Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

3. Rechtsberatung – Vorsicht vor der Service Falle!

Soumis par Aktiver Admin le ven, 25.12.2015 - 00:29

Erster Ansatzpunkt ist der individuelle Kampf mit dem AMS. Auf arbeitslosennetz.org hatten wir schon einiges zusammen getragen, wie die erstmalige Veröffentlichung der Bundesrichtlinien des AMS Österreich.

Die Rechtsberatung ist wichtig, um Informationen über das „Funktionieren“ der Arbeitsmarktpolitik für den politischen Kampf zu erhalten.

Mit einer Anschubfinanzierung vom „Wiener Spendenparlament“ haben wir Rechtsliteratur gekauft und mit dem „Erste Hilfe Handbuch für Arbeitslose“ 4 die erste umfassende, verständliche und für Arbeitslose leistbare Darstellung von Kernfragen des Arbeitslosenrechts geschaffen. Es versteht sich bewusst als Ergänzung zur mehr versicherungsrechtlich orientierten Broschüre „Arbeitslos – Was nun?“ der Arbeiterkammer Wien 5. Es konzentriert sich auf Kernthemen wie Arbeitsvermittlung, Betreuung durch das AMS, Zwangsmaßnahmen und Rechtsdurchsetzung. Wir haben erstmals alle Gesetze rund ums Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) einbezogen und relevante Fragen aus dem Vertragsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Datenschutz eingearbeitet sowie das Buch mit einem kurzen Abriss menschenrechtlicher Fragen in einen größeren Rahmen gestellt.

Durch dieses Buch haben wir einen neuen Bündnispartner gewonnen: Die Fachbuchhandlung des ÖGB-Verlag, wo wir die Buchpräsentation 6 abgehalten haben, die, weil steckvoll, die am besten besuchte Veranstaltung in der Buchhandlung war.

Der Kampf ums Recht im Einzelfall hat seine Tücken. Nach der Jahrtausendwende gingen vermehrt Aerbeitslose im Kampf gegen Bezugssperren bis zum Verwaltungsgerichtshof und bekamen immer öfter Recht, weshalb die Regierung mit der AlVG-Novelle 2007 erst recht die Zuweisungen zum „2. Arbeitsmarkt“ („sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige Beschäftigungsprojekte) unter Sanktionsdrohung stellte und als normale Arbeitsverhältnisse deklarierte.

Der Verwaltungsgerichtshof beseitige zudem die verbliebene Begründungspflicht“ bei „Wiedereingliederungsmaßnahmen“ für Langzeitarbeitslose, in dem er ohne jeden empirische Beleg behauptet, es sei notorisch und bedürfe keiner näheren Begründung, dassLangzeitarbeitslose Defizite an arbeitsplatzbezogenen Einordnungs- und Kommunikationsfähigkeiten hätten 7.

Das dumme ist, dass viele Arbeitslose nur gratis Rechtsberatung wollen, um sich weiter durchzuwursteln. Sobald ihre Probleme gelöst sind, zeigen sie kein Interesse mehr am gemeinsamen politischen Handeln und die Herrschenden können sich ruhig zurück lehnen.