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Neue alte Sozialhilfe: Sozialrassimus per Gesetz

Soumis par Aktive Arbeits… le lun, 03.12.2018 - 12:30

Stimmungsmache der Regierung gegen Arme und weitere Verschlechterungen stellen sozialpolitischen Tiefpunkt in der Geschichte der zweiten Republik dar!

(Wien, 3.12.2018) Der erst am vergangenen Freitag von FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein ausgesandt Entwurf des Rahmengesetzes für die Vereinheitlichung der Mindestsicherung enthält nicht nur Verschlechterungen, die über den mit der ÖVP beschlossenen Ministerrat hinaus gehen, sondern fällt durch sozialrassistische Wortwahl (die Mindestsicherung heißt wieder Sozialhilfe) und der Betonung des Misstrauens der Regierung gegen das eigene Volk auf. Der massive Betrug durch Reiche und Superreiche wird allerdings weiter hingenommen, wenn nicht sogar gefördert! Während bei Sozialleistungen der feststellbare Missbrauch bei lediglich rund 2% liegt, hinterziehen Untersuchungen zufolge bis zu 2/3 der Reichen und Superreichen Steuern! Die Peitsche in Form von „wirksamen Kontrollsystem und Sanktionen“ und FPÖ-Innenminister Herbert Kickls Sondereinheit („Armenpolizei“) gibt es nur für Arme, aber nicht für jene, die wirklich ganz großen Schaden in Milliardenhöhe anrichten!

Obwohl es bei der Sozialhilfe um soziale Grund- und Menschenrechte geht, und daher rechtsstaatlich und demokratiepolitisch gesehen sinnvollerweise nur Mindeststandards festgelegt werden sollten, maßt sich die Sozialministerin an, den Bundesländern in erster Linie Höchstgrenzen der Hilfe an ihre BürgerInnen vorzuschreiben und per Gesetz das Helfen darüber hinaus zu verbieten! Familienfeindlich z.B. dass für alle Paare der Sozialhilfesatz von 150% auf 140% reduziert werden soll, für weitere Erwachsene von 50 % auf 45 %! Auch bei Vermögensfreigrenzen sollen für Familien zusätzliche Deckelung der Freigrenzen des Gesamthaushalts kommen!

Rechte der von Wirtschaft und Staat aussortierten und an den Rand gedrängten Menschen kommen im Rahmengesetz erst gar nicht vor, dafür aber die besondere Betonung auf juristische Selbstverständlichkeiten, dass ein Aufenthalt in Österreich „tatsächlich“ vorliegt. Der Entwurf sieht auch neue bürokratische Hürden vor: Für die Offenlegung der wirtschaftlichen Situation sollen die arm Gemachten auch noch „geeignete Urkunden“ vorlegen, was in vielen Fällen kaum möglich ist, wenn es keinen Bescheid des Finanzministeriums (Einkommenserklärung) gibt.

Sollen Überwachen und Strafen jene Probleme schaffen, die noch mehr Law & Order Gewalt rechtfertigen?

Besonders übel, dass vorzeitig Haftentlassene zusätzlich zur verbüßten Strafe durch Entzug der Sozialhilfe bestraft werden sollen, womit die per Gesetz vorgesehene Wiedereingliederung der Haftentlassenen massiv gefährdet und die Gefahr von Rückfällen in die Kriminalität künstlich von der Regierung heraufbeschworen wird. Um dann im Sinne der Spirale der Gewalt noch mehr Repression zu rechtfertigen? Will die Sozialministerin künstlich Probleme schaffen die dann Scheinlösungen im Sinne der rechten Ideologie von „Überwachen und Strafen“ rechtfertigen sollen?

Oder ist das Hineinpfuschen in die Aufgaben des Justziministeriums eine Retourkutsche dafür, dass der parteilose Justizminister Josef Moser die Regelung der Sozialhilfe zur Gänze den Bundesländern überlassen wollte und so die FPÖ dann in den meisten Bundesländern nicht mehr hineinpfuschen kann?

Auffallend ist, dass die Strafen gegen Arme per Gesetz nicht nur „wirksam“ sondern auch „abschreckend“ sein sollen, was gegen alle wissenschaftlichen Erkenntnisse spricht, die großteils der Bedrohung der arm Gemachten durch Existenz vernichtende Sanktionen keine feststellbare positive Wirkung im Sinne schnellerer Arbeitsaufnahme bestätigen, aber viele negative Nebeneffekte für die von der Gewalt des Sanktionenregimes betroffenen Menschen und der Gesellschaft im Ganzen bescheinigen!

Die Sozialministerin zeigt ihre rassistische Gesinnung auch damit, dass sie den Bundesländern verbieten will, Flüchtlingen, die lediglich die „Grundversorgung“ des Innenministeriums erhalten, zusätzliche Hilfe zu geben. Das erinnert an „Bettelverbote“, die eigentlich Spendenverbote für Privatpersonen sind!

Wortlos verhungern lassen, die neue Strategie gegen Armut?

Der Gesetzesentwurf sieht auch im Gegensatz zu Hartz IV keinerlei Pflicht des Staates vor, das Überleben der durch „Sanktionen“ in ihrer Existenz gefährdeten Menschen durch Sachleistungen zu sichern. Ebenso Obdachlosigkeit zu vermeiden, obwohl Obdachlosigkeit deutlich mehr Kosten nach sich zieht, als wenn diese vermieden wird! Die von Wirtschaft und Staat ausgeschiedenen Menschen werden also von der „Sozialministerin“ mit Obdachlosigkeit und dem Verhungern lassen bedroht!

Eine Mitwirkung von Betroffenenorganisationen, zu der sich Österreich durch ILO Übereinkommen 122 und ILO Empfehlung 202 verpflichtet hat, ist im übrigen nicht einmal indirekt irgendwo vorgesehen! Abgehobene „Experten“ maßen sich also diktatorisch an, zu bestimmen, was für das einfache Volk gut sein soll!

Aktive Arbeitslose Österreich fordert daher den Rückzug dieses menschenrechts- und demokratiefeindlichen Entwurfes und Ausarbeitung eines neuen, menschenrechtskonformen Entwurfes unter Einbeziehung der Betroffenenselbstorganisationen, die als die wirklichen Expert*innen sagen können, wie Hilfe wirklich effizient und wirksam eingesetzt werden kann

Rückfragehinweis:

  • Mag. Ing. Martin Mair
    Obmann „Aktive Arbeitslsoe Österreich“
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