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Schikanöse Zuweisung einer Veganerin durch AMS Deutschlandsberg zu Geflügelstecherei

Soumis par Aktiver Admin le dim, 23.09.2018 - 21:57

Seit 2015 befinde ich mich auf Arbeitssuche und bin beim AMS gemeldet. Im Laufe meiner Arbeitslosigkeit habe ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, habe immer alle Termine und Maßnahmen wahrgenommen, habe alle Vermittlungsvorschläge seitens des AMS angenommen und eigeninitiativ rund 620 Bewerbungen verschickt.

Jetzt allerdings ist es soweit gekommen, dass ich (mittlerweile notstandshilfebeziehend) einen einzigen Vermittlungsvorschlag als Rezeptionistin beim Sorgerhof (Gasthof, welcher zum Salami- und Rohwurstmeister Sorger gehört) vom AMS ausgeschlagen habe, da ich mich als Vegetarier mit diesem Betrieb absolut nicht identifizieren kann und dort nicht reinen Gewissens arbeiten könnte. Dies hat jetzt die tragische Konsequenz zur Folge, dass mir der Bezug für sechs Wochen aberkannt wurde. Ich bin fassungslos über diese Entscheidung, denn ich habe in meiner Stellungnahme sehr deutlich erklärt, warum es mir als Vegetarier nicht möglich ist, in einem solchen Betrieb zu arbeiten.

Es stimmt nicht (wie in dem Bescheid vom AMS vorgegeben wird), dass eine Arbeitsaufnahme nicht zustande gekommen ist, sondern lediglich ein mögliches Vorstellungsgespräch und es ist anzunehmen, dass es auch nicht im Sinne eines Unternehmens ist, Mitarbeiter einzustellen, die sich mit dem zu verkaufenden Hauptprodukt absolut nicht identifizieren können, im Gegenteil, dieses aus ethischen Gründen ablehnen. Die Angabe im Bescheid, dass es sich beim Sorgerhof um eine Stelle als Bürofachkraft gehandelt hat, stimmt ebenso nicht.

Gleichzeitig habe ich bei meiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die „Strafe“ nicht in Relation steht mit meinem sonstigen tadellosen Verhalten. Die Entscheidung des AMS Deutschlandsberg ist in meinem Fall  eindeutig diskriminierend, da ich aus erster Hand weiß, dass Vermittlungsvorschläge bei derselben Filiale aus religiösen Gründen sehr wohl ohne Konsequenzen abgelehnt werden können, z.B. wenn der Job im Zusammenhang mit Schweinefleisch oder Alkohol stehen.

Zu meiner Ablehnung aus Gewissensgründen sind zu diesem Zeitpunkt zusätzliche belastende Umstände dazugekommen. Nämlich ein genau zu diesem Zeitpunkt mit einer Firma schriftlich vereinbarter Stellenantritt wurde mir 5 Tage vor Arbeitsbeginn unrechtmäßig abgesagt. Obwohl es sich um eine Personalvorauswahl über das AMS handelte, hat das AMS Deutschlandsberg bis heute nicht veranlasst, diese betreffende Firma zu rügen und war auch nicht zu einer Stellungnahme mir gegenüber bereit.

Diese Umstände, ohne jegliche motivierende Unterstützung des AMS Deutschlandsberg, haben eine sehr demoralisierende Situation für mich bewirkt. Erst durch das Intervenieren mit Hilfe der Arbeiterkammer wurde ich über das unrechtmäßige Verhalten des Betriebs aufgeklärt. Außerdem ist gerade aus dem Grund, der von mir angestrebten Arbeitsaufnahme und allen damit verbundenen Vorbereitungsmaßnahmen, eine vom AMS festgestellte „Arbeitsunwilligkeit“ nicht nachvollziehbar!

Weiters ist es auch aus anderen Gründen nicht nachvollziehbar, wie es zu einer solchen „Strafe“ kommen kann, denn in meiner Betreuungsvereinbarung ist festgehalten,

  • dass ich enorm viele Bewerbungen verschickt habe – von Arbeitsunwilligkeit kann also keine Rede sein –,
  • dass mich das AMS bei der Suche nach einem Job als Büroangestellte unterstützt (nicht jedoch wie in diesem Fall als Rezeptionistin im Hotel- & Gastgewerbe)
  • und dass mein neuer Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein muss, was in diesem Fall (aufgrund der zu erwartenden Früh- und Spätdienste) nicht gegeben ist.

Ganz aktuell wurde mir vom AMS Deutschlandsberg wieder eine Stelle vermittelt, diesmal als Bürokraft in einer Geflügelstecherei, weshalb ich mittlerweile die Vermutung habe, dass ich absichtlich vor solche Gewissenskonflikte gestellt werde, um mich in eine aussichtslose Lage zu drängen.

