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Offener Brief: Steuerreform über die Betroffenen hinweg? Nein zur Besteuerung von Zuverdienst Erwerbsarbeitsloser!

Soumis par Aktiver Admin le lun, 16.03.2015 - 17:05
Angaben zum Brief

Aktive Arbeitslose Österreich fordern klare Position gegen sozialrassistische Stimmungsmache der ÖVP gegen Erwerbsarbeitslose

(Wien 16.3.2015) Am 11.3.2015 berichtet die Tageszeitung "Der Standard" über Pläne der ÖVP, den Zuverdienst Erwerbsarbeitsloser zu besteuern, weil diese generell keine Erwerbsarbeit suchen würden. Trotz Proteste der Grünen kam keinerlei Stellungnahme seitens der SPÖ, weshalb der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" als Arbeitslosengewerkschaft eine entsprechende Stellungnahme seitens in Frage kommender SPÖ-Funktionäre fordert.

Anlass der Anfrage:

Antworten:

  • Am 23.3.2015 kam ein Anruf einer Dame vom SPÖ Direktbüro, die erklärte, dass das von der ÖVP komme und die SPÖ das kritisch sieht. Der Vorschlag stünde im Steuerreformpapier. Mehr war leider von der Dame, die vermutlich selbst auch nicht mehr weiß, zu erfahren. Allerdings: Im "Steuerreformpapier" konnte der vom Standard berichtete ÖVP-Vorschlag nicht gefunden werden
  • Antwort der ÖVP
  • Anwort von Sozialminister Rudolf Hundstorfer vom 27.3.2015

Sehr geehrter Herr Josef Muchitsch,
Sehr geehrter Herr Sozialminister Rudolf Hundstorfer,
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Werner Faymann,
Sehr geehrter Herr AK-Präsident Rudolf Kaske,
Sehr geehrter Herr ÖGB-Präsident Erich Foglar,

dem Standard vom 11.3.2015 müssen wir entnehmen, dass die ÖVP gegen Erwerbsarbeitslose neue Schikanen plant, noch dazu unter dem Titel "Steuerbetrugsbekämpfung".

Geringfügige Zuverdienste zum AMS-Bezug sollen demnach nicht nur an sich, sondern mit dem AMS-Bezug gemeinsam besteuert werden. Wie Judith Schwentner seitens der Grünen rasch zu diesem unsozialen Anschlag auf Erwerbsarbeitslose feststellt, beträgt das durchschnittliche Arbeitslosengeld 867 Euro und die durchschnittliche Notstandshilfe gar nur 696 Euro. Daher müssen 90% der BezieherInnen von Arbeitslosengeld/Notstandshilfe mit einem Einkommen unter der (formellen) Armutsgrenze von 1.090 Euro nach EU-SILC 2013 auskommen. Trotzdem unterstelle die ÖVP, dass Erwerbsarbeitslose mit Zuverdienst einfach nicht arbeiten gehen wollten.

Wie die AK neulich feststellte, werden bereits 40 % der beim AMS als arbeitslos gemeldeten Menschen von der Wirtschaft massiv ausgegrenzt und sind von längeren Zeiten des Verdienstentganges durch Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen. Das Menschenrecht auf frei gewählte, volle und möglichst produktive Arbeit (siehe ILO 122) wird uns immer öfter verwehrt.

Neben finanzieller Not sind Erwerbsarbeitslose auch schon deshalb auf geringfügige Lohnarbeit angewiesen, um nicht völlig von der auf Lohnarbeit aufbauenden, zunehmend neoliberalen Gesellschaft Österreichs ausgeschlossen zu werden. In diesem Zusammenhang weisen wir auch ausdrücklich darauf hin, dass eine geringfügige Beschäftigung für viele Erwerbsarbeitslose eine sehr gute Chance bietet, später in ein voll versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen zu werden.

Im Standard-Artikel steht nun aber wörtlich: "Die SPÖ ist nicht grundsätzlich abgeneigt, sieht aber viele technische Probleme, weshalb nicht mit einer sofortigen Einigung gerechnet wird."

Wir haben leider noch keinen Einspruch seitens Ihrer Partei vernommen, auch nicht von Ihnen als.....!

