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Verweigerung der Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe rechtswidrigerweise als "Verweigerung" gewertet

Aktiver Admin am Di., 27.09.2016 - 11:19

Hallo,

ich hatte nun nach dem ersten Vorstellungsgespräch bei Neue Arbeit Ende Juli (blieb für 1 Monat ohne Ergebnis da Sie mit meiner Kniesituation unsicher waren) letzten Mittwoch mein zweites Vorstellungsgespräch.

Fr. L. erklärte mir das Sie mir nicht garantieren könne ob ich dieses Jahr noch anfangen könne. Und wenn, das ich bis zum Ende des Jahres in Vorbereitungsmassnahme wäre und erst zum Start des neuen Kalenderjahres in ein "reguläres" DV übernommen worden wäre.

Hatte zugestimmt (da eh ohne Alternative um nicht als Arbeitsunwillig abgestempelt zu werden) - Bis Fr. L. meinte das ich Abschliessend die Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe unterschreiben solle.

Ich lese es mir durch - und frage ob ich es mir, gerne auch in Kopie - mitnehmen könne mich zu informieren- ich bin vorsichtig mit Daten.

Fr. L. meinte das ich mir keine Sorgen machen solle es gehe nur um die Kommunikation zwischen AMS und SÖB sowie ggf SOZI.

Ich sagte dann das ich das hier und heute nicht unterschreiben kann - woraufhin Sie fett "Abgelehnt" aufs Formular schrieb und meinte das das nun alles hinfällig sei.

Meine Frage ob das nun für mich Konsequenzen hätte meinte Sie " Sie weiss nicht "

Generell waren die 2 Vorstellungsgespräche von einem leicht neckischen und unfreundlichem Ton ihrerseits geprägt.

Wollte sofort danach zu meiner Beraterin um Ihr Bericht zu erstatten (war baff vom eben passierten)

Das googeln zuhause gab mir das Gefühl im Recht zu sein (sofern die VwGH Erkenntnisse noch aktuell sind) :

"Was passiert, wenn ich keine Zustimmung zur Datenweitergabe gebe?

Laut Verwaltungsgerichtshof haben Sie das Recht dazu, eine Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe zu verweigern! (VwGH GZ 96/08/0042 RS 4GZ 96/08/0308 RS 4)
Datenweitergabe durch einen Arbeitgeber verletzt zudem nicht nur Datenschutzgesetz sondern laut Arbeitsrecht auch die Fürsorgepflichten des Arbeitgebers! " 

(Quelle: http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/transitarbeitsplaetze_fragen_vorstellungsgespraech_soeb_gbp.html )

Ist meine Einschätzung richtig das ich wahrscheinlich keine Sanktionierung zu erwarten habe ?

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