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Hintergrundpapier zur Öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission betreffend die Erbringung von Dienstleistungen an Langzeitarbeitslosen

Aktive Arbeits… am Sa., 14.03.2015 - 15:14

Die Langzeitarbeitslosigkeit in der EU

Nach sechs Jahren des verhaltenen Wachstums und niedrigem Angebots an Arbeit, geht neben der Jugendarbeitslosigkeit die Langzeitarbeitslosigkeit (Arbeitslose mehr als 12 Monate) als Hauptherausforderung der Krise hervor. Die Hälfte der Arbeitslosen sind zur Zeit Langzeitarbeitslose. Von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind 11,9 Mio. Menschen bzw. 4,9% der Erwerbsbevölkerung der EU. Davon wurden 59% für mindestens zwei aufeinanderfolgende Jahre arbeitslos.

Die Langzeitarbeitslosigkeit hat erhebliche negative soziale und wirtschaftliche Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft. Für Arbeitslose erhöht es die soziale Stigmatisierung, führt zur Verringerung der Kompetenzen, zu Motivationsverlust und zu höhere Häufigkeit von gesundheitlichen Problemen. Langzeitarbeitslose können auf Vorurteile und Vorbehalte von potentiellen Arbeitgebern bei der Stellenvergabe stoßen und können dauerhaft zu niedrigere Einkommen und Aufstiegschancen führen. Auf nationaler Ebene gefährdet die anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit insgesamt beschäftigungspolitischen Zielsetzungen, verringert die Effizienz der Stellenvermittlung auf dem Arbeitsmarkt und untergräbt die berufliche und geografische Mobilität. Der rasch wachsenden Anteil der niedrig qualifizierten unter den Langzeitarbeitslosen verschärft den Trend der Polarisierung des Arbeitsmarktes.

Herausforderungen bei der Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit

Hohe Gefahr, des Abgleitens in Untätigkeit und in niedrige Übergangsraten zur Beschäftigung

Wenn die Dauer der Arbeitslosigkeit steigt, verschlechtert sich die Verbindung mit dem Arbeitsmarkt: die Wahrscheinlichkeit der Wiederbeschäftigung in stabile Arbeitsplätze sinkt stark ab, während die Gefahr des Abgleitens in Untätigkeit steigt. Sobald eine Person mehr als ein Jahr ist, wird die Rückkehr in den Beruf immer schwieriger. Von den Langzeitarbeitslosen im Jahr 2012 waren 2013 mehr als die Hälfte immer noch arbeitslos und weitere 19% waren inaktiv (d.h. nicht mehr auf der Suche nach einer Arbeit). Der Anschluss an den Arbeitsmarkt verschlechtert sich, die Dauer der Arbeitslosigkeit steigt.

Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto mehr Unterstützung wird benötigt, um zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu helfen. Hindernisse für die Teilnahme tendieren dazu, sich anzusammeln weshalb oft mehr unterstützenden Dienstleistungen benötigt werden.

Unterstützung für Langzeitarbeitslose

Obwohl die Mitgliedstaaten einige gezielte Programme für Langzeitarbeitslose haben, werden die meisten Ressourcen für die aktive Arbeitsmarktpolitik (LAMP) auf jene gerichtet, die am ehesten beschäftigungsfähig sind. Viele Aktivierungsmaßnahmen sind vorbeugend und kommen früh während der Arbeitslosigkeit, zumeist innerhalb von 6 Monaten oder früher. Nach ersten Interventionen, eine große Mehrheit der Langzeitarbeitslosen bleibt weiterhin als arbeitslos registriert, erhalten aber nur wenig zusätzliche Unterstützung.

Die meisten Mitgliedstaaten konzentrieren sich bei den Anforderungen für den Arbeitslosenbezug auf die Arbeitssuche oder minimale Aktivierung. Allerdings werden solche Auflagen nicht immer durchgesetzt, in den meisten Fällen aufgrund von Lücken im Angebot der aktiven Maßnahmen.

In mehreren Mitgliedstaaten dienen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen in erster Linie jenen Arbeitslosen, die Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, und richten aus Effizienzgründen ihre Interventionen auf die frühe Phase der Arbeitslosigkeit aus.

