ACHTUNG – Vorarlberg-News - Beschäftigungsprojekte: In Vorarlberg wird nun die Zuweisung zu einem gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt (GBP) in manchen regionalen AMS-Geschäftsstellen mit einem persönlichen Schreiben gemacht, das wir bei unserer Beraterin unterschreiben sollen. Das Schreiben enthält Äußerungen bei denen uns pauschal persönliche Vermittlungshindernisse angedichtet werden, aufgrund derer wir in einem Beschäftigungsprojekt unbezahlte Arbeitstrainings erledigen sollen, um danach für 2 Monate oder mehr zu einem sittenwidrigen Pauschallohn angestellt zu werden. Dieses Schreiben muss von uns nicht unterzeichnet werden!!!! Die Beraterin holt dann zwar eine 2. Beraterin hinzu, die unterschreiben muss, aber dann hat das AMS die rechtliche Verantwortung für das, was in diesem Schreiben steht zu tragen und nicht wir selbst. Außerdem ist es möglich – am besten sofort und schriftlich Einwände dagegen zu erheben, wenn man mit etwas was da geschrieben steht, nicht einverstanden ist.
Der in diesem Schreiben bereits festgesetzte Vorstellungstermin bei Integra/Caritas-Carla/Aqua Mühle ist sehr kurzfristig angesetzt und müsste rechtlich eigentlich von uns selbst mit dem betreffenden Sozialbetrieb vereinbart werden. (Darauf kann man auch bestehen!) In untenstehendem Beispiel, ist die arbeitslose Person aber in Begleitung eines Mitgliedes des Netzwerkes „Aktive-Arbeitslose“ zum Vorstellungstermin bei Integra gegangen, um sich dort über die Möglichkeiten einer Beschäftigung zu informieren und den Lebenslauf dort abzugeben.
Frau R. war zuvor schon 2011 und 2013 bei Integra vorstellig geworden. Zwischenzeitlich vom AMS Dornbirn auch zu Caritas-Carla und Aquamühle zugewiesen worden und hat aufgrund des Alters 50+ keine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt mehr erhalten – wird also seit 5 Jahren zwischen den Sozialbetreiben hin und hergeschoben und vom AMS seit kurzem massiv unter Druck gesetzt und sanktioniert.
Zuvor war sie lange Jahre bei ein und derselben Firma angestellt gewesen, wo dann 2010 eine ganze Abteilung weg rationalisiert wurde.
Bei Integra wurde sie dann gleich im Flur damit empfangen ein 2-seitiges Bewerberinnenprofil mit persönlichen Fragen auch zu Finanzen und Gesundheit, Arzt- und Betreuungsverhältnissen auszufüllen. Diese Informationen wollte Frau R. nicht preisgeben und auch den Rest des Bogens hat sie nicht ausgefüllt, da ihre Daten eigentlich bei Integra aus dem Jahre 2013 aufliegen müssten. Zur großen Überraschung und allgemein praktizierten Überrumpelungstaktik des AMS war die AMS-Beraterin bereits im Besprechungszimmer, um den Verlauf des Bewerbungsgesprächs zu kontrollieren!!!!
Frau D. von Integra informierte Frau R., teils auch über interessierte Nachfrage von Fr. R., über alle Möglichkeiten der Beschäftigung (z.B. auch Haushaltsservice bei ältern Menschen, um dort vorwiegend Reinigungsarbeiten zu erledigen; Prolog/Fertigung vorgestanzte Papierwaren wie Pralinenschachteln für Lindt usw.; Aufbereitung der Ware in Secondhand-Shops u.v.m.) – alles „leichte Tätigkeiten“- und strich den Bereich der Poststelle besonders hervor. Lustenau und Hard seien große Poststellen – meist mit 2 Personen besetzt; Wolfurt, Schwarzach, Lochau kleine Poststellen mit 1 Person besetzt. In kleinen Poststellen wird 35h gearbeitet – wobei es eine lange Mittagspause gebe.
In einem 6-wöchigen Arbeitstraining werde man eingeschult (auch Bankgeschäfte zu erledigen, wie Sparbuch, Pensionsauszahlungen, Auslandsüberweisungen etc). – in dieser Zeit ohne Dienstvertrag.
Frau D. schlägt ein 3tägiges Schnuppern vor, damit sich Fr. R. mit den Bedingungen vertraut machen könne. Man sei in diesen Poststellen wie ein Selbständiger – müsse sich auch darum kümmern, dass alles gut präsentiert und staubfrei sei. Sie fragt Fr. St./AMS-Beraterin ob diese 3 Tage „Schnuppern“ möglich seien und Fr. St. sagt, wenn dies im Rahmen von „Zuschauen“ erfolge, sei dies i.O. Da vor allem die AMS-Beraterin der Ansicht ist, diese Beschäftigung sei für Fr. R. eine große Chance, klären wir darüber auf:
- dass wir immer mehr Vorarlbergerinnen 50+ werden, die sich seit 5 Jahren von einer, vom Steuerzahler geförderten Wiedereingliederungsmaßnahme in die andere schicken lassen, aber ständig tiefer und nachhaltiger im uns diskriminierenden und uns brandmarkenden 2. Sozial-Arbeitsmarkt festsitzen!
