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Offener Brief über Missstände bei BBRZ und FAB Salzburg

Soumis par Aktiver Admin le dim, 03.07.2016 - 20:36

Anmerkungen: Diese Seite ist noch in Arbeit, die Anhänge werden noch eingearbeitet!

Sehr geehrte Medienvertreter, Politiker, NGOs und Mutbürger,

nachdem mein Anliegen bereits an zahlreichen Instanzen (FAB, BBRZ, Sozialamt, GKK, Patientenanwaltschaft, Polizei, Verfahrensbeihilfe) scheiterte, hoffe ich all meine Anliegen, Bedenken und Erlebnisse dahingehend nun auf diesem Wege los werden zu können, in der Hoffnung, mein Hilferuf, möge nicht ungelesen, im digitalen Nirvana irgendeines Posteingangs, verenden.

Dies tue ich in der Hoffnung, man würde womöglich, auf die, zumindest meines Erachtens nach, immer bedenklicher werdenten Zustände, medial dahingehend womöglich entsprechend aufmerksam machen können bzw. sich dieser Zustände,  je nach Empfänger, auch anderweitig annehmen, beispielsweise via Gesetzgebung, vorausgesetzt man teilt meine Ansichten.

Konkret geht es um Vorfälle, welche sich im Rahmen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung des BBRZs bzw. FABs abspielten. Als Nachfrage-Monopolisten in der Privatwirtschaft, versorgen jene Einrichtungen sowohl AMS, wie auch Sozialamt, mit Kursangeboten, Rehabilitierung und arbeitsmedizinischen Untersuchungen, für wiederum das Klientel ihrer Auftraggeber, wobei in meinem Fall, eine arbeitsmedizinische Untersuchung, im Auftrag des Sozialamtes, via FAB, meinerseits zwangsweise in Anspruch zu nehmen war.

Was theoretisch zwar gut und schön klingen mag, ist in der Praxis offensichtlich weit weniger unbedenklich, wenn nicht schon gar menschenrechtswidrig. Im Folgenden möchte ich daher sowohl auf meine Recherche-Ergebnisse, wie auch die dahingehend erlebten Ereignisse aufmerksam machen, in der Hoffnung, mein Hilferuf wird nicht, ohne jegliches Echo, ungelesen, im Posteingang meiner potenziellen Empfänger, verenden.

Vielen Dank im Voraus

David P.

Anhang: ausführlichere Darstellung

Arbeitsmedizinische Untersuchung: Verhörsähnliche Szenarien:

  • Im Rahmen einer klininisch-psychologischen Untersuchung (Termin, 9. Dezember 2015, Susanne S., FAB) hatte ich Rede und Antwort zu meiner sexuellen Orientierung zu stehen. Offen und ungeniert, wurde ich dahingehend mit der Frage konfrontiert, ob ich denn nun homosexuelle sei oder nicht. Eine Frage, welche ich damals selbstverständliche nicht konkret erwiderte.
  • Im Rahmen eines sozialarbeiterischen Clearings (Termin, 3. Februar 2016, Penelopi H., FAB) versuchte man sich offensichtlich nach meinen möglichen religösen Überzeugungen zu erkundigen. Zwar fand jene Frage, keine Erwähnung, doch ging aus dem, mir am 24. März ausgehändigten Gutachten hervor, dass seitens des Sozialamtes offensichtlich eine Antwort auf jene Frage gefordert wurde.
  • Weitere Fragen zu welchen ich, im Rahmen dieser sogenannten Untersuchung, zwangsweise Rede und Antwort zu stehen hatte, waren . . . : Hören Sie Stimmen? Nehmen Sie Drogen? Glauben Sie behindert zu sein? Planen Sie sich zu verlieben? Wünschen Sie sich eine Freundin? Durch letztere der beiden Fragen fühlte ich mich dahingehend ein wenig in Verlegenheit gebracht. Damals hatte ich mich darüber zu wundern, was jene Psychologin, nun eigentlich wolle bzw. zu bezwecken versuchte.
  • Damals hatte ich mich darüber zu wundern, inwiefern dies alles denn nun für eine arbeitsmedizinische Untersuchung von Relevanz sein dürfte. Mein Gutachten bzw. eine Erklärung erhielt ich erst sehr viel später, so dass ich mich dahingehend, über einen entsprechenden Zeitraum hinweg, über das mir entgegengebrachte Verhalten ein wenig zu  wundern hatte.

