Sorry, you need to enable JavaScript to visit this website.

Hinweis zu E-Mail-Anfrage: Aus technischen Gründen und aus Gründen des Datenschutzes und der Netzpolitik bitte Google und gmx meiden! Weitere Infos

AKTIVE ARBEITSLOSE starten Protestaktion gegen die "Transitarbeitskräfteregelung" im BABE- und BAGS-Kollektivvertrag

Soumis par Aktiver Admin le ven, 08.04.2011 - 00:21

(Wien, 4.2011) Während die Gewerkschaften gpa-djp und vida unter dem Motto "mehr Geld für gutes Angebot an Pflege und Betreuung" für Verbesserungen im BAGS-KV (Gesundeits- und Sozialberufe) einsetzen und bei den aktuell laufenden Verhandlungen zum BABE-KV (Erwachsenenbildung) zähe Verhandlungen beklagen, verschweigen sie, dass sie in beiden Kollektivverträge mit der "Transitarbeitskräfteregelung" für ArbeitnehmerInnen in AMS-Zwangsmaßnahmen zum Teil die eigenen Kollektivverträge aushebeln und so möglicherweise den Grundstein für eine Armutsindustrie nach Vorbild von Hartz IV legen.

Forderungen:

  • Abschaffung der Umgehung regulärer Kollektivverträge durch die menschenrechtswidrige "Transitarbeitskräfteregelung"
  • Kein "2. Arbeitsmarkt" auf dem ArbeitnehmerInnen weniger Rechte haben und schlechter bezahlt werden
  • Schaffung von Arbeitslosenbetriebsräten in allen AMS-Maßnahmen
  • Demokratisch legitimierte Organisierung Arbeit suchender ArbeitnehmerInnen in den Gewerkschaften mit ausreichend Ressourcen für deren Kampf um die vollen ArbeitnehmerInnenrechte.

So hebelt die Gewerkschaft ihre eigenen Kollektivverträge aus:

Wer vom AMS einer "Wiedereingliederungsmaßnahme" in Form eines (Transit)Arbeitsplatzes zugewiesen wird, wird dank den von gpa-djp und vida zu verantwortenden Transitarbeitskräfteregelungen immer seltener nach den regulären Branchenkollektivverträgen entlohnt, sondern muss auf viele Rechte verzichten, die sonst ein Arbeitnehmer hat:

  • Vordienstzeiten bzw. Berufserfahrung und Ausbildung werden nicht berücksichtigt, jeder bekommt den gleich niedrigen Pauschallohn.
  • Egal wie oft jemand solchen "Transitarbeitsplätzen" zugewiesen wird, er oder sie kommt nie in den Genuss von Lohnvorrückungen und wird so gehaltlich am untersten Niveau gehalten.
  • Recht auf Arbeitskampf für bessere Arbeitsbedingungen (Streikrecht) besteht de facto auch nicht, weil dieser vom AMS als "Vereitelung einer Maßnahme" gewertet werden würde.
  • "Transitarbeitskräfte" sind in der Regel weniger als ein halbes Jahr im Betrieb und können daher auch keine Betriebsräte wählen, das Recht auf Vertretung wird ihnen so verwehrt. Betriebsräte – soferne überhaupt vorhanden - vertreten daher in der Regel eher die TäterInnen ("Schlüsselarbeitskräfte") als die Opfer ("Transitarbeitskräfte") dieser Zwangsmaßnahmen.

Transitarbeitskräfte werden so mit Hilfe der Gewerkschaften zu ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse degradiert. Laut AMS-Richtlinie soll für "sozialökonomische Betriebe" der BAGS-KV und BABE-KV mit der billigen "Transitarbeitskräfteregelung" schon alleine durch Mitgliedschaft in den entsprechenden Berufsvereinigungen anwendbar werden, womit Tür und Tor für Umgehung regulärer Branchenkollektivverträge gelegt wird. Besonders umstritten sind die "gemeinnützigen Personalüberlasser" deren "Gemeinnützigkeit" aus Sicht der Betroffenen, die oft mehr Schaden als Nutzen in diesen Zwangsmaßnahmen sehen, fraglich ist. Hier werden nach wie vor teilweise rechtswidrige Dienstverträge "angeboten".’

Armutsfalle "Transitarbeit"

Die Zuweisung zu solchen "Transitarbeitsplätzen" erfolgt unter menschenrechtswidriger Androhung des Existenzentzuges (Bezugsperre). Obwohl diese Arbeitsplätze laut Definition "für nicht unmittelbar in den ‚primären’ Arbeitsmarkt vermittelbare Personen" eingerichtet sind und eine "sozialpsychologische Betreuung" beinhalten, werden mit dem stetigen Anwachsen von dauerhaft vom "ersten Arbeitsmarkt" ausgeschlossenen Langzeiterwerbslosen immer öfter Menschen, die direkt am "ersten Arbeitsmarkt" einsetzbar wären, unter Zwang zugewiesen um aus der Langzeiterwerbslosenstatistik zu verschwinden. Für die Betroffenen bieten diese der Zwangsarbeit ähnlichen Beschäftigungen oft keine Zukunftsperspektiven und werden als entwürdigend und bloßstellend empfunden.

