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Erfahrungsbericht "GPS-Kärnten" - Gemeinnütziges Personalservice Kärnten GmbH (Sommer 2011) - Gegenanwort zum AMS-Bescheid

Soumis par Aktive Arbeits… le lun, 22.08.2011 - 17:38

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Gegenantwort zu Ihrem Bescheid LGS/SfA/05662/2011

Sehr geehrter Herr Mag. Widnig,

zu Ihrem obengenannten Bescheid muß und darf ich trotz Ihres Bescheids noch folgendes festhalten, auch wenn dies nichts mehr zum Entscheid des Regionalbeirates beitragen wird. Sie dürfen das Schreiben auch den anderen Mitgliedern des Regionalbeirates vorlegen.

Das Dienstverhältnis mit GPS wurde, wie bereits erwähnt, durch ein vorgefertigtes Schreiben von Herrn Mag. (FH) Walter Ludescher, gekündigt. Herr Ludescher selbst hat mir vorgeschlagen, zu kündigen (Bescheid, Seite4/7, letzter Absatz). Ich hätte dieses Schreiben, das ich NIE UND NIMMER Herrn Ludescher diktiert habe, unterschreiben dürfen. Ich war damals in einem psychischen Ausnahmezustand.

Herr Mag. Walter Ludescher kann selbstverständlich die Handgreiflichkeit des Arbeitskollegen nicht bestätigen, weil er zu dem Zeitpunkt nicht im Stiegenhaus, sondern in seinem Büro war.

Seltsam ist es, wenn sich besagter Arbeitskollege seit über einem Jahr bei GPS bewährt hat und beschäftigt ist, daß dieser noch immer nicht weiß, daß es einen Vorarbeiter gibt, den man bei technischen Problemen mit Rasentrimmern usw. zu Rate ziehen kann.

Ob die Berufungsbehörde Herrn Mag. Walter Ludescher am 10.08.2011 tatsächlich befragt hat, muß dahingestellt bleiben. Ich war nicht dabei, Sie können mir bald irgendwas erzählen. (Bescheid, Seite 5/7, Absatz 2)

Herr Mag. Walter Ludescher widerspricht sich selbst. Er hat mir doch vorgeschlagen zu kündigen. Ich habe nicht gesagt, daß ich kündigen will, ich habe nur gesagt, so (= unter Erleiden von Handgreiflichkeiten = physische Gewalt) kann und will ich bei GPS nicht mehr weiterarbeiten. (Bescheid, Seite 5/7, Absatz 2)

Mir wurde keine Beschäftigung im Ausmaß von 30 Wochenstunden angeboten, ich habe dies selbst gefordert, worauf Herr Mag. Walter Ludescher nachgegeben hatte, ohne dies vorher mit Frau Dr. MMag. Edith Zewell zu besprechen, worüber sich die „gute“ Frau am 04.07.2011 noch aufgeregt hat im Gespäch mit mir und Herrn Mag. Walter Ludescher. Ich habe gesagt, bei „so einer Firma“ zu arbeiten, halte ich psychisch höchstens 30 Wochenstunden aus. Ich hätte auch nur 20 angeben können. (Bescheid, Seite 5/7, Absatz 2)

Die Kündigung wurde mir von Herrn Mag. Walter Ludescher vorgeschlagen, ich habe das Schreiben nie diktiert. Er hatte so ein Kündigungsschreiben vorgefertigt am PC abgespeichert. (Bescheid, Seite 5/7, Absatz 2)

Frau Dr. Zewell hat mir NIE UND NIMMER eine zweite Chance angeboten. Im Gespräch am 04.07.2011 hat sie nur festgehalten, daß eine Umwandlung meiner zu voreilig unterschriebenen Kündigung, die in Wirklichkeit ein vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis war (siehe beiliegendes selbstverfaßtes Schreiben), in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses nicht möglich sei. (Bescheid, Seite 5/7, Absatz 2)

 

RESÜMÉE

Der Entscheid wurde zugunsten GPS aufgrund von nicht nachweislichen Aussagen (Aussage gegen Aussage) getroffen. Ich wurde durch ein strategisches Team absichtlich in eine Falle gelockt, denn warum sonst hätte Frau Christine ROTH zu Ihrem Chef, dem Abteilungsleiter Wolfgang Orasch, mit dem sie am Telefon „per DU“ war, sagen sollen, „tun wir Herrn Risto halt dorthin, wir werden ja sehen, wie er reagieren wird“.

Meine Reaktion war also vorhersehbar, denn auch von anderen Langzeitarbeitslosen habe ich später gehört, daß „zu GPS keiner freiwillig geht“. Ich möchte mit GPS, für mich eine unlautere Organisation, nichts mehr zu tun haben.

Daß die Urkunden betreffend der Echt- und Richtigkeit unbedenklich sind, mag zwar stimmen, sie entsprechen aber nicht der Wahrheit. Wenn ich selbst das Kündigungsschreiben verfaßt hätte bzw. verfassen hätte dürfen,– diese Möglichkeit hätte Herr Mag. Walter Ludescher mir normalerweise geben sollen – hätte dies so ausgesehen wie im beiliegenden Schreiben Vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis nach tätlichen Angriff eines GPS-Mitarbeiters. Es wäre auch kein GPS-Logo am Briefkopf zu erkennen.