Die ganze Situation ist noch fragwürdiger, da ich mich seit einigen Monaten in einer vom AMS vermittelten Maßnahme (Case Management) befinde, wo mir von der für mich zuständigen Person immer wieder angeraten wurde, mich nicht wahllos, sondern gezielt und dafür umso kreativer auf Stellen zu bewerben, die wirklich gut zu mir passen. Seit ich diese Strategie anwende, merke ich, dass die Reaktionen der Unternehmen viel positiver sind, weshalb ich mich gut betreut fühle. Darüber hinaus wurde ich beim ersten Gespräch befragt, welche Stellen für mich überhaupt nicht in Frage kommen und schon damals habe ich darauf hingewiesen, dass ich aus persönlichen Gründen nicht für die Tier- und Waffenindustrie arbeiten möchte.

Während ich im Zuge des Case Managements motiviert werde und mein durch die lange Arbeitslosigkeit gesunkenes Selbstwertgefühl wieder gesteigert wurde, sind die Maßnahmen des AMS selbst destruktiv und haben zur Folge, dass mein Ehrgeiz wieder am Nullpunkt angekommen ist. Damit wird auch die Arbeit der für mich zuständigen Betreuerin von Case Management mit Füßen getreten. Und ich frage mich: Warum werde ich zu solchen vom AMS geförderten Maßnahmen geschickt und gleichzeitig bestraft, wenn ich die Anweisungen der für mich zuständigen Betreuerin befolge?

Diese beim Case Management für mich zuständige Betreuerin hat – aufgrund meines tadellosen und motivierten Verhaltens – sogar einen Bericht abgegeben, welche bei der Entscheidung des Gremiums Einfluss nehmen hätte sollen,  jedoch liegt mittlerweile die Vermutung nahe, dass dieser Bericht niemals das Gremium erreicht hat. Sogar die zuständige Betreuerin selbst ist äußerst verwundert, dass ausgerechnet mich eine derartige Maßnahme trifft.  Laut ihrer „Diagnose“ – die wohl am Aussagekräftigsten ist, da mich Fr. W. in vielen Einzelsitzungen sehr gut kennen lernen konnte – ist absolut keine Arbeitsunwilligkeit erkennbar, sondern genau das Gegenteil!

Solche Schikanen und Maßnahmen wirken sich demotivierend aus und rauben die Energie für die mühsame Arbeitssuche. Anstatt mich uneingeschränkt der Arbeitssuche zu widmen, muss ich nun dafür kämpfen, dass mein zu Unrecht aberkanntes Recht zurückgewonnen wird.

Die aus meiner Situation resultierten Fragen, die entstanden und zu klären sind:

Mich würde interessieren, ob die Ablehnung eines Stellenangebots, basierend auf Gewissensgründen (unabhängig von einer religiösen Zugehörigkeit), bei anderen AMS-Stellen anders bewertet worden wäre als in meinem Fall beim AMS Deutschlandsberg?

Gibt es gleiche oder ähnliche Fälle, die positiver verlaufen sind als für mich?

Warum werden Gewissensgründe gegenüber religiösen Gründen unterschiedlich bewertet?

Ist man als Vegetarier/Veganer verpflichtet, eine Stelle in einem fleischverarbeitenden Betrieb anzunehmen?

Oder ist die Entscheidung des AMS Deutschlandsberg die willkürliche Entscheidung eines Gremiums/einzelner Menschen ohne Rücksicht auf allgemein gültige Voraussetzungen aller AMS Standorte in ganz Österreich?

Warum wurden außerdem einige wesentliche Abmachungen (Arbeitsplatz muss mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein; Arbeitsplatz im Büro wird gesucht) aus der Betreuungsvereinbarung beim Vermittlungsvorschlag vom AMS Deutschlandsberg nicht berücksichtigt?

Weshalb werden Umstände, wie z.B. die von mir angestrebte und bereits mit der Arbeitgeberin schriftlich vereinbarte Arbeitsaufnahme (die kurzfristig durch die Arbeitgeberin doch nicht zustande gekommen ist), die vielen unzähligen von mir eigeninitiativ versandten Bewerbungen, mein tadelloses Verhalten, welches von allen für mich zuständigen Betreuern bestätigt werden kann, nicht berücksichtigt?

Anmerkung Aktive Arbeitslose: Gemäß § 29 AMSG hat das AMS Berufswünsche zumindest zu berücksichtigen und nach § 31 AMSG eine nachhaltive Vermittlung anzustreben. Mensch darf beim Kontrolltermin bzw.n Beratungsgespräch beim AMS schon darauf hinweisen, dass es keinen Sinn macht, in unpassende Stellen unter zwang zu vermitteln, weil dadurch Unternehmen Schaden zugefügt wird, wenn diese in der Probezeit feststellen müssen, dass man gar nicht für den Job geeignet ist und ihn nur wegen der AMS Sperrdrohung angenommen hat. Bevor eine Bezugssperre wegen Nichtannahme einer Arbeit riskiert wird, Arbeit antreten und dann alles genau dokumentieren und gegebenfalls veröffentlichen (Personen natürlich anonymisieren!).

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