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Die Berater: AMS-Kurs für Wirtschaftsenglisch: Kein Datenschutz

Soumis par Aktive Arbeits… le mer, 12.02.2014 - 23:41

Sehr geehrte Damen & Herren der Volksanwaltschaft!

Im Zuge der aktuellen Diskussion um datenschutzrechtliche Unklarheiten bei Einrichtungen der Erwachsenenbildung, insbesondere der „Zulieferer“ des Arbeitsmarktservice, möchte ich an dieser Stelle eine Beobachtung schildern, die ich selbst gemacht habe. Vorweg muss ich aber dazusagen, dass es nicht um sensible Daten geht (wie um die Ergebnisse psychologischer Tests im Falle des kürzlich aufgedeckten Versäumnisses des bfi Salzburg), sondern um Daten, die üblicherweise in Lebensläufen vorkommen (Bild der Person, Name, Wohnsitz, Kontaktmöglichkeiten, etc.). Nichtsdestoweniger scheint mir der Umgang mit persönlichen Daten im nachfolgend beschriebenen Fall gröblich vernachlässigt worden zu sein.

Vom *. *. 2013 bis zum *. *. 2013 war ich Teilnehmer in einem Kurs für Wirtschaftsenglisch beim Institut „Die Berater“ in 40** *. Die Nachmittagseinheiten waren selbstständigen Bewerbungsaktivitäten gewidmet, bei denen die TeilnehmerInnen (nachvollziehbarerweise) wenig bis gar nicht kontrolliert worden sind.

Es gab freien Zugriff (Zugangsdaten sind zu Kursbeginn allen TeilnehmerInnen bekannt gegeben worden) auf einen bestimmten Teil des internen Netzwerks. Ein Kollege hat an irgendeinem Tag zufällig einen Ordner im allgemein zugänglichen Laufwerk gefunden, in dem Lebensläufe und Portraits von TeilnehmerInnen eines anderen Kurses gespeichert waren.

Die Tragweite dessen, was mir damals zugegebenermaßen nur als ein Anlass zum „Blödeln“ erschienen ist, wird mir durch den aktuellen Fall des bfi Salzburg erst richtig bewusst. Es sind keinerlei Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden, die genannten Dateien nur den zugehörigen Personen zugänglich zu machen. Niemand weiß, wie lange diese Dateien im allgemeinen Laufwerk verfügbar waren, aber es reicht schon eine kurze Zeitspanne. Es hätte theoretisch jede x-beliebige Person somit Name, Wohnsitz, Kontaktmöglichkeit, sowie ein Bild der Person (mit etwas psychologischem Geschick sogar eine Art Persönlichkeitsprofil aufgrund der sonstigen Angaben im Lebenslauf) runterladen und beliebig verbreiten können.

Was Portraits betrifft, so darf man annehmen, dass die abgebildete Person gerade in einem Lebenslauf besonders attraktiv erscheinen will. So müsste gerade für Frauen, insbesondere für junge, die Vorstellung sehr unangenehm (wenn nicht „zum Fürchten“) sein, dass potentielle Stalker, Gewalttäter oder auch nur pubertierende Scherzkasperln wissen, wie sie aussehen, wie sie telefonisch erreichbar sind und wo sie sich gewöhnlich aufhalten. Im Lichte dieser Betrachtung dürfte es nachvollziehbar sein, dass ich hier, obwohl (vermutlich) keine sensiblen Daten nach DSG vorliegen, den Datenschutz auf jeden Fall als verletzt betrachte. Noch dazu, wo man annehmen darf, eine Ermächtigung der Datennutzung würde sich ausschließlich auf die jeweilige Kursmaßnahme beziehen. Und ganz sicher nicht auf möglichen Zugriff und Verbreitung durch völlig unbekannte Personen.

Obwohl ich es nicht beweisen kann, nehme ich an, dass es sich hier keineswegs um einen Einzelfall der Unvorsicht handelt. Ebenso gehe ich davon aus, dass die verantwortlichen Personen im Arbeitsmarktservice von solchen Nachlässigkeiten Bescheid wissen, aber nicht dagegen vorgehen. Und zwar, weil einfach kein Grund dazu besteht. Gerade Personen, die auf dem Arbeitsmarkt sowieso einen schweren Stand haben, wollen sich wahrscheinlich nicht unnötig dem Vorwurf einer Vereitelungshandlung aussetzen und somit eine Bezugssperre riskieren.

Meiner Meinung nach sollte das Thema von jemandem, der öffentliche Aufmerksamkeit genießt, deutlich angesprochen werden. Nicht zuletzt deswegen, weil sich datenschutzrelevante Auffälligkeiten in der beschrieben Größenordnung relativ einfach beheben lassen. Und um klarzustellen, dass auch bei nicht-sensiblen Personendaten auf einen sorgsamen Umgang zu achten ist.

An dieser Stelle bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Ihnen dieser Bericht eine Hilfe war, um noch mehr Licht auf den teilweise haarsträubenden Umgang mit erwerbslosen Personen zu richten. Falls Sie Fragen haben, erreichen Sie mich unter der Tel.-Nr. ***** bzw. der E-Mail-Adresse *****. Ich ersuche abschließend noch, dass ich bei allfälliger Verwertung dieses Berichts nicht namentlich genannt werde und meine Kontaktdaten nicht öffentlich bekannt gegeben werden.

Somit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

T* H*

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