Anhang: HOSI

Bedenkliches Vorgehen: Staatlich geförderte Gutachter-Willkür:

  • Aus dem Gutachten geht an keiner Stelle hervor, von welchen körperlichen, geistigen und sozialen Anforderungen das Sozialamt oder der Gesetzgeber, die Arbeitsfähigkeit der Klienten abhängig machen. Offensichtlich scheint man dem Personal des FABs dahingehend freie Hand zu lassen.
  • Bezugnehmend auf die mir zu Teil gewordene Diagnose (ICD-F60.1), wurde mir unter anderem eine Psychotherapie angeraten. Bei der GKK seien dahingehend erst einmal 40 Stunden zu bewilligen. Horrende Honorare: Durschnittlich EUR 100,- pro 50-minütiger Therapiesitzung.
  • Ökonomische Interessen werden offensichtlich über das Patientenwohl gestellt. Gegenstand der Untersuchung schien ausschließlich  die Suche nach einem, angeblich die Arbeitfähigkeit beeinträchtigenden, Behandlungsgrund gewesen zu sein. Je mehr Arbeitslose, desto mehr Beschäftigung im Sozialbereich!? Je inflationärer die Diagnosen, desto höher die Einnahmen!?
  • Tatsächliche Leiden wurden ignoriert. Hoffte durch klinisch-psychologische Untersuchung auf Antworten und Lösungen. Vordiagnosen (ICD-F43.2), Suchterkrankungen (Internetabhängigkeit) und Traumata (Mobbing) wurden ignoriert. Insbesondere bezugnehmend auf Letzteres, erhoffte ich mir Lösungen. Nichts davon fand im Gutachten jedoch Erwähnung, obwohl meinerseits subtil genannt.

Anhang: meine Diagnose

Zahlreiche Beanstandungen & Beschwerden: Bis heute keine Erwiderung:

  • Anders als Einrichtungen, wie beispielsweise die Lebenshilfe, scheint es weder bei FAB, noch BBRZ eine zuständige Ombudsstelle zu geben. Mehrere Beanstandungsversuche blieben erfolglos.                         
  • Alle bisherigen Versuche die medizinische Dokumentation anzufordern scheiterten. Einschließlich Versuch via Patientenanwaltschaft. Warte aktuell auf Antwort seitens der Volksanwaltschaft.
  • Sozialamt und BBRZ/FAB verweisen sich gegenseitig aneinander: Als Folge mehrerer vergeblicher Beanstandungen, wurde mir, seitens eines Walter B., vom BBRZ, die Auskunft zu Teil, dass mit der Erstellung des Gutachtens deren Aufgabe beendet sei und für meine Fragen fortan das Sozialamt zuständig wäre. Seitens des Sozialamtes wurde mir jedoch, seitens Angela H., die Auskunft zu Teil, dass Fragen zum Gutachten, sowie den damit einhergehenden Untersuchungen, ausschließlich an das FAB bzw. BBRZ zu richten seien, da diese jenes schließlich erstellt bzw. jene schließlich durchgeführt hätten.
  • Ein korrespondativer Gefühlsausbruch jagde fortan den nächsten. Anstatt dass man auf meine Beanstandungen und Fragen jedoch irgendwann eingegangen wäre, mündeten unter anderem jene, in den Vorwurf der beharrlichen Verfolgung, mit welchem ich mich nun konfrontiert sehe.

