] ams.at
http:\\www.ams.at
To: AKTIVE ARBEITSLOSE <kontakt [at] aktive-arbeitslose.at>
Cc: martin kainz <martin.kainz [at] ams.at>, yvonne butler <yvonne.butler [at] ams.at>, "Fritz Meiszl" <fritz_meiszl [at] waff.at>, gerhard ressl <gerhard.ressl [at] ams.at>
Subject: Antwort: Re: Antwort: Datenschutzverletzung durch waff-jobfinder?
From: petra draxl <petra.draxl [at] ams.at>
Date: Mon, 21 Jul 2014 17:26:49 +020
Sehr geehrter Herr Mair,
Nur vorab: aus meiner Sicht wäre es auch aus Sicht einer AL-Initiative angemessen, sich positiv mit Arbeitsaufnahmen und Arbeitsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Ihre negative Haltung gegenüber Arbeitsmöglichkeiten, die arbeitssuchenden KundInnen aufgezeigt werden, in diesem Fall durch den WAFF Jobfinder akquiriert werden, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Ebenso auch zur Klarstellung, auch wenn es den WAFF konkret nicht betrifft, da dieser kein Dienstleister des AMS ist. Das AMS darf unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben Dienstleister einsetzen, die ihre Rechts direkt vom Auftraggeber AMS ableiten (siehe §10 Abs. 1 AlVG):
- § 10. (1) Wenn die arbeitslose Person sich weigert, eine ihr von der Regionalen Geschäftsstelle oder einen vom Arbeitsmarktservice beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §§ 2 bis 7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene Beschäftigung anzunehmen oder die Annahme einer solchen Beschäftigung vereitelt.
Nun zu ihrer Beschwerde: Weigert sich ein Kunde die Datenschutzvereinbarung des WAFF zu unterzeichnen, ist das vom AMS Wien zu akzeptieren und nicht zu sanktionieren.
Der WAFF will hier schlicht und einfach den AMS-KundInnen die Chance ermöglichen, auch für andere gemeldete offene Stellen in Vormerkung zu bleiben. Will das der/die KundIn nicht, ist das sein/ihr gutes Recht und führt keinesfalls zu einer Sanktion gem. §10 AlVG. Nimmt ein/e KundIn somit so eine Stelle des Jobfinders nicht an, könnte es maximal eine Sanktionierung wegen Nichtannahme einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit (§9 Abs. 1 AlVG) geben. Hier müsste aber tatsächlich bereits eine Einigkeit zur Beschäftigungsaufnahme zwischen KundIn und Dienstgeber bestehen, die dann seitens des/der KundIn nicht eingehalten wird.
Der WAFF arbeitet mit einer Datenschutzerklärung, um dem Datenschutz zu entsprechen. Der WAFF wird ihren Beschwerdepunkten selbstverständlich nachgehen und gg.falls die Erklärung verändern. Der WAFF wird sie darüber selbst informieren. Sie kennen ja Herrn Meiszl aus den FOKUS-Gruppen Sitzungen und er hat ihre Anmerkungen zur Prüfung bereits an seine DatenschutzexpertInnen gegeben. Der WAFF arbeitet in Fragen des Datenschutzes ja auch mit externen ExpertInnen zusammen und wird dies folge dessen so klären, dass es den Anforderungen des Datenschutzes in Österreich entspricht.
Ich gehe davon aus somit ihre Fragen geklärt zu haben. Seien Sie versichert, wir möchten die Menschen gemeinsam mit dem WAFF Jobfinder unterstützen Arbeit zu finden. Wenn es jemanden gibt, der hier datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf seine Person hat, dann möge sich diese Person bitte mit dem WAFF oder uns in Verbindung setzen.
