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Wahlumfrage zur Nationalratswahl 2024: FPÖ

Submitted by Aktiver Admin on Fri, 27.09.2024 - 13:04

1. Was sind die drei wichtigsten Gründe, dass Erwerbsarbeitslose Ihrer Liste die Stimme geben sollen (bitte kurz fassen)

Wir wollen Arbeitslose mit professioneller Arbeitsvermittlung und praxisorientierter Aus-, Fort- und Weiterbildung wieder in den Arbeitsmarkt zurückholen.

2. Sind Sie für die Abschaffung der 100%igen Bezugssperren beim AMS und für die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz? Wann werden die Urteile des EuGH und des Deutschen BVerfG bezüglich Existenzsicherung und Menschenwürde auch in Österreich voll umgesetzt?

Die 100-prozentige Bezugssperre muss sich auf Fälle einer Totalverweigerung bei der Arbeitsvermittlung bzw. dem AMS-Schulungsbetrieb beschränken.

3. Sind Sie für die Abschaffung der Diskriminierung von Versicherten bei der Sozialhilfe/Mindestsicherung: In den meisten Bundesländern wurde als Sonderregel eingeführt, dass Erwerbslose, denen der Bezug beim AMS gesperrt wurde, kein Geld aus der Sozialhilfe/Mindestsicherung erhalten. Das ist im Vergleich zu reinen Mindestsicherungsbezieher*innen diskriminierend, denen für gleiche vorgeworfene Verfehlungen der Bezug nur um 25% gekürzt wird.

Das sogenannte „Aufstocken“ auf den AMS-Bezug bei Sanktionierungen durch das AMS macht das ganze System nutzlos. Deshalb wollen wir auch eine gemeinsame Verwaltung von Leistungen des AMS und aus der Sozialhilfe, damit hier Transparenz für alle Beteiligten herrscht und es zu keinen Parallelstrukturen kommt. Ein Ausspielen der beiden Systeme muss jedenfalls verhindert werden.

4. Soll das Arbeitslosengeld, das laut Verfassungsgerichtshof ein „vermögenswertes Recht“ ist(VfGH G363/97) – so früher wie bis zum Jahr 2000 – wieder gegen die laufende Entwertung durch die Inflation in seinem realen Wert wieder gesichert werden ("Valorisierung")?

Die Nettoersatzrate sollte auf 70 Prozent angehoben und jährlich valorisiert werden. Im Gegenzug hat das AMS den Auftrag in der Arbeitsvermittlung und den AMS-Schulungen effizienter zu werden.

5. Wie wollen Sie das Grund- und Menschenrecht auf FREI gewählte Arbeit entsprechend ILO Übereinkommen 122 generell umsetzen? Was soll auch rechtlich einklagbar sein?

Überall dort, wo in Österreich rechtsstaatlich eine Umsetzung sinnvoll und notwendig ist.

6. Verfahrenshilfe:
In Regierungsprogramm der derzeitigen Regierung war die Neuregelung der Verfahrenshilfe festgeschrieben. Bisher wurde auf Antrag auf Verfahrenshilfe durch die Rechtsanwaltskammer ein Rechtsanwalt zugewiesen, der ohne direkten Lohn die Verfahrenshilfe übernahm. Dadurch war weder die freie Anwaltswahl möglich, noch konnten Anwälte sich auf Arbeitslosenrecht spezialisieren und Existenz sichernd als Spezialisten arbeiten und entsprechend dem persönlichen Engagement war die Qualität der Arbeit der Verfahrenshilfeanwälte sehr unterschiedlich. Sind Sie für eine Neuregelung der bislang paternalistischen Verfahrenshilfe. Wie soll diese Ausschauen?

Die Verfahrenshilfe ist eine vom Staat finanzierte Serviceleistung für bedürftige Personen bei Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung). Damit soll allen Bürger der Zugang zum Recht und zu einem gerichtlichen Verfahren ermöglicht werden. Um eine Änderung herbeizuführen, müsste es über dieses System eine Evaluierung geben. Die Pauschalbeträge, die die Rechtsanwälte bei solchen Verfahren bekommen, müssten ebenfalls reformiert werden. Denn der Aufwand muss so entschädigt werden, dass es keine finanziellen Einbußen gibt. Ist das einmal geregelt, kann man über eine Neuregelung der Zuteilung eines Rechtsanwaltes mit einem Wahlrecht nachgedacht werden.

7. Mindestlohn:
Österreich ist einer der letzten Staaten in Europa, der noch keinen gesetzlichen Mindestlohn entsprechend dem UNO Pakt über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte hat. Sind Sie dafür einen solchen einzuführen und wenn ja, in welcher Höhe?

Ein gesetzlicher Mindestlohn muss mit Bedacht eingeführt werden. Wichtig ist, dass er in einer Höhe festgesetzt wird, die sowohl den Lebensunterhalt sichert als auch die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen nicht gefährdet. Regionale Unterschiede und die wirtschaftliche Lage der verschiedenen Branchen müssen dabei berücksichtigt werden.