Anhang: Volksanwaltschaft

Sektenähnliche Zustände bei FAB & GKK:

  • Auch wenn das mir attestierte Krankheitsbild zutreffen mag, was ich ja auch nicht dementiere, schien man beim FAB nichtsdestotrotz nicht realisieren bzw. registrieren zu wollen, dass es sich um einen bewusst gewählten Lebensstil handelt und mit meiner Isolation bzw. relativen Enthaltsamkeit, kein Leidensdruck einhergeht, welcher von meiner Seite her einer Behandlung bedürfe.
  • Auch beim Gesundheitsinformationszentrum der GKK scheute man sich dahingehend nicht, mir nichtsdestotrotz dringenden Behandlungsbedarf einzureden. Trotz meiner Ausführungen schien man bemüht gewesen zu sein, mir einreden zu wollen, dass derartiges (jede ICD-F-Diagnose) womöglich der Einnahme spezieller Substanzen (Psychopharmaka), wie auch dem Gespräch mit speziellen Personen (Psychotherapeut, Psychiater) bedürfe, obwohl man mir leider nicht konkret erklären könne, warum dem nun so sei.
  • Trotz wunderlicher Auskünfte mit gigantischem Erklärungsbedarf, schien man mir dies anzuraten, als sei es das selbstverständlichste auf der Welt bzw. als dürfe dies ja nicht in Frage gestellt werden. Verhalten meines Gegenübers wurde bedenklich, als ich kritische Fragen zu stellen begann.
  • Was eine teure Psychotherapie (im Schnitt 100 Euro pro Therapieeinheit) denn nun von Selbsthilfegruppen, Seelsorge oder der Philosophischen Praxis unterscheide, wurde dahingehend mit der Auskunft erwidert, dass nur ein Psychotherapeut wissenschaftlich arbeite und sich daher nur dieser alleine der Leiden Betroffener erfolgreich annehmen könne, ohne dass man mir natürlich sagen könne, warum dem nun so sei.

Schockierende Berichterstattung: Nötigung & Stigmatisierung offenbar gängige Praxis:

  • Bezugnehmend auf die mir mitgeteilte Diagnose, bewegten mich jene eher vagen Auskünfte, welche mir dahingehend zu Teil wurden, zu Recherchen, im Rahmen welcher ich ungeplant mit der Berichterstattung zur Justizanstalt Stein, sowie auch weit schlimmerem konfrontiert wurde.
  • Offensichtlich eine Branche, welche Unsummen damit lukriert, Klienten teils auch zum Konsum bedenklicher Güter (Psychopharmaka) und Dienstleistungen (Psychotherapie), im wahrsten Sinne des Wortes, zu nötigen. Gängige Endlos-Einnahme-Quellen: Strafgefangene, Untergebrachte, neuerdings offensichtlich auch BMS-Empfänger.
  • Vor willkürlicher Benachteiligung im Strafrecht, im Sorgerecht und in der Arbeitsmedizin scheint man auch mit einer Persönlichkeitsstörung nicht sicher zu sein. Offensichtlich scheinen Auftraggeber tatsächlich zu glauben, eine Diagnose könne Auskunft darüber geben, wie gefährlich, qualifiziert oder belastbar jemand ist.
  • Eine psychische Erkankung ist kein Garant dafür, dass der Betroffene gefährlicher ist, als ein psychisch Gesunder (z. B. Mollath). Psychische Gesundheit ist genauso wenig ein Garant dafür, dass der Betroffene weniger gefährlich ist, als ein psychisch Kranker (z. B. Gindia).

Zwangsmaßnahmen: BMS-Kürzung bei Behandlungsunwilligkeit:

