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Staatsbürgerschaftstest: Leider unwahre Behauptungen über soziale Menschenrechte in Österreich - Antwort des Außenministeriums

Soumis par Aktiver Admin le jeu, 24.03.2016 - 10:36
Angaben zum Brief

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
A - 1010 Wien, Minoritenplatz 8,
www.bmeia.gv .a t ,
T +43 (0) 501150-0, DVR0000060

GZ. BMEIA-AT.4.36.42/0170-VIII/2016
SB: Mag. Zirkowitsch
E-Mail: abtviii2atbmeia.gv.atrel="noreferrer"

Herrn
Obmann
Mag. Martin Mair
Aktive Arbeitslose Österreich
Krottenbachstrasse 40/9/6 1190 Wien
mailto: kontaktataktive-arbeitslose.atrel="noreferrer"

Betreff: Ihre E-Mail vom 21. Jänner 2016

Sehr geehrter Herr Mag. Mair!

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21. Jänner 2016 an Bundesminister Sebastian Kurz, in dessen Auftrag ich Ihnen als stellvertretender Abteilungsleiter für Integrationskoordination gerne Rückmeldung geben darf.

Bei der Erstellung der Lernunterlage sowie des Übungstests zur Staatsbürgerschaftsprüfung wurde großer Wert darauf gelegt, qualitätssichernd vorzugehen. Aus diesem Grund haben wir uns unter anderem der Mitwirkung des unabhängigen Expertenrates für Integration (http://www.bmeia.gv.at/integration/expertenrat/) sowie des damaligen Leiters des Instituts für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Johannes Kepler Universität Linz versichert.

Im historischen Teil der Lernunterlage liegt der Fokus auf Ereignissen und Perioden der Geschichte Österreichs, die einen erkennbaren Einfluss bis in die heutige Zeit haben. Detailwissen, das nicht zu einem besseren Verständnis für Österreichs Gegenwart beiträgt, wurde bewusst ausgeklammert.
Der demokratiepolitische Teil der Lernunterlage orientiert sich an den Grundprinzipien der Bundesverfassung und den ihr zugrunde liegenden rechtskulturellen Werten. Wir sind der Ansicht, dass diese Schwerpunktsetzung den Anspruch erheben soll, verständlich zu kommunizieren, auf welchen rechtlichen und ideellen Grundpfeilern unsere Gesellschaft verfasst ist und welche Regeln für ein friedliches, freies und verantwortliches Zusammenleben maßgeblich sind. Dadurch sollen StaatsbürgerschaftswerberInnen eine wichtige Orientierung für Perspektiven und Möglichkeiten erhalten, um ihre Zukunft in Österreich in Sicherheit, Freiheit und Mitverantwortung zu gestalten.

Zu Ihrer Anmerkung zum Rang der Menschenrechte in der österreichischen Verfassung darf ich betonen, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Österreich Verfassungsrang hat und die dort gewährleisteten Rechte daher von den österreichischen Gerichten und Behörden unmittelbar zu beachten sind. Darüber hinaus zieht seit 2012 der österreichische Verfassungsgerichtshof die europäische Grundrechtecharta, in der sich eine Reihe von wirtschaftlichen und sozialen Rechten befinden, als Maßstab für die Auslegung nationalen Rechts heran. Österreich hat sich unter anderem durch die Ratifikation des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und der (revidierten) Europäischen Sozialcharta zu einem umfassenden Menschenrechtsschutz auch im Bereich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte verpflichtet.

Zu Ihrer Frage, ob wir der Meinung sind, dass der/die durchschnittliche Österreicher/in den Übungstest zur Staatsbürgerschaftsprüfung bestehen würde, möchten wir Ihnen gerne mitteilen, dass wir bis dato von SchülerInnen, StudentInnen, StaatsbürgerschaftswerberInnen, neuen österreichischen StaatsbürgerInnen etc. durchgängig die Rückmeldung erhalten haben, dass sie den Übungstest zur Staatsbürgerschaftsprüfung durchaus bestanden haben.

Wien, am 19. Februar 2016

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Kienl
stv. Abteilungsleiter für Integrationskoordination

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