Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

Überraschender Hausbesuch des Magistratsbeamten?

ludoph11 am Fr., 29.06.2018 - 10:12

Soziales, Jugend und Familie

Abteilung Soziale Hilfe

Linz/Oberösterreich

Frau FXXXXXXXXX

 

28.6.2018

 

Ansuchen um bedarfsorientierte Mindestsicherung – unangekündigter Hausbesuch eines Magistratsbeamten – besteht ein Zusammenhang?

 

Sehr geehrte Frau F,

heute vormittags bekam ich einen unangemeldeten Hausbesuch.

Ein Mann läutete und klopfte unmittelbar darauf anschließend an meiner Wohnungstür, er stand also schon davor und wollte irgendetwas von mir. Er gab sich als Magistratsbeamter des Magistrates Linz aus, nannte sein Anliegen aber nicht.

Ich öffnete die Tür nicht!

Langsam, jetzt am Nachmittag, dämmerte mir, dass dieser Besuch möglicherweise etwas mit meinem Ansuchen auf bedarfsorientierte Mindestsicherung zu tun haben könnte, um vielleicht „Illegale Mitbewohner“, „verstecktes Vermögen“, „verheimlichten Reichtum“ bei mir zu finden, mich als arbeitsscheuen Sozialschmarotzer zu entlarfen, zu tun haben könnte? Ich las über solche Praktiken des Sozialamtes in einer Zeitung, jedoch nicht in Linz. Darum melde ich mich mit dieser E-Mail zu Wort.

Sollte dieser „Besuch“ nichts mit meinem Ansuchen um Mindestsicherung zu tun haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos und vernichten sie es.

 

Zum besseren Verständnis, dass ich unangemeldeten und unbekannten Personen die Tür nicht öffne, teile ich mit:

In unserem Haus bewegen sich täglich einige „Hausierer“ mit allen möglichen Berufsbezeichnung, Tierschutz, Klempner, Wachturm, auch wurden Parteien beim Öffnen der Tür „genötigt“, der Fuß wurde in den Türspalt gedrängt und es bedurfte jedesmal größerer Anstrengung, diese Leute wieder loszuwerden! Auch die Polizei warnt davor, solchen „verkleideten Leuten“ die Tür zu öffnen. Ist die Tür erst einmal offen, wird es anstrengend.

 

Grundsätzlich empfange ich nur „angemeldete“ Personen. Es gibt Telefon, E-Mail, SMS. Außerdem bin ich es gewöhnt, dass mit der Anmeldung eines Besuches der Grund, der Zweck und eventuell eine Rechtsgrundlage genannt wird, so dies erforderlich erscheint, damit ich mich auf das Ereignis vorbereiten und einstellen kann, mir überlegen kann, was ich sagen möchte und was nicht, so viel Zeit habe mich mit meinem Anwalt zu beraten, wie ich mich richtig verhalte. Das ist in Mitteleuropa durchaus üblich, eine soziale Gepflogenheit in einem Rechtstaat. Zu negativ sind mittlerweile meine Erfahrungen mit Behörden aller Art – leider. Überrumpelungsversuche erscheinen mir negativ, entbehren an Transparenz, man befindet sich nicht auf „Augenhöhe“.

 

Derzeit gehe ich davon aus, dass dieser Mann, der sich als „Magistrat Linz Beamter“ bezeichnete ein „Fake“ war, mit meinem Antrag und Ihnen nichts zu tun hat.

Stellt sich das so dar, fasse ich eine Anzeige gegen „Unbekannt“ ins Auge, ein Betrüger irgendeiner Art.

Sollte das nicht so sein, Sie Ihn geschickt haben, ersuche ich um Aufklärung und bitte Sie höflich, Ihre Fragen schriftlich zu stellen, die mich noch von der äußerst nötigen Existenzsicherung trennen.

 

Diese „geheime“ und „überfallsartige“ Vorgangsweise des Magistrates Linz ist mir schleierhaft. Ein Gerichtsvollzieher war im Rahmen meines Privatinsolvenzverfahrens ja bereits in meiner Wohnung – er hat sich angemeldet, wie haben einen Termin vereinbart, er hatte einen richterlich Beschluss zur Betretung der Wohnung – damit war alles klar, kein Problem. Außerdem liegt beim Bezirksgericht Urfahr das Pfändungsprotokoll, sollten Sie das einsehen dürfen, wo über meine „Besitztümer“ ein Protokoll existiert.

 

Außerdem bin ich mir sicher, dass Sie, sollten Sie noch Fragen zu meinem Antrag auf Mindestsicherung haben, mir den Sachverhalt im Wege eines E-Mails, oder Briefes genauer beschreiben werden, damit ich den Anforderungen  und der Auskunftspflicht hinsichtlich meiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht als ordentlicher Staatsbürger selbstverständlich nachkommen kann.

 

Für mich geht es um einen Rechtsanspruch, natürlich haben Sie Kontrollpflichten und ich bin ständig bemüht alles zu melden, alles richtig zu machen, den Behörden gegenüber loyal zu sein, wie Sie aus meinen bereits umfangreich übermittelten Beilagen hoffentlich sehen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ludwig

Schlagworte
Schlagworte Rechtsinformation