- Wir teils sogar schwer diskreditiert werden, weil haltlose psychologische Statements und persönliche Ressentiments von Integramitarbeitern in Abschlußberichten, aber auch vom BBRZ (Gesundheitsstraße) an das AMS weitergegeben werden, die – so wie es scheint - wiederum die AMS-Beraterinnen dazu motivieren, wilde Interpretation über unser Verhalten und Auftreten bei Beratungsterminen ins AMS-System zu dokumentieren, um uns daraufhin dann entweder Vermittlungshindernisse, die zu beheben seien zu unterstellen oder uns sanktionieren zu können, indem uns die zwischenzeitlich sehr gering gewordene Notstandshilfe auch noch gestrichen wird.
- Verweis auch auf die WIFO-Studio vom November 2014 die belegt, dass aus diesen Beschäftigungsprojekt-Wiedereingliederungsmaßnahmen netto nur 3 Tage mehr an Beschäftigung im 1. regulären Arbeitsmarkt hervorkommen…..dies alles also wirklich keinen Sinn mache und nur Steuergeld verschwende, das besser eingesetzt werden könnte..
Fr. St. fordert Fr. D./Integra auf, sich zu diesem Vorwurf zu äußern. Fr. D./Integra meint, es handle sich schon um einen gewissen Prozentsatz an Menschen, die nach der Beschäftigung bei Integra auf dem 1. Arbeitsmarkt unterkomme. Sie würden das aber auch nicht weiterverfolgen und können keine Auskunft geben, wie nachhaltig das sei. (Nachträgl. Anmerkung AAL: Es wäre zu überprüfen, ob Integra, Caritas-Carla und Aqua Mühle, um diese Prozentzahl zu erreichen und damit ihre eigene Existenzberechtigung zu dokumentieren, v.a. die Langzeitarbeitslosen50+ anschließend kurzfristig in anderen eigenen Projekten zu genauso katastrophalen Konditionen anzustellen, wie zuvor in der Wiedereingliederungsmaßnahme selbst, um sie dann doch 2-3 Monate später wieder an das AMS zu verweisen, welches uns Langzeitarbeitslose 50+ wieder in den Kreis der Sozialunternehmen eingliedert. Somit wird/wurde vermutlich dieser diskriminierende 2. Arbeitsmarkt ständig ausgebaut und nicht nur Sozialabbau betrieben, sondern zunehmend Menschen in diesem Durchlauf entrechtet, gedemütigt und teils auch gemobbt.
Zum Thema Bezahlung: Fr. R. erwähnte bereits zuvor in einem kurzen Gespräch mit der AMS-Beraterin, dass es ihr gar nicht mehr um Geld gehe, sondern darum, die Menschwürde in diesem ganzen Prozess gewahrt zu sehen. Daraufhin wird dann vergessen, Fr. D./Integra zu den genauen Gehaltskonditionen zu befragen. (Sie liegen aus Erfahrungsberichten, die Aktive-Arbeitslose vorliegen aus Ende 2015 ca. bei 8,40/h brutto pauschal, ohne Anrechnung von Vordienstzeiten oder Qualifikation).
Zu Frage wegen Fahrtspesen: Werden von Integra nicht bezahlt.
Zu Frage wegen sozialpädagogische Betreuung: Diese werde von Integra zugekauft – von DOWAS und kann man in Anspruch nehmen, muss aber nicht. Integra ist froh, wenn sie diesbezüglich nichts an DOWAS bezahlen muss.
Auf Anfrage von AAL-Vertreterin Frau S. übergibt Frau D./Integra einen Musterdienstvertrag an Frau R. und die AMS-Beraterin Fr. St.
(Nachträglich AAL-Anmerkung: Da so ein Dienstvertrag eines SÖB oder GBP die Kriterien der aktuellen „Bundesrichtlinie für SÖB und GBP“ erfüllen muss, ist der Sozialbetrieb verpflichtet mit uns Zwangs-zugewiesenen vom AMS das Ausmaß an zu gewährender Sozialpädagogischer Betreuung und die Art der Qualifikation und/oder Ausbildung individuell mit uns zu besprechen und im Dienstvertrag festzuhalten!!!!!!!!!!!!!!!!!! Wird das nicht getan, dürfte uns rein rechtlich der Arbeitslosen- oder Notstandhilfebezug nicht gesperrt werden, wenn wir den allgemein gehaltenen Dienstvertrag nicht unterschreiben. Dies sieht das AMS-Vorarlberg bis zum jetzigen Zeitpunkt allerdings anders – es läuft aber ein diesbezügliches Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Fr. R. weist immer wieder darauf hin, dass Integra ja grundsätzlich eine sehr willkommene und positive Einrichtung sei und erklärt sich damit einverstanden, dass sie von Fr. D./Integra kontaktiert wird, sobald eine passende Stelle für sie bei Integra frei werde.
Weiterer Gedanke: Ein Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt (GBP) unterscheidet sich lt. Definition von einem Sozialökonomischen Betrieb (SÖB) dadurch, dass es Arbeit für gemeinnützige Organisationen (also z.B. eine Gemeinde, das Gemeinwohl …) erledigen lässt. (Integra lässt aber nachweislich für viele gewinnorientierte Betriebe des 1. Arbeitsmarktes arbeiten und ist somit eigentlich kein GBP, sondern ein SÖB. Was das bedeutet, wenn es um eine sanktionfähige Zuweisung durch das AMS geht, ist noch zu klären.) :