Wie kann die SPÖ, die aus der ArbeiterInnenbewegung entstanden ist, in ihren eigenen Reihen viele GewerkschaftsfunktionärInnen hat, sogar ins Parlament und in die Regierung entsandt hat, einen derart fiesen Angriff auf die ArbeitnehmerInnen unterstützten indem Sie diesen Angriff auf die ArbeitnehmerInnenrecht und die sozialrassistische Stimmungsmache der ÖVP gegen Arbeitslose/Erwerbslose nicht mit aller Schärfe zurückweisen?

Wann erhöhen Sie endlich die im internationalen Vergleich sehr niedrige Nettoersatzrate von 55 % (niedrige Bezüge: 60%), damit Erwerbsarbeitslose, um überhaupt halbwegs überleben zu können und nicht auf einen Zuverdienst angewiesen sind? Wann führen Sie endlich wieder die von schwarz-blau abgeschaffte Valorisierung der Versicherungsleistung Notstandshilfe wieder ein?

Wann setzen Sie sich endlich unmissverständlich und konsequent für die von der kapitalistischen Wirtschaft ihrer Existenzgrundlage beraubten ArbeitnehmerInnen ein, die oft mutwillig nur zur weiteren Steigerung der ohnehin schon satten Gewinne gekündigt worden sind und bereits nach 6 - 12 Monaten Arbeitslosigkeit von der Wirtschaft schwerst als "Langzeitarbeitslose" diskriminiert werden?

Laut Standard sei die SPÖ immerhin gegen den ÖVP-Vorschlag, bei Bezug des Krankengeldes - eine Leistung der Krankenversicherung – den Bezug des Arbeitslosengeldes – eine Leistung der Arbeitslosenversicherung - zu verkürzen.

Wir protestieren dagegen, dass bei der Steuerreform – so wie leider allzuoft üblich – über die Betroffenen hinweg hinter verschlossenen Türen verhandelt wird und so die Grundwerte der Demokratie untergraben werden.

Wann treten Sie in einen offenen und regelmäßigen Dialog mit den Arbeitsloseninitiativen, damit die Anliegen der Erwerbsarbeitslosen endlich von Ihnen wahrgenommen werden können? Selbst die UNO sah sich bei der letzten Staatenprüfung Österreichs über die Umsetzung sozialer Menschenrechte veranlasst, einen solchen Dialog einzufordern!

Sollten wir bis Montag, 23.3.2015 von Ihnen bzw. von Ihrer Partei keine deutliche Ablehnung dieses Anschlags auf die Rechte der ArbeitnehmerInnen hören, den Ihr Koalitionspartner da laut Standard startet, müssen wir annehmen, dass Sie diesen Angriff auf unsere Rechte unterstützen und sehen uns gezwungen, öffentlichen Protest dagegen einzulegen.

Sollte der Bericht des Standard über den ÖVP-Vorschlag womöglich unzutreffend sein so bitten wir um eine entsprechende Klarstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"

Zum Vorschlag der ÖVP:

Zur Situation Erwerbsarbeitsloser siehe auch:

Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit


Eine kurze Nachfrage bei der ÖVP per E-Mail ergab folgende Antwort:

Sehr geehrter Mag. Ing. Mair,

danke für Ihr Schreiben. Wir haben punktgenau am 17. März den Ministerratsbeschluss zur größten Steuerreform im Land geschafft – wir sichern über 5 Milliarden Euro an spürbarer Entlastung, für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Land ist das ein Meilenstein, der allen nützt. Wir schaffen damit bessere Chancen auf einen Aufschwung für Österreich, sichern den Standort und leiten auch notwendige Reformen etwa in der Verwaltung ein. Tarifreform in Lohn- und Einkommensteuer ist das große Standbein dieser Reform, aber auch die Familien und die Betriebe werden gezielt gestärkt.

Nach Einigung im Ministerrat geht es jetzt an die gesetzliche Ausgestaltung, daher kann ich Ihnen zu Details noch keine verbindlichen Informationen geben. Nach gesetzlicher Ausgestaltung erfolgt die parlamentarische Bearbeitung und Beschlussfassung und auch da sind sicherlich noch einige Detailverbesserungen und Konkretisierungen möglich, die großen Linien der Reform bleiben aber fixiert. Start der Steuerreform wird der 1. Jänner 2016.