mit freundlichen Grüßen
Petra Draxl
Date: Tue, 22 Jul 2014 10:10:12 +0200
From: "Fritz Meiszl" <fritz_meiszl [at] waff.at>
To: <kontakt [at] aktive-arbeitslose.at>
Cc: "Petra Draxl" <petra.draxl [at] ams.at>,
"Fritz Meiszl" <fritz_meiszl [at] waff.at>
Subject: Behauptete Datenschutzverletzungen durch waff-jobfinde
Sehr geehrter Herr Mair,
ich beziehe mich auf ihr Mail vom 18.7. an Frau Landesgeschäftsführerin Mag.a Petra Draxl, in dem sie dem waff die Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften vorwerfen. Ich möchte klarstellen, dass die von ihnen aufgestellten Behauptungen jeder Grundlage entbehren und halte in der Sache folgendes fest:
1. Sämtliche Unterstützungsangebote des waff für Wiener ArbeitnehmerInnen basieren auf einer ausschließlich freiwilligen Inanspruchnahme durch unserer KundInnen. Das gilt selbstverständlich auch für arbeitslose Personen. Der waff ist kein vom AMS beauftragter Dienstleister und es ist jeder arbeitslosen Person unbenommen, die vermittlungsunterstützenden Programme des waff in Anspruch zu nehmen oder nicht. Ebenso selbstverständlich hat die Nichtinanspruchnahme der Angebote des waff keinerlei Wirkungen im Hinblick auf die Bestimmungen des AlVG.
2. Wenn eine arbeitslose Person die Vermittlungsdienstleistungen der Personalfinder in Anspruch nimmt, hat der/die BewerberIn eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung wird nur dokumentiert, dass der waff dem/der BewerberIn die Datenschutzerklärung nachweislich zur Kenntnis gebracht hat. Mit der Datenschutzerklärung kommt der waff der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 24 DSG nach.
3. Der waff gibt Bewerbungsunterlagen einer Person, die die Unterstützung der Personalfinder in Anspruch nimmt, ausschließlich an jenes Unternehmen weiter, auf dessen offene Stelle sich die Bewerbung bezogen hat. Bewirbt sich der Bewerber/die Bewerberin nur auf die ihm/ihr vom AMS zugewiesene Stelle, dann bekommt auch ausschließlich dieses stellenausschreibende Unternehmen, die Bewerbungsunterlagen übermittelt. Selbstverständlich kann eine Person sich auf mehrere offene Stellen bei unterschiedlichen Unternehmen bewerben.
Die Formulierung in der Datenschutzerklärung „Personal suchende Unternehmen“ wurde genau aus diesem Grund gewählt, da ein Bewerber/eine Bewerberin im Zuge seiner/ihrer Bewerbungsaktivitäten sich natürlich nicht nur auf eine Stelle, sondern auf mehrere ausgeschriebene Stellen bewerben kann. Selbst in den Fällen von „Initiativbewerbungen“ oder von „automatisch zugesandten Stellenangeboten (Diese Funktionalität kann von den BewerberInnen über ihren Benutzeraccount autonom aktiviert oder deaktiviert werden)", wird der potentielle Bewerber/die potentielle Bewerberin nur über eine eventuell passende Stelle informiert.
Ob er/sie Interesse an dieser vorgeschlagenen Stelle hat und sich dafür bewerben mag, entscheidet jede/r natürlich selbst und erst wenn er/sie sich aktiv für die vorgeschlagene Stelle bewirbt, werden seine/ihre Unterlagen an das Unternehmen weitergeleitet. Für alle BewerberInnen - einschließlich der AMS KundInnen - besteht jederzeit die Möglichkeit seinen/ihren Benutzeraccount auf der Personalfinderwebsite sperren zu lassen. Damit ist jegliche aktuelle Bewerbungsaktivität inaktiv bzw. jede zukünftige ausgeschlossen. Mir ist vollkommen unerklärlich, dass sie als Vertreter einer Arbeitsloseninitiative, die durchaus auch meinen persönlichen Respekt genießt, ohne jedwede weitere Recherche und schon gar nicht durch direkte Kontaktaufnahme mit dem waff so schwerwiegende Vorwürfe erheben aber jedweden Beweis schuldig bleiben.
So wie ich persönlich jeder Diffamierung und jedweder Diskriminierung von arbeitslosen Personen aktiv entgegentrete, verwehre ich mich gegen derart fragwürdige Methoden der Herabwürdigung des waff bzw. der MitarbeiterInnen des waff. Ich kann Ihnen aber umgekehrt garantieren, dass ich jedem konkreten Hinweis auf die Verletzung datenschutzrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften durch den waff unverzüglich nachgehen werde. Ich stehe ihnen für solche Hinweise gerne auch persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Fritz Meißl
Mag. Fritz Meißl
Geschäftsführer waff
waff - Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds
Nordbahnstraße 36 1020 Wien
Tel. (01) 217 48-410
Mobil 0676 82 9 82 410
Fax (01) 217 48-444
fritz.meiszl [at] waff.at
http://www.waff.at