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EU-Recht - Familienbeihilfen-Kürzung "nach geltender Gesetzgebung nicht zulässig" - Die Regierung haftet ...

Submitted by Aktiver Admin on Mon, 08.01.2018 - 19:23

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

der Artikel:

https://www.news.at/a/eu-recht-familienbeihilfen-kuerzung-gesetzgebung-8608739

gibt eine gute Übersicht über die Diskussion um die EU-Rechtswidrigkeit des Vorhabens der Bundesregierung betreffend die sogenannte Indexierung der Familienbeihilfe.

Offenbar will die Bundesregierung bei gegebener EU-rechtlicher Rechtslage eine  offenkundige EU-rechtswidrige gesetzliche Regelungen Kraft setzen. Dies hätte massenhafte und zwar zig- tausende Beschwerden, letztlich an den österreichischen Verfassungsgerichtshof, wie auch an den Verwaltungsgerichtshof zur Folge.

Drohender Staatshaftungsansprüche:

Darüber hinaus drohen der Republik Österreich für jegliche den Betroffenen durch die offenkundige EU-Rechtsverletzung verursachten Schäden Staatshaftungsansprüche.

Die Bundesregierung beruft sich auf "Experten". Es ist zu hoffen, dass diese Experten über entsprechende Haftpflichtversicherungen für ihre Gutachtertätigkeit verfügen, da diesen entsprechende Regressansprüche drohen. Sie trifft nämlich des Sachverständigen-Haftung nach §1299 ABGB für die Darbietung ihrer Gutachten/Expertenmeinung.

Von der Staatshaftung sind - im Gegensatz zum Amtshaftungsgesetz, in dem es ein Höchstgerichts-und Gesetzgebungsprivileg gibt - auch Höchstgerichte und österreichische Gesetzgebung nicht ausgenommen.

Gegen handelnde Organe der Republik Österreich, kann nach dem Organhaftpflichtgesetz Regress genommen werden.

Die von Griss und den NEOS im letzten Wahlkampf (generell) geforderte Politikerhaftung ist also insofern - als es um EU-Recht - geht, bereits verwirklicht.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
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Rechtsanwaltscode: R110832

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