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Mindestsicherung: Verwaltungsgericht verurteilt MA40 wegen willkürlichem Entzug der Dauerleistung und Wohnbeihilfe

Soumis par Aktiver Admin le mar, 14.11.2017 - 12:05

SPÖ und Grüne missachten grundlegende Verfahrensrecht und schreiben systematisch Invalide und Unvermittelbare "arbeitsfähig"!

(Wien, 11.2017) Seit Monaten wenden sich immer wieder Armutsbetroffene an Aktive Arbeitslose Österreich, weil im rotgrünen Wien die Dauerleistung der Mindestsicherung (Sonderzahlungen) für berufsunfähige Menschen systematisch entzogen wird. Dabei bedient sich das rotgrüne Wien eines besonders miesen Tricks: Statt wie bisher von der Sigmund Freud Universität nun von der PVA „untersucht“ werden und von den willfährigen Schreibtischtätern im Regelfall ohne eingehende Untersuchung als „arbeitsfähig“ erklärt und dürfen dann teure und sinnlose Zwangsmaßnahme bei meist SPÖ-nahen Einrichtungen machen.

Landesverwaltungsgericht stellt massive Rechtsbrüche im rotgürnen Wien fest!

Dass es dabei nicht mit rechten Dingen zugeht, hat nun das Landesverwaltungsgericht Wien in einem Urteil festgestellt und der brutalen Praxis der MA40 so einen ersten Riegel vorgeschoben: Einem Erwerbslose hat die MA 40 nämlich bloß aufgrund des nur aus einem Satz bestehenden Mitteilung eines PVA-Chefarztes „Gemäß ärztlichem Gutachten vom 04.04.2017 ist Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben.“ – aus der nicht einmal hervorgeht, wer diese „chefärztliche Stellungnahme“ geschrieben haben soll – nicht nur die Dauerleistung weggenommen sondern auch gleich die Wohnbeihilfe!

Damit hat die MA 40 nicht nur kein ausreichendes Ermittlungsverfahren und keine Begründung gemacht, sondern auch dem von der gewaltsamen Einkommensreduzierung betroffenen Menschen das grundlegende Recht auf Parteiengehör genommen! Die angebliche Untersuchung bei der PVA zuvor dauerte zudem nur wenige Minuten ...

Das Landesverwaltungsgericht legt nach einer von Aktive Arbeitslose Österreich durch Beratung unterstützten Beschwerde der offenbar rechtsunkundigen MA 40 nicht nur ausführlich dar, was ein Sachverständigengutachten ist, sondern auch dass die MA 40 als Behörde dieses „nicht nur auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen“ hat und „sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen und es entsprechend zu würdigen“ hat.

Sozial geht anders!

Besonders erschütternd ist, dass die sich gerne als „Menschenrechtspartei“ bezeichnenden Grünen in der sich sogar als „Menschenrechtsstadt“ bezeichnenden Landeshauptstadt Augen und Ohren vor dem massiven Unrecht und der massiven Gewalt gegen die Ärmsten verschließen und ebenso wie die Sozialdemokraten ihre eigenen Wurzeln und Werte missachten.

Aktive Arbeitslose fordern einen sofortigen Stopp des unsozialen Raubzuges und nach entsprechender Nachschulung des allzu oft rechtswidrig agierenden Personals der MA 40 eine amtswegige und gesetzeskonforme Überprüfung aller bisheriger Aberkennung der Dauerleistung bei der Mindestsicherung. Es geht hierbei nicht nur um Geld, sondern auch um massive gesundheitliche Schädigung der Betroffenen durch den von der MA 40 verursachten Stress – auch durch dann folgende sinnlose Zwangsmaßnahmen – der in einem Rechtsstaat als Form der strukturellen Gewalt zu ahnden wäre!

Diese Vorfälle zeigen klar, wie notwendig die einst von den Grünen geforderte Erwerbslosen- und Sozialanwaltschaft als Plattform der Betroffenenselbstorganisationen und als Rechtsdurchsetzungsagentur notwendig ist um dem massiven, die Demokratie zerstörenden Machtungleichgewicht entgegen zu wirken. Doch seit die Grünen mit regieren werden Erwerbsloseninitiativen völlig ignoriert und erhalten nach wie vor keinerlei Unterstützung durch die Stadt Wien, obwohl sie unter widrigsten Umständen wertvolle und unbezahlte Arbeit leisten!

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