Ihre Feststellung im Bescheid auf Seite6/7, Absatz 2, daß „der Schlag eines Arbeitskollegen auf die Schulter wohl auch nicht zu einem berechtigten vorzeitigen Austritt führen kann“ ist leider nicht stichhaltig. Laut der Aussage eines Juristen, den ich in einer Rechtsberatung in Anspruch genommen habe, rechtfertigt dies sehr wohl einen vorzeitigen Austritt, weil der Schlag auf das Schultergelenk eine Verletzung der Intimsphäre und körperliche Gewalt darstellt.

Ich hätte mich niemals getraut, schon am ersten Arbeitstag einem neuen Arbeitskollegen, der mir vorher sogar einen Gefallen getan hat (ich war für besagten Arbeitskollegen seinen Rucksack holen, den er bei der Rampe vergessen hatte), und den ich erst seit ein paar wenigen Stunden kannte, tätlich anzugreifen, geschweige denn nur nahezukommen. Der besagte Arbeitskollege hätte mir gar nicht erst auf das Schultergelenk schlagen dürfen. Die einzig richtige Handlung seinerseits wäre die gewesen, das Gespräch mit mir zu suchen. Mit dem Schlag hat er auch noch eine Drohung ausgesprochen „Du gehst jetzt nicht nach Hause!“ (= Einschränken der persönlichen Freiheit). Wenn jemand schon so handgreiflich am ersten Tag gegenüber einem neuen Kollegen (re)agiert, dann muß davon ausgegangen werden, daß so jemand das nächste Mal noch weiter geht.

Ich bin der Ansicht, daß das AMS viel wichtigere Dinge zu erledigen hat, als sich Strategien auszudenken, wie man einen Langzeitarbeitslosen dazu bringt, so einen Fehler zu machen, daß dieser um den Leistungsbezug umfällt bzw. (Langzeit)Arbeitslose nur zu verwalten. Bezüglich der Verwaltung habe ich schon bei meiner Betreuerin, Frau Christine ROTH, den Mund fusselig geredet.

Statistiken zu fälschen oder zu bereinigen durch irgendwelche sinnlose Kurse, die einem Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt nichts nützen, ist ein bisschen zu wenig. „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans“ heißt es heute und nicht mehr „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“. Wenn man Langzeitarbeitslose zwangsweise wo unterbringt oder unterbringen muß, dann soll das auch dem jeweiligen beruflich nutzen. Hilfsarbeiterjobs zählen da leider noch immer nicht dazu. Es mag zwar wenige geben, die argumentierern, „der ist sich dafür auch nicht zu schade“, aber die meistens denken immer noch, „mit dem kann man wohl alles machen. Einen doppelten Akademiker einfach so zum Hilfsarbeiter zu machen“.

Langzeitarbeitslose, vor allem Akademiker, darf man nicht jahrelang dahindümpeln lassen, sondern es gehört rechtzeitig ein talentdiagnostisches Verfahren angewendet und die Langzeitsarbeitslosen entsprechen requalifiziert. Ich habe auch ATTAC erwähnt (bedingungsloses Grundeinkommen für alle ohne irgendwelche Bedingungen), eine neue Gesellschafts- und vor allem eine neue Wirtschaftsordnung. „Jeder hat ein Recht auf Arbeit“ ist zwar gut und schön, aber in einer hochtechnologisierten Gesellschaft wird die Anzahl der Menschen, die eine regelmäßige Arbeit haben (werden), immer weniger. Es muß heißen, „Jeder hat ein Recht auf eine finanzielle Existenz“, zumindest solange, bis man das Geld vielleicht abgeschafft hat.

Die Weltbevölkerung ist gestiegen, Arbeitsplätze wurden weniger. Es kann also nicht sein, daß einige besser gestellt sind und eine Vollzeitbeschäftigung haben. Dann gehört die Vollzeitbeschäftigung abgeschafft, und statt einer Vollzeitkraft werden zwei, drei oder vier Teilzeitkräfte eingestellt. Das würde auch die Arbeitslosenzahlen dezimieren. Gekoppelt mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (www.attac.at) muß dann eine passable Existenz möglich sein.

Außerdem sollte es keine Unternehmen mehr geben, die fast keine oder gar keine Steuern mehr zahlen (NÖM AG, Baxter, Römerquelle, OMV, Kraft Foods) und Unternehmen gehören strenger kontrolliert. Viele Stellenausschreibungen gibt es nur, weil man sehen will, welches Potenzial momentan am Arbeitsmarkt vorhanden wäre, oder es wird intern umbesetzt oder man hat schon jemanden. Solche Pseudo-Stellenausschreibungen sind eine Frotzelei für jeden Stellensuchenden. Drei Stellen ausschreiben, aber nur eine besetzen, ist auch nicht in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen

S. R.

Anlagen
1 selbstverfaßtes Schreiben (Vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis…)

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