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Allgemeine Hinweise zum Erstellen von Erfahrungsberichten

Aktiver Admin am Di., 10.03.2020 - 12:06

Damit nicht nur Arbeit Suchende Menschen sich informieren können, was diese beim AMS und seinen Zuarbeitern alles drohen kann, sondern auch normale Menschen was so alles mit ihren Versicherungs- und Steuergeldern finanziert wird, sind Erfahrungsberichte eine wichtige Quelle. Ebenso für die politische Arbeit von Aktive Arbeitslose Österreich.

Grundsätzlich zur Gestaltung von Erfahrungsberichten:

  • Bleiben Sie möglichst sachlich und schildern in erster Linie Tatsachen, die Sie selbst erlebt haben. Nach Möglichkeit sollten Behauptungen auch beweisbar sein! Auf jeden Fall immer möglichst rasch ein genaues und sachliches Gedächtnisprotokoll machen und sonstige Beweismittel sichern.
  • Tatsachenbehauptungen und persönliche Wertungen auf jeden Fall trennen. Meinungsäußerungen sind zwar durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention geschützt, müssen sich aber auf ausreichende Tatsachen stützen können. Wertungen sollten nicht als Tatsachenbehauptungen formuliert werden. Gegen unzutreffende nachteilige Tatsachenbehauptungen kann nämlich relativ einfach geklagt werden. Also z.B.
    • statt "XY hat mich bedroht" korrekter. "Ich habe mich von XY aufgrund von ... bedroht gefühlt."
  • Vermeiden Sie auf jeden Fall Formulierungen, die als Vorwurf einer Straftat gewertet werden können. Die Gerichte sind da mitunter in der Auslegung der Sprache realitätsfremd insbesondere gegenüber Menschen mit weniger "Bildung".  Rechtliche Wertungen sollen rechtlichen Fachleuten überlassen bleiben! Höchstens als Frage, ob das vielleicht rechtlich dies oder jenes sein könnte.
    • Also keinesfalls "Ich wurde genötigt", weil das als Vorwurf des Straftatbestandes der "Nötigung" gewertet werden kann, hinter der auch eine entsprechende Absicht steht, sondern "Ich wurde gezwungen ...".
    • Statt "hat gelogen" besser "hat die Unwahrheit gesagt" oder noch vorsichtiger "hat vermutlich die Unwahrheit gesagt."
  • Namen bitte anonymisieren. Die einzigen Namen die rechtlich unbedenklich genannt werden können, sind die Aussteller von Bescheiden bzw. die Namen von leitenden Mitarbeiter*innen die auch eine rechtliche Verantwortung tragen. Beim AMS sind das auf jeden Fall die Geschäftsstellenleiter*innen. Eine Namensnennung kann Persönlichkeitsrechte und das Recht auf Datenschutz verletzen und muss im Einzelfall gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit rechtlich abgewogen werden.  Das ist eine sehr diffizile Angelegenheit! Wenn eine Person etwas im beruflichen Zusammenhang macht und selbst Anlass zur Berichterstattung gibt, wird das eher zugunsten der Öffentlichkeit ausgehen.
  • Dokument des AMS oder von Kursinstituten als Belege nehmen wir gerne an. Bitte nach Möglichkeit vor Übermittlung an Aktive Arbeitslose Österreich Namen von Personen ohne Führungsfunktion anonymisieren (Initialen reichen).
  • Schreiben Sie möglichst einfache Sätze. Keine umfangreichen Schachtelsätze bitte! Möglichst aktiv statt passiv: Statt "ich wurde gesperrt" besser "Das AMS  XY hat mich gesperrt". Vermeiden Sie Verhauptwortungen und Fremdwörter. (Literaturtipp: Wolf Schneider "Deutsch für Profis")
  • Drucken Sie den fertigen Bericht mit 1 1/2 Zeilenabstand aus im diesen besser korrigieren zu können.
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