  • Aktuelle Zwangsbehandlungsmaßnahmen medial heruntergespielt -> Die Presse, siehe Anhang! >>Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat klargestellt, dass die Kürzung der Mindestsicherung bei beharrlicher Arbeitsverweigerung bis zum völligen Entfall der Leistung gehen kann.<<
  • Meine Erlebnisse: Offensichtlich kein trauriger Einzelfall -> Labournetaustria, siehe Anhang! >>Im Rahmen eines „Hilfeplans“ hat dann die Behörde dem offenbar vielfach angeschlagenen Hilfesuchenden ein ziemlich umfangreiches, tief in das Privatleben eingreifendes Programm vorgeschrieben, das diesem wohl einfach zu viel auf einmal war. Darunter die Inanspruchnahme einer regelmäßigen neuro-psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung, sowie ambulante physikalische Therapien.<<
  • Jener letzte Bericht dürfte mich dahingehend noch einmal extra aufgewühlt haben. Nicht einfach nur deshalb, weil jener seitens Presse und ähnlicher Blätter heruntergespielt wurde. Insbesondere aufschrecken musste ich bei psychologisches Clearing (von welchem man auch bezugnehmend auf meine Untersuchungen sprach), Privatleben und psychotherapeutischen Behandlung.
  • Dahingehend dürfte ich wohl kein Einzelfall sein und fühlte mich beim lesen jenes Berichtes an meine eigene Situation erinnert. Ebenfalls schloss ich, dass offensichtlich eine ICD-F10-Diagnose (Alkoholismus) ausreicht, um Betroffene indirekt, via Androhung einer Leistungskürzung, zu einer neuro-psychiatrischen Behandlung zu nötigen.  

Anhang: Die Presse, Labournetaustria [= Presseaussendung von Aktive Arbeitslose Österreich]

Gummiparagraphen: Gesetzlich legitimierte Behördenwillkür:

  • Salzburger Mindeststicherunggesetz § 8, Abs. 3:  Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, haben sich die Hilfesuchenden auf Anordnung der Behörde einer diesbezüglichen Begutachtung zu unterziehen. Die Begutachtung kann erforderlichenfalls auch eine ganzheitliche Beurteilung des Status der betreffenden Person durch die Erhebung von Potenzialen und Perspektiven sowie die Durchführung einer Sozialanamnese umfassen, um abzuklären, durch >>welche Maßnahmen<< ? ? ? die Arbeitsfähigkeit und Vermittelbarkeit bestmöglich gesteigert werden können.
  • Salzburger Mindeststicherunggesetz § 8, Abs. 5: Hilfesuchenden, die trotz schriftlicher Belehrung ihre Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzen oder nicht an einer Begutachtung oder arbeitspraktischen Erprobung im Sinn des Abs 3 oder an einer von der Behörde oder dem Arbeitsmarktservice vermittelten Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder an einer >>sonstigen Maßnahme<< ? ? ? zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit oder Vermittelbarkeit oder >>sozialen Stabilisierung<< ? ? ? teilnehmen, ist die Hilfe für den Lebensunterhalt stufenweise auf bis zu 50 % zu kürzen. Darüber hinausgehende Kürzungen sind nur bei besonders schweren Verstößen gegen die Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft zulässig.

Verzweiflungstat: Kein Verständnis für verstörte Klienten:

  • Nachdem ich mich erfolglos via Mail an jene Psychologin wandte, nachdem sich Sozialamt und BBRZ bzw. FAB gegenseitig aneinander verwiesen und mein Anliegen bereits auch an weiteren Instanzen scheiterte, fand ich mich dahingehend in einer Situation wieder, in welcher sich nicht nur immenser Frust angestaut haben dürfte, sondern in welcher ich auch nicht wusste, an wem ich mich sonst hätte wenden sollte.
  • Ebenfalls seinen Beitrag, zu meiner teils wirklich mehr als bedenklichen Reaktion, dürfte der Umstand geleistet haben, dass mich jene Psychologin, sowohl durch Fragen, wie auch Verhalten, während jener Untersuchung, dahingehend ziemlich in Verlegenheit gebracht haben dürfte. Immerhin schien jene meine Sexualität, offensichtlich als etwas defizitäres wahrzunehmen, was mich damals offensichtlich ein wenig aufgewühlt und verstört haben dürfte
  • Dahingehend mündetet jene Reaktion, in meiner Verzweiflung, wohl in eine bedenkliche Mischung aus wirrer Liebesbekundung, verstörtem Gejammere und vorwurfsvoller Beanstandung.
  • Anstatt dass man sich meiner Anliegen und Fragen doch noch angenommen hätte, wurde meine offensichtliche Verzweiflung, nach dreimalig unangekündigtem Erscheinen und ca. 50 E-Mails, anstatt mit Trost oder Auskunft, dahingehend ausschließlich mit einer Anzeige wegen beharrlicher Verfolgung erwidert.

