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AMS Wagramerstrasse droht Abmeldung wegen fehlender Kinderbetreuung

Soumis par Aktiver Admin le lun, 20.02.2023 - 22:04

Liebes Aktive- Arbeitslose Team,

Nach langem Suchen auf Eurer Homepage, konnte ich leider nicht mehr in Erfahrung bringen und versuche es nun auf diesen Weg.

Ich bin seit Juli 2022 Arbeitssuchend

Meines Wissens lt. Arbeiterkammer/Bundesministerium/AMS Homepage bin ich verpflichtet min. 20 Std./Woche zu Verfügung zu stehen ( was ich tue - muss aber dazusagen, dass ich Mutter einer 3 Jährigen Tochter bin).

Dies wurde mir auch von 2 Mitarbeitern des AMS bestätigt (ServiceLine und bei einem freiwilligen Zusatztermin des AMS). Meine Betreuerin und die zuständige Abteilungsleitung und Stellvertreter der Geschäftsstelle Wien 22, Wagramer Straße verneinten dies, und meinten ich muss 40 Std/Woche zu Verfügung stehen um Leistung zu beziehen. Mir wurde bei nicht Einhaltung, mit Abmeldung gedroht.

Vom Stellvertreter wurde mir ein Zettel vorgelegt (seine Aussage Gesetzestext) diesen durfte ich weder mitnehmen noch wurde er mir vor Ort kopiert, man verwies mich auf die HP AMS, wo ich nicht mehr finden konnte als die 20Std/Woche.

Mein persönliches Problem, dass meinerseits seit 15.12 im Raum steht, konnte ich bis Dato mit keinem MA des AMS besprechen, ohne Drohung einer Abmeldung.

Meine Tochter besuchete Sept. 22 das erste Mal den Kindergarten (AMS informiert). 

Leider hat die Eingewöhungsphase nach über 2 Monaten versuchen (mit einbezogen wurde auch meine Mutter) nicht funktioniert, was zu Folge hatte, dass ich mich schweren Herzens dafür entschied, sie wieder abzumelden. Seitdem haben wir das Problem, das sie ihre Oma nach wie vor meidet, trotz Abmeldung des Kindergartens.

Am 15.12.2022 bat ich meine Beraterin um einen Rückruf um dies alles zu besprechen, da ich zu einem Kurs mit 30Std./ Woche zugeteilt wurde.

Ich nahm den Termin des Kurses war, erklärte der Dame meine Situation und wurde aus dem Kurs von Ihnen ausgetragen.

Daraufhin bekam ich etliche Bewerbungen, inkl. einer neuen Betreuungsvereinbarung, worin stand, 40 Std/Woche verfügbar zu sein, da sie sonst meine Leistung einstellen. Frist bis 09.02.2023 (Kontrolltermin am 08.02.2023)

Nach weiteren Bitten um einen RR meiner Betreuerin, forderte ich letztendlich einen RR der Abteilungsleitung den ich am !! 20.01 !! dann auch bekam. Mir wurde wieder mitgeteilt 40 Std./ Woche verfügbar sein zu müssen, bot mir aber zu Klärung an, dass ihr Kollege (Abteilungsleiterstellvertreter) dem Kontrolltermin bewohnt und die Ungereimtheiten zu klären.

Am 08.02.2023 hatte ich einen Kontrolltermin mit dem Abteilungsleiterstellvertreter alleine, auf meine Frage warum, um die Kollegin zu entlasten, bot er ihr an, den Termin alleine mit mir war zunehmen an. Was mich irritierte. 

Nach der Frage wir es mir ginge, folgte erneut eine Drohung, bei nicht Ausweitung der Betreuungszeiten meines Kindes Abmeldung.

Weiters wurde ich bei diesem Kontrolltermin, unter Druck gefragt, warum ich mich nicht freiwillig um einen Kurs mit min. 20Std/Woche bemühe. Zitat des Abteilungsleiterstellvertreter " 99% aller Arbeitssuchenden, die nach längerer erfolgloser Suche, keinen Job finden, bitten freiwillig bei ihren Betreuern um einen Kurs.

Unter anderem sprach er was von einer Leihfirma, bei der ich angemeldet werde, wieder unter Druck wurde angemerkt, dass ich verpflichtet bin JEDEN Job anzunehmen von Putzfrau bis Kanalreiniger. Übergab mir 4 Kursangebote wovon 3 wieder über den 20 Std./Wochen lagen. Einer war mit 15Std/Woche dabei, den ich Wohl oder Übel annehmen würde um nicht gesperrt zu werden (ich wohne im 22. Grenz NÖ Gerasdorf Kurs im 23. Bez.) ob sinnvoll oder nicht sei dahingestellt (ECDL Kurs) Standard halt.

Da ich das Gefühl hatte wieder nicht weiterzukommen, und immer wieder betont wurde, wir schauen in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit, beendete ich den Termin und wollte gehen, als mir ein Schreiben vorlegte wurde in der stand, dass mich das AMS auf eigene Wunsch abmeldet und das mir zu Durchsicht eine Niederschrift vorgelegt wurde. Ich sollte das unterschreiben, was ich nicht machte das mir keine Niederschrift vorgelegt wurde und ging. 

Meldete mich mit 09.02 krank. 

