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Solidarische Prozessbeobachtung

Submitted by Aktive Arbeits… on Tue, 08.10.2019 - 21:53

Kurzer Leitfaden für Neulinge der Prozessbeobachtung

Grundsätzliches:

  • Öffentliche Prozesse dürfen alle interessierten Menschen besuchen. Das ist ein grundlegendes Menschenrecht das in Österreich durch Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang steht!
  • Personalausweis mitführen, denn die Obrigkeit will alles kontrollieren und lassen Dich nur mit einem solchen durch die Eingangskontrolle!
  • Keine Gegenstände mitführen, die von den Gerichten als Waffe betrachtet werden können. Auch keine großen Taschen, diese können aber in Spinden oder bei der Eingangkontrolle zwischengelagert werden.
  • Bei Verhandlungen, die als politisch heikel eingestuft werden können, rechtzeitig erscheinen, denn der/die GerichtspräsidentIn kann besonders strenge Kontrollen, Ausweiskopien inklusive, anordnen!
  • Prozessbeobachter sagen nichts, außer maximal ihren Namen, wenn sie danach gefragt werden.
  • Prozessbeobachter verhalten sich während der Verhandlung ruhig, weil der/die Richter entweder Ordnungsstrafen aussprechen kann und im schlimmsten Fall sogar den Verhandlungssaal räumen lassen kann (die Verfahrensparteien haben aber das Recht auf jeweils 3 Vertrauenspersonen als Beobachter).
  • Fotografieren und Tonaufzeichnungen während der Gerichtsverhandlung sind unter Strafandrohung verboten und sollten daher, um den Angeklagten / Beschwerde führenden nicht zu schaden, tunlichst unterlassen bleiben!

Wozu ein Prozessbeobachter?

  • Richtige Prozessbeobachter führen Mitschriften.
  • Wenn mehrere Menschen zusammen kommen, teilt man sich auch gerne in der Mitschrift. Einer nimmt sich die Klägerseite vor, eine die Verteidigung, eine den/die Richter/in, eine das gesamte Setting
  • Beobachtet wird alles! Selbst wie die Stühle stehen, ob jemand gähnt oder gelangweilt ist, etc.
  • Die Mitschriften sollen hernach zu einem Gedächtnisprotokoll zusammengefasst werden.
  • Die Teilnahme an Prozessbeobachtern soll demonstrieren, dass die Angeklagten nicht "alleine" sind.
  • Die Angeklagten (gegebenenfalls die Klägerinnen, wenn es darum geht, uns zustehende Recht zu erkämpfen) werden mental gestärkt.
  • Die Protokolle können auch jenen dienlich sein, denen ein Prozess noch bevor steht oder jenen, die dem "Rechtsstaat" auf die Finger schauen.
  • Auch selbst kann man davon viel lernen, wie der "Rechtsstaat" wirklich funktioniert!
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