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Anfrage an das AMS Wien wegen Zutrittstests beim AMS Wien

Soumis par Aktive Arbeits… le mer, 19.05.2021 - 14:30
Briefverlauf
Angaben zum Brief
Brief abgesendet

Sehr geehrte Frau Mag. Petra Draxl,

ich habe bereits von mehreren Betroffenen Anfragen über eine vom AMS-Wien offenbar an alle "Kund*innen" verschickte E-Mail erhalten, die den Eindruck erweckt, als bestünde beim AMS eine Pflicht, Zutrittstests vorzuweisen. Dieser Eindruck wird noch von einer Presseaussendung des AMS Wien verstärkt, in der von "kontrollieren" die Rede ist, und dass jene, die keinen Test vorweisen "aufgeforderte" werden beim nächsten Mal einen solchen vorzuweisen.

Hierzu habe ich folgende Fragen:

  • Wer hat wann das beschlossen? Bitte um den Text des Beschlusses.
  • Wenn es auf Anweisung o.ä. (AMS Östereich, BMA) gemacht worden ist, bitte um diese Anweisung.
  • Text der im Zusammenhang stehenden Dienstanweisung.
  • Werden Daten über die Einsichtnahme in die Testergebnisse gespeichert? In welcher Form und für wie lange?
  • Welche Rechtsgrundlage sollen diese "Kontrollen" haben?

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

Presseaussendung des AMS Wien: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210517_OTS0032/ab-mittwoch-ams-wien-erbittet-bestaetigung-ueber-aktuellen-cov-test-impfung-oder-genesung-beim-eintritt

E-Mail des AMS Wien:

ACHTUNG!

Um das Risiko einer Ansteckung möglichst niedrig zu halten, ersuchen wir Sie, ab Mittwoch, 19.05. bei persönlichen Terminen und spontanen Vorsprachen im AMS Wien einen der unten angeführten Nachweise mitzubringen.
Persönlicher Kontakt ist uns wichtig, zugleich hat die Gesundheit all unserer Kund_innen und Mitarbeiter_innen oberste Priorität. Durch die Öffnungsschritte erhöhen sich die persönlichen Kontakte und damit auch das Infektionsrisiko. Wir wollen gemeinsam vorsorgen, um gesund zu bleiben! Bitte helfen Sie mit!

Bitte bringen Sie einen dieser Nachweise mit:

" Antigentest durch geschultes Personal (max. 48h)
" PCR-Test (max. 72h)
" Impfnachweis (Stichtag: 1. Impfung + 21 Tage gilt für 3 Monate, 2. Impfung gilt für 6 Monate)
" Nachweis der durchgemachten Erkrankung durch Absonderungsbescheid (max. 6 Monate)
" Antikörpernachweis (max. 3 Monate)

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice

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