Wenn die Arbeitslosen von der kurzfristigen in die Langzeitarbeitslosigkeit übertreten sinken sowohl die Häufigkeit als auch die Intensität der aktiven und passiven Arbeitsmarktmaßnahmen. In vielen Ländern endet das Arbeitslosengeld innerhalb eines Jahres. Wenn Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes endet, erhalten die Langzeitarbeitslosen möglicherweise beitragsunabhängige Mindesteinkommen oder andere Leistungen der Sozialhilfe für die je nach Mitgliedstaat verschiedene Stellen zuständig sein (meist die Sozialhilfeträger oder die öffentlichen Arbeitsverwaltungen). Eine Reihe von anderen sozialen Dienstleistungen wird durch die Kommunen und NGOs angeboten.

In vielen Mitgliedstaaten verengt auch de facto mit der Dauer der Arbeitslosigkeit die Aktive Arbeitsmarktpolitik, obwohl die meisten Langzeitarbeitslosen förderfähig bleiben. Maßnahmen für Langzeitarbeitslose können Maßnahmen beinhalten, die alle Arten von Mangel an Fähigkeiten der Arbeitsuchenden betreffen. Ausbildungsansätze können sich auf die Entwicklung von Lebenskompetenzen, Grundfertigkeiten, Jobsuche Fähigkeiten und/oder Ausbildung oder Umschulung berufliche Fertigkeiten konzentrieren. Die Einbeziehung der Arbeitgeber wird in Programmen für Langzeitarbeitslose schwächer, die oft durch Training fernab vom Arbeitsplatz oder in öffentlichen Einrichtungen aktiviert werden. Das Design und das Ausmaß der Unterstützung für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen oder die sich an den Aktivierungsbemühungen beteiligen, variiert beträchtlich zwischen den Mitgliedstaaten. Die Unterstützung können Anreize für die Arbeitgeber zur Einstellung von Langzeitarbeitslosen sein, wie zum Beispiel Lohnkostenzuschüsse, Prämien für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen, Senkung der Sozialbeiträge und/oder Ausbildungskostenzuschüsse.

Koordinierung zwischen den verschiedenen Akteurinnen

Gemeinden, Services für Familien und anderen sozialen Dienste sind potenzielle Partner für öffentliche Arbeitsverwaltungen bei deren Arbeit, die Langzeitarbeitslosen zu unterstützen. Oft sind an solchen Partnerschaften NGOs, soziale Unternehmen („zweiter Arbeitsmarkt“), Sozialpartner und anderer unterstützende Einrichtungen beteiligt. Verpflichtungen zur Zusammenarbeit sind nicht klar definiert, und Kooperations­mechanismen variieren in der Stärke, je nach den Funktionen und Eigenschaften der Institutionen und deren Finanzierung durch die Budgets.

Während einige Mitgliedstaaten bereits Dienste integriert haben und One-Stop-Shops anbieten, fehlt anderen die politische Koordinierung auf nationaler Ebene, was zur Fragmentierung und zu Unstimmigkeiten in der Leistungserbringung führt. Für Arbeitslose sind die erforderlichen Verpflichtungen zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen sehr unterschiedlich. Die Koordinierung zwischen diesen Organisationen ist oft schlecht, was zu kostenintensiver und ineffizienter Verwaltung, zu mangelhafter Überwachung und Nachbetreuung und zu Lücken in der Abdeckung führt.

Zweck dieser öffentlichen Konsultation

Die Initiative zur Förderung der Integration und Beschäftigungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission für 2015 umfasst unter anderem einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Integration von Langzeitarbeitslosen.

Ziel ist die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit durch die Bereitstellung eines einheitlichen Rahmens für die Mitgliedstaaten zur Stärkung der Unterstützung der Langzeitarbeitslosen, unter anderem durch die Zusammenarbeit zwischen den Organisationen, die diese Unterstützung anbieten. Die Initiative zielt darauf ab, der Politik mehr konkrete Leitlinien für die Anwendung der länderspezifischen Empfehlungen zu liefern und die Überwachung der nationalen Anstrengungen zu verstärken.

Die Kommission beabsichtigt, eine Folgenabschätzung der verschiedenen möglichen Optionen für diese Initiative zu präsentieren. Diese öffentliche Konsultation zielt darauf ab, einen Beitrag zur Analyse und zur Folgenabschätzung. Der Zweck der vorliegenden Konsultation ist es, Gedanken und Meinungen von den wichtigsten Interessengruppen und Experten über geeignete Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen für Langzeitarbeitslose zu sammeln.

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