Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung
Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist eine rasche Vermittlung von Arbeitssuchenden auf offene Stellen und die Vermeidung von Beschäftigungshemmnissen. Beschäftigungsanreize sollen verstärkt und Inaktivitätsfallen beseitigt werden. Zur raschen Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt sind vor allem jene arbeitsmarktpolitischen Instrumente verstärkt einzusetzen, die Beschäftigungsanreize schaffen und arbeitsplatznahe Qualifizierung ermöglichen.
• Effektivere Steuerung des AMS und Überarbeitung der arbeitsmarktpolitischen Ziele: Die Ziele müssen bestmöglich auf eine tatsächliche effektive Senkung der Arbeitslosigkeit und eine nachhaltige Ausrichtung einer neuen, rot-weiß-roten Arbeitsmarktpolitik fokussiert sein.
• Harmonisierung, Neuausrichtung und Weiterentwicklung von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Bedarfsorientierter Mindestsicherung
− − Arbeitslosengeld NEU: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe
− − Berücksichtigung der Beitragsdauer beim Arbeitslosengeld NEU (längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer)
− − Steigerung der Effizienz: Vereinfachung der Leistungsberechnung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), um mehr Ressourcen für die Betreuung von arbeitslosen Personen zu erzielen
− − Enge Vernetzung und Abstimmung von Prozessen zwischen AMS und Sozialamt: Deutliche Forcierung der Bewerbung von in Österreich als arbeitslos gemeldeten EU-Bürgern und Drittstaatsangehörigen in anderen EU-Ländern und ihren Herkunftsländern (Drittstaatsangehörige) nach einem Jahr Arbeitslosengeldbezug, um die Mobilität des Faktors Arbeit zu gewährleisten
− − Prüfung: Nach Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches in Österreich Rückfall in die subsidiär sozialrechtliche Zuständigkeit des Herkunftslandes
• Zumutbarkeit reformieren Ausweitung der zumutbaren Wegzeiten von eineinhalb Stunden auf zwei Stunden für die Hin- und Rückfahrt bei einer Teilzeitbeschäftigung und von zwei auf zweieinhalb Stunden bei einer Vollzeitbeschäftigung (generelle Anhebung außer bei Betreuungszeiten analog zu § 7 Abs. 7 Satz 2 im Arbeitslosenversicherungsgesetz)
Überprüfung Berufsschutz und Entgeltschutz in Richtung stärkerer Arbeitsanreize
• Wirksamkeit der Sanktionen verbessern (insbesondere Sperrfristen)
• Keine Verlängerung des Arbeitslosengeldbezugs durch Krankenstände außer bei stationären Aufnahmen (Bekämpfung von Sozialmissbrauch)
• Geringfügige Beschäftigung und Leistungsbezug: Zeitliche Begrenzung, um ein Verharren im Leistungsbezug hintanzuhalten
• Prüfung der Effizienz und der Organisation beim AMS (Frage der Steuerung durch Ministerien und Sozialpartner)
• Überprüfung und Überarbeitung aller Instrumente des AMS im Hinblick auf Effizienz und tatsächlicher Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt
• Schulungen verstärkt in Kooperation mit Unternehmen durchführen
− − Arbeitssuchende sollen auf einen konkreten Arbeitsplatz hin geschult werden: Dies soll in Unternehmen bzw. Organisationen erfolgen, welche die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter dann einstellen wollen
− − Jene Schulungsmaßnahmen, die auf den konkreten Bedarf der Betriebe abgestimmt sind, weisen einen höheren Arbeitsmarkterfolg auf, ihre Teilnehmer finden vergleichsweise schneller einen Arbeitsplatz. Arbeitstrainings, Arbeitserprobung und arbeitsplatznahe Qualifizierungen sind entsprechend auszubauen.
• Evaluierung der arbeitsmarktpolitischen Effizienz des Fachkräftestipendiums
• Prüfung der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen im Hinblick auf Wiedereingliederung, Beschäftigungsanreize und Mitnahmeeffekte durch die verantwortlichen Ressorts (BMASK, BMF)
• Transparenz im Förderbudget: Auflösung der Arbeitsmarktrücklage und Rückführung aktivierter passiver Mittel ins fixe Förderbudget, um die Zielsteuerung zu optimieren
• Prüfung des Beschäftigungsbonus und der Beschäftigungsaktion 20.000
• Praxisgerechte Kurzarbeitsregelung: Verankerung der Kompetenz zur Vereinbarung von Kurzarbeit auf Betriebsebene; Monitoring durch das BMF
• Nutzung von AMS-Tools zur kundenspezifischen Betreuung von Arbeitslosen zur Verbesserung der Treffsicherheit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen
• Anhebung des Zugangsalters zur Altersteilzeit (von derzeit 53/58 schrittweise Anhebung auf 55/60)
• Arbeitslosengeld NEU und die Überarbeitung aller Instrumente des Arbeitslosenversicherungsrechts im Hinblick auf Effizienz und tatsächliche Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt sowie auf das Ziel der Vereinfachung erfordern eine Neukodifikation des Arbeitslosenversicherungsgesetzes als AlVG NEU, eine Neufassung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes als AMFG NEU und des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes als AMPFG NEU
Prüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Neufassung bei Dienstgebern ohne Betriebsstätte im Inland (§ 2 AMPFG)
• Prüfung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags auf Entfall des Valorisierungsmodus bei geringem Einkommen (§ 2a ALVG)
• Überprüfung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), einer sektoralen Schließung des Arbeitsmarktes bei erhöhter Arbeitslosigkeit und der Entsenderichtlinie im Hinblick auf den (regionalen) Bedarf am Arbeitsmarkt und Fokussierung auf qualifizierte Fachkräfte
• Neufassung und Weiterentwicklung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (§ 1 AuslBG) – Einschränkungen für Drittstaatsangehörige bei erhöhter Arbeitslosigkeit prüfen
• Verstärkte Berücksichtigung von Deutsch- und Kulturtechnikkenntnissen prüfen