8. Bedingungsloses Grundeinkommen:
Wie stehen Sie zum bedingungslosen Grundeinkommen, mit dem auch immer wieder als „fehlende Arbeitsanreize“ aufgeworfene Fragen gelöst werden könnte, weil diese Grundsicherung bei Aufnahme einer Arbeit nicht weg fallen würde und so auch Arbeit in Niedriglohnbranchen sich wieder lohnen würde. Erst bei Mehrkinderfamilien! Welche Modelle bevorzugen Sie? Wie sollten Rahmenbedingungen im Steuersystem usw. angepasst werden? Sind Sie für die Durchführung von Modellversuchen?

Erwerbsarbeit dient nicht nur der Sicherung des ökonomischen Unterhalts sondern ist auch sinnstiftend. Wir lehnen ein Bedingungsloses Grundeinkommen ab und wollen vielmehr das bisher bereits bestehende Bedingungslose Grundeinkommen in Form der Mindestsicherung/Soziahilfe für Ausländer abschaffen.

9. Demokratische Mitsprache der Erwerbsarbeitslosen:
Nach ILO-Übereinkommen 122 und ILO Empfehlung 202 (Nationaler Basisschutz) sind Betroffenenselbstvertretungen in die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung der Sozialpolitik und Beschäftigungspolitik einzubeziehen. Der UNO-Menschenrechtskommissar fordert speziell sicher zu stellen, dass die Mitbestimmung auf „gleicher Augenhöhe“ statt findet
Sind Sie dafür, dass Erwerbslose dementsprechend ein gesetzlich garantiertes Mitspracherecht erhalten?
Was halten Sie vom Aufbau einer Erwerbslosenanwaltschaft als Rechtsdurchsetzungsagentur und Mitspracheplattform für Betroffenenselbstorganisationen?

Arbeitslose können sich aktuell schon bei der Arbeiterkammer registrieren lassen, um bei der AK-Wahl stimmberechtigt zu sein und so ihr Mitspracherecht geltend machen. Die Schaffung einer gesetzlichen Körperschaft halten wir nicht als erstrebenswert, nachdem nach unserem sozialen und wirtschaftspolitischen Verständnis die Arbeitslosigkeit nur ein zeitlich begrenzter Zustand sein soll. Das Arbeitsmarktservice (AMS) muss alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Betroffenen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aktuell besteht beim AMS viel Änderungsbedarf in dieser Angelegenheit.

10. Mobilität:
Von der derzeitigen Regierung wurde ein 1-, 2-, 3-Euro Klimaticket versprochen, das dann aber nur als Jahreskarte umgesetzt wurde, die für Pendler interessant sein mag, aber für Gelegenheitsfahrer und Armutsbetroffene absolut nichts bringt.
Wie wollen Sie Menschen mit geringen Einkommen umweltfreundliche Mobilität ermöglichen? Durch ein Klimatagesticket oder gar durch generelle Freifahrt wie in Luxemburg?

Das derzeitige "Klimaticket" in der Form eines reinen Jahrestickets greift sicherlich zu kurz. Für Menschen mit geringen Einkommen, Gelegenheitsfahrer oder Armutsbetroffene bringt diese Lösung wenig. Wir unterstützen die Idee eines Tages- oder Wochentickets, um umweltfreundliche Mobilität für alle leistbar und attraktiv zu machen. Eine generelle Freifahrt, wie etwa in Luxemburg, sehen wir allerdings als kontraproduktiv, da die Kapazitäten im öffentlichen Verkehr bereits jetzt nicht ausreichen. Zudem ist es nicht kostenlos – die Kosten werden auf alle Steuerzahler umgelegt.

Es ist wichtig, das Klimaticket nicht nur in der Preisgestaltung, sondern auch in Bezug auf das Angebot zu überdenken. Es bringt nichts, ein Ticket anzubieten, ohne gleichzeitig den öffentlichen Verkehr ausreichend auszubauen. Verlässlichkeit und Kapazität müssen gewährleistet sein, um den steigenden Bedarf zu decken und die Mobilität langfristig zu sichern.

11. Sind Sie für die Förderung von wirtschaftlichen Alternativen wie solidarischer Ökonomie (Selbstverwaltung, Social Commons usw.)? In welcher Form? Was wollen Sie als Organisation selbst beitragen?

Solidarität bzw. solidarisches Verhalten ist aus unserer Sicht einer der wesentlichen Aspekte von Freiheit. Diese entwickelt sich auf der Grundlage der individuellen Freiheit, in den eigenen Handlungen nicht nur das eigene Interesse zu berücksichtigen, sondern auch das Wohlergehen der eigenen Familie, der Dorfgemeinschaft und damit letztlich der gesamten Gesellschaft. Maßnahmen zur Förderung solidarischen Handelns sind jedenfalls zu unterstützen.

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