Patientenrechte in Österreich: Weder unabhängige Anlaufstellen, noch seriöse Ansprechpartner:

  • Angeblich kostenloses Gespräch bei der promente-Krisenhotline offensichtlich doch nicht kostenlos. Wertkarte vor Kurzem erst aufgeladen und nach wenigen Minuten kein Guthaben mehr. Auch vor der Krisenhotline scheint deren Geldgier nicht halt zu machen. Laut eigenen Angaben Umsatz von 70 Millionen jährlich, trotz Mitarbeiteranzahl von ca. 170 Personen.
  • GIZ (Gesundheitsinformationszentrum der SGKK): Keinerlei Rücksichtnahme oder Auskunft auf individuelle Nöte, Anliegen oder Bedenken. Ausschließlich Werbung für jene Leistungen, welche seitens der GKK übernommen werden. Bei Ansuchen um Auskunft zu Patientenrechten, ausschließlich Verweis an Patientenanwaltschhaft.
  • Anfragen an Patientenanwaltschaft vergeblich. Keine unabhängige Einrichtung. Nicht bereit sich gegen den eigenen Arbeitgeber zu stellen. Keinerlei Bereitschaft gegen staatliche Interessen zu agieren. Ohne weitere Auskünfte, an die Volksanwaltschaft verwiesen. Warte aktuell auf Rückmeldung.
  • Durch populäre Medien geschürte Stereotypisierung betroffener Milieus hält bis heute an. Aufklärungskampagnen oder Emanzipationsbewegungen wenig bis kaum vorhanden. Keine Antidiskriminierungsgesetze. NGOs  schweigen Thema tot.

Verbesserungsbedarf: Arbeitsmarktpoltische Maßnahmen eine Katastrophe:

  • Nach einigen vergeblichen Bewerbungen wandte ich mich, als BMS-Empfänger, dahingehend an das Sozialamt, mit der Bitte, um Vermittlung eines Transitarbeitsplatzes bzw. um Auskunft zu Beschäftigungsmöglichkeiten in sozialökonomischen Betrieben. Bis heute erhielt ich dahingehend jedoch keinerlei Antwort und AMS-technisch dürfte sozialökonomisch, wie auch geringfügig, wie ich bisher feststellen musste, dahingehend wenig laufen.
  • Geht es aber darum mich an bedenkliche Einrichtungen zu verweisen, in welchen ich mit noch bedenklicheren Fragen konfrontiert sehe, scheint man sich dahingehend jedoch ausgesprochen unbürokratisch anzustellen. Wer von dieser Situation am meisten profitiert ist wohl klar. Je mehr Arbeitslose, desto mehr Beschäftigung im Sozialbereich. Je inflationärer die Diagnosen, desto höher die Einnahmen. Ein Teufelskreis, aus welchem womöglich sinnvollere Projekte ein Ausweg wären oder zumindest womöglich sein könnten.
  • Anstatt Klienten zum Konsum bedenklicher Güter (Medikamente) und Dienstleistungen (Therapien) indirekt, unter Androhung einer Leistungskürzung, zu nötigen und Stigmatisierung und Diskriminierung (psychisch) ungesund Lebender, auf immer absurdere Bereiche auszuweiten, wäre es doch hoffentlich wohl weit sinnvoller mal vielleicht etwas in Richtung sozialökonomische Betriebe, Transitarbeitsplätze, Qualifizierung, sinnvolle Rubriken in den Suchmasken des AMS oder wenn es sein muss, auch mehr in Richtung >>Ausbau des Niedriglohnsektors etc.<< zu tun.
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Beschwerdeinstanz