Es droht nicht nur Verfestigung der Armut, sondern Armutsverschärfung: Wer innerhalb von 5 Jahren 6 Monate lang in solchen "Arbeitsverhältnissen" gearbeitet hat und unter 45 Jahre alt ist, "erwirbt" sich eine neue Bemessungsgrundlage und kann so einen deutlich geringeren AMS-Bezug weit unter der Armutsgrenze runter fallen.

In der Steiermark wurde in der "Aktion Gemeinde" von "gemeinnützigen Beschäftigungsträgern" rechtswidrig die Transitarbeitskräfteregelung für in Gemeinden arbeitenden "TransitarbeiterInnen" angewandt. Dabei handelte es sich aber um Personalüberlassung und es hätte die ortsübliche Bezahlung des Beschäftigerbetriebs (der Gemeinden) gezahlt werden müssen. Trotz Nachfrage durch Arbeitsloseninitiativen zeigten sich die Gewerkschaften unwillens, gegen diese Umgehungsverträge etwas zu unternehmen.

Das Menschenrecht auf gleichen Lohn auf gleiche Arbeit wird so zerstört und die Gewerkschaften geben den Anschein, als seien die menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmaßnahmen – weil kollektivvertraglich geregelt – eh in Ordnung.

Bei der "Transitarbeitskräfteregelung" handelt es sich daher nach Meinung der AKTIVEN ARBEITSLOSEN um nichts anderes als Hartz-IV auf österreichisch und sollte daher von jeder seriösen Gewerkschaft aufs schärfte bekämpft werden.

AMS-Sumpf: ArbeitnehmerInnenrechte in Gefahr!

Was der ÖGB und seine Teilgewerkschaften offenbar noch nicht verstanden haben: Arbeitslosenrechte sind ArbeitnehmerInnenrechte. denn Die Entrechtung Arbeit suchender Menschen bedeutet

  1. dass der Druck, Arbeit um jeden Preis anzunehmen steigt, und so die Gehälter aller ArbeitnehmerInnen unter Druck geraten;
  2. dass die Angst der Lohnarbeit habenden ArbeitnehmerInnen vor der Lohnarbeitslosigkeit steigt und diesen so schlechtere Arbeitsbedingungen leichter aufgezwungen werden können;
  3. dass letztlich auch die Postition der Gewerkschaften geschwächt wird.

Anfragen seitens der AKTIVEN ARBEITSLOSEN an die Gewerkschaften gpa-djp und vida zu deren Position zur äußerst problematischen "Transitarbeitskräfteregelung" blieben bislang unbeantwortet. Ob das damit zu tun hat, dass so mancher Betrieb, der von menschenrechtswidrigen AMS-Zwangsmaßnahmen lebt als partei- bzw. sozialpartnernahe gilt, stellt sich angesichts des wohl nur die Spitze des Eisbergs darstellenden Skandals um den Bordellbesuch von AMS-Steiermark-Vorstands Karl-Heinz Snobe mit einem befreundeten Auftragnehmer des AMS nun ganz besonders.

Gewerkschaften und AK sind in Bundes-, Landes- und regionalen Geschäftsstellen maßgeblich involviert und so politisch mitverantwortlich für die zweifelhaften Firmengeflechte rund ums AMS. Das geht voll zu Lasten der Versicherungsgemeinschaft und der Arbeit suchenden ArbeitnehmerInnen, die nach wie vor keine politische Interessensvertretung mit entsprechenden Mitspracherechten haben.

Auf eine Mailanfrage der AKTIVEN ARBEITSLOSEN vor zwei Woche zur Position der Gewerkschaften gpa-djp und vida in Bezug auf die umstrittenen Transitarbeitsplätze war beiden Gewerkschaften nicht einmal die Mühe wert, auf die Anliegen der Betroffenen Lohnarbeitslosen einzugehen und zu antworten. Ein Konzept für eine Interessensgemeinschaft für Lohnarbeitslose ArbeitnehmerInnen verstaubt seit über 5 Jahren in der Schulade der gpa-djp und vom ÖGB nach dem BAWAG-Skandal versprochenen Pilotprojekt für Arbeitslose ward seither auch nichts mehr gehört oder gesehen. Auch sonst zeigen die Gewerkschaften wenig engagement, ihrer Aufgabe als Vertretung ALLER ArbeitnehmerInnen nachzukommen.

Daher starten die AKTIVEN ARBEITSLOSEN nun eine Protestmailaktion an die Gewerkschaftsvorstände von gpa-djp und vida gegen die Zerstörung von ArbeitnehmerInnenrechte durch die Transitarbeitskräfteregelung in BABE- und BAGS-KV.

Schlagworte