Wir bitten um Ihr Verständnis und senden freundliche Grüße

Ursula Kroczek

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Ursula Kroczek
Politik & Interne Kommunikation

ÖVP Bundespartei
Lichtenfelsgasse 7, 1010 Wien
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http://www.oevp.at


Betreff:AW: Steuerreform über die Betroffenen hinweg? Besteuerung von Zuverdienst Erwerbsarbeitsloser

Datum:Fri, 27 Mar 2015 11:57:59 +0000

Von:Hundstorfer, Rudolf <Rudolf.Hundstorferatsozialministerium.atrel="noreferrer">

An:kontaktataktive-arbeitslose.atrel="noreferrer"

Kopie (CC):Bruck, Peter <Peter.Bruckatsozialministerium.atrel="noreferrer">

Sehr geehrter Herr Mag. Ing. Mair,

vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich „Steuerreform über die Betroffenen hinweg? Besteuerung von Zuverdienst Erwerbsarbeitsloser“. Ich habe es mit Interesse gelesen und erlaube mir wie folgt zu antworten. Ich darf außerdem darauf hinweisen, dass gleichlautende Anfrage ebenso über die Plattform „meinparlament“ beantwortet wird.

Im Zuge der Steuerreformkommission und nun auch in der Diskussion um die weiteren Maßnahmen zur Sozialbetrugsbekämpfung wird von Seiten der Arbeitgeber versucht, dieses Thema einzubringen. Für mein Haus liegt der Schwerpunkt allerdings ganz klar auf den Bereichen organisierte Schwarzarbeit und Scheinfirmen.

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich nur als vorübergehende Überbrückung einer möglichst kurzen Phase der Arbeitslosigkeit und der Arbeitssuche konzipiert. Anders als etwa Pensionsleistungen haben sie nicht die Aufgabe einer dauerhaften Lebensstandardsicherung. Daher ist eine generelle jährliche Aufwertung laufender Bezüge in der Arbeitslosenversicherung nicht vorgesehen.

Die Bemessung des Arbeitslosengeldes und in der Folge der Notstandshilfe erfolgt, wie Sie wissen, auf Basis des erzielten „versicherten“ Entgelts. Für die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes wird auf die beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Jahresbeitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt zurückgegriffen. Sind die heranzuziehenden Jahresbeitragsgrundlagen älter als ein Jahr, so werden diese entsprechend aufgewertet und damit eine Wertsicherung gewährleistet.

Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen erhalten im Falle der Arbeitslosigkeit einen Ergänzungsbetrag zum Grundbetrag des Arbeitslosengeldes bzw. zur Notstandshilfe.

Der Ergänzungsbetrag ist an den Ausgleichzulagenrichtsatz gekoppelt. Wenngleich die Leistungshöhe – einschließlich des Ergänzungsbetrags – 60 bzw. (bei Anspruch auf Familienzuschläge) 80 Prozent des der Bemessungsgrundlage entsprechenden Nettoentgelts nicht übersteigen darf (damit noch ein Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht), erfolgt dadurch in vielen Fällen bereits eine jährliche Anpassung für Personen mit geringer Leistungshöhe. Diese Personen können zum Teil auch Anspruch auf eine bedarfsorientierte Mindestsicherung, nämlich in Form eines entsprechenden Aufstockungsbetrages zur Versicherungsleistung auf die Höhe der Mindestsicherung, haben.

Ich bemühe mich laufend um eine Verbesserung der Situation arbeitsloser Menschen in Österreich; in erster Linie wird jedoch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angestrebt. Wenn Sie nunmehr den internationalen Vergleich anführen, so muss dabei auch stets mitbedacht werden, dass in einigen Staaten Sozialleistungen nur brutto gewährt werden und davon laufend noch Abgaben zu zahlen sind. Zudem ist Österreich einer jener Staaten, in dem die Leistung bei Arbeitslosigkeit (Notstandshilfe samt Pensions- und Krankenversicherung) unbegrenzt besteht, solange die Voraussetzungen dafür gegeben sind. In den meisten Staaten (auch in Deutschland) endet die Unterstützung nach einiger Zeit und die arbeitslosen Personen sind dann gänzlich auf die Sozialhilfe angewiesen. Gerade für jene Personen, die am unteren Ende des Einkommens stehen, ist mit der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ein weiterer Schritt der Absicherung, Stabilisierung und möglichen Reintegration in den Arbeitsmarkt gelungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rudolf Hundstorfer

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