Am 09.02 bekam ich eine Nachricht in der stand:

Abmeldung lt. Niederschrift vom 08.02.2023 

Sehr geehrte Frau P.,
Wie in der Niederschrift vom 8.2.23 von Ihnen gewünscht, wurden Sie beim AMS abgemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

 

Worauf ich folgendes schrieb

Sehr geehrter Herr U.,
ich bitte umgehend um Zusendung der Niederschrift vom 08.02.2023 und den Pfad/Link, von dem von Ihnen vorgelegt Gesetzestext bzgl. der Erhöhung der Stundenwochen (exakt den Schrieb von 08.02.2023 den ich nicht mitnehmen durfte und Sie keine Kopie machen konnten/wollten). Leider konnte ich bis jetzt diesen Gesetzestext auf der von Ihnen mir mitgeteilten Seite nicht finden.

(Nach wie Vor wird von mehreren AMS Mitarbeitern behauptet, dass lediglich 20 Std. Verfügbarkeit gegeben sein müssen.)

Nach Nachfragen meinerseits ob dies ein normaler Kontrolltermin ist, wurde dies von Ihnen bestätigt!

Weiters gebe ich bekannt, dass die Abmeldung NICHT gewünscht war. Ich habe die Niederschrift weder gesehen noch gelesen und auch nicht unterschrieben.

Mir wurde Ihrerseits mehrmals unter Druck gesagt, dass ich abgemeldet werde wenn ich meine Stundenwochen von 20Std. auf 40Std./Woche nicht erhöhe. Meinerseits wurde mehrmals gesagt, dass mehr Stunden derzeit leider nicht möglich sind.

ich befinde mich mit heutigem Tag im Krankenstand. Bestätigung folgt.

Da ich ich mich in meiner Existenz nun gefährdet sehe, werde ich dies Fall an diverse Hilfsorganisationen weiterleiten.

Gruss
P.

worauf das AMS schrieb

Sehr geehrte Frau ,
bitte senden Sie die Krankenstandsbestätigung. Nach dem Krankenstand können Sie sich gerne einen Termin mit der Abteilungsleitung Frau Polster zur weiteren Klärung vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

Weiters bekam ich ein Schreiben wo wieder, bei nicht melden nach dem Krankenstand, Sperre gedroht wird.

Ich bitte um Hilfe, da ich jetzt echt schon am Ende bin und mir nicht mehr zu Helfen weiß, nach meinem Krankenstand würde ich gerne, das Gespräch mit der Abteilungsleitung war nehmen und vorbereitet sein.

Mit freundlichen Grüßen

C

ANTWORT Aktive Arbeitslose

Danke für die Anfrage

Die Mindestverfügbarkeit beträgt natürlich nur 20 Std. mit Kind, bezieht sich nur auf die ANSPRUCHSVORAUSSETZUNG aber nicht auf die VERMITTLUNG / zumutbare Stellen. Da ist dann im Einzelfall zu beurteilen ob zumutbar oder nicht.

Geschäftszahl 95/08/0212
Entscheidungsdatum 19.03.1996
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
Rechtssatz
Betreuungspflichtige Mütter sind (wie andere Arbeitslose) nicht daran gehindert, gegenüber den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice den Vermittlungswunsch nach einer Teilzeitarbeit zu äußern. Kommt es aber zur Vermittlung einer nach § 9 AlVG zumutbaren Ganztagsarbeit am Wohnort oder Aufenthaltssort, so führt die Verweigerung oder Vereitelung der Annahme einer solchen Beschäftigung ohne Rücksicht auf Betreuungspflichten zum befristeten Ausschluß vom Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe (§ 10 Abs 1 und § 38 AlVG). Erklärt ein Arbeitsloser - nach entsprechender Belehrung - grundsätzlich, daß er eine Ganztagssarbeit im Falle der Vermittlung einer solchen nicht annehmen werde, so ist der Antrag auf Arbeitslosengeld mangels Arbeitswilligkeit ohne konkretes Arbeitsangebot abzuweisen oder der schon bewilligte Bezug des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe einzustellen (Hinweis E 5.9.1995, 94/08/0231 und 94/08/0235, E 5.9.1995, 94/08/0252, 95/08/0001). Für ein anderes Vorgehen bei teilweise eingeschränkter Arbeitswilligkeit (zB nur stundenweise, Heimarbeit, etc) bietet das Gesetz keine Grundlage.

Also bewerben muss mensch sich auf jeden Fall und schauen, ob dann eine Kinderbetreuung organisierbar ist. Das AMS hat natürlich bei der Suche nach einer Kinderbetreuung im Sinne der Beseitigung eines Vermittlungshindernisses zu unterstützen.

Frist für Wiedermeldung nach Krankenstand beträgt 1 Woche. Mensch hat natürlich das Recht eine Begleitperson mitzunehmen.

Abmeldung scheint eh vom Tisch zu sein. De facto war das wohl ein Versuch der Nötigung, aber wie beweist man das ... Dienstaufsichtsbeschwerde kann auf jeden Fall gemacht werden, ist aber realtiv zahnlos wie so vieles in Österreich.

 

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Schlagworte Erfahrungsberichte
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Betreuende Behörde
Beschwerdeinstanz