ArbeitnehmerInnenrechte sind unteilbar!
Im BAGS-Kollektivvertrag wurde eine „Transitarbeitskräfteregelung“ eingeführt, die für AMS-Zwangsmassnahmen in Form von Arbeitsverhältnissen bei „sozialökonomischen Betrieben“ und bei „gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten“ gelten sollen.
Diese von den Gewerkschaften GPA-jdp und vida mit beschlossene „Transitarbeitsregelung“ entzieht den Betroffenen ArbeitnehmerInnen folgende Rechte, die sonst üblicherweise ein KV bietet:
- Recht auf Anrechnung der Vordienstzeiten
- Recht auf Anrechnung der Qualifikationen
- Recht auf Gehaltsvorrückungen
Damit verletzt die BAGS-Transitarbeitskräfteregelung das Grundprinzip von Kollektivverträgen, nämlich die „kollektivvertraglichen Differenzierungskriterien, die das ausnützen der sozialen Schwäche der Arbeitnehmer erschweren“1. Diese Regelung ist aus unserer Sicht daher sittenwidrig (§ 879 ABGB). Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit bzw. das Gleichheitsgebot der Verfassung wird ebenso gebrochen!
Laut dem von Österreich unterzeichneten „Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930“ der International Labour Organization (ILO) der UNO muss bei Zwangsarbeit überprüft werden, ob „die angebotenen Löhne und übrigen Arbeitsbedingungen denjenigen wenigstens gleichwertig waren, die in dem betreffenden Gebiete für Arbeiten oder Dienstleistungen gleicher Art üblich sind.“
„Transitarbeitskräfte“ werden somit dank Gewerkschaft schlechter als ZwangsarbeiterInnen behandelt!
Unterstützen Sie unsere Online-Protestaktion (ab Freitag 3.2.2012) gegen die Grundrechtsverletzung von ArbeitnehmerInnenrechte unter http://www.aktive-arbeitslose.at
Grundrechtsverletzung AMS-Zwangsmaßnahmen
Die vom AMS aufgenötigten Zwangsmaßnahmen sind grundsätzlich menschenrechtswidrig, weil diese unter Androhung des die Existenz bedrohenden Entzuges (Totalsperre des AMS-Bezuges für 6 oder 8 Wochen!) aufgezwungen werden. Mit der Mindestsicherung gibt es nun auch keine letzte Existenzsicherung mehr, weil diese repressiv mit dem AMS-Zwangsregime verknüpft ist: Wer eine Bezugssperre beim AMS hat, dem wird auch im „roten Wien“ im ersten Monat die Mindestsicherung um 25% gekürzt, im zweiten um 50% und ab dem dritten um 100%. Das grundlegende Menschenrecht auf Existenz, auf Überleben, wird uns somit verweigert!
Das Menschenrecht auf frei gewählte Arbeit wird uns vorenthalten!
Laut ILO-Übereinkommen 122 über die Beschäftigungspolitik (veröffentlicht als einfaches Gesetz in BGBl. Nr. 355/1972) hat Österreich zu einer „aktiven Politik“ verpflichtet, um „Arbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung zu beseitigen“ und hat „die volle, produktive und frei gewählte Beschäftigung zu fördern.“
„Diese Politik muss zu gewährleisten suchen,
- dass für alle Personen, die für eine Arbeit zur Verfügung stehen und Arbeit suchen, eine solche vorhanden ist;
- dass diese Arbeit so produktiv wie möglich ist; [= gut bezahlt]
- dass die Wahl der Beschäftigung frei ist und jeder Arbeitnehmer alle Möglichkeiten hat, die notwendige Befähigung für eine ihm zusagende Beschäftigung zu erwerben und seine Fertigkeiten und Anlagen bei dieser Beschäftigung zu verwenden.“
Trotz steigendem Reichtum herrscht seit über 20 Jahren Massenarbeitslosigkeit und Prekarisierung. Es fehlen 500.000 Arbeitsplätze!
Wir fordern als ArbeiternehmerInnen unser Menschenrecht ein!
-
Schluss mit der sittenwidrigen Transitarbeitskräfteregelung!
-
Recht auf frei gewählte und gerecht bezahlte Arbeit für Alle!
-
Für demokratische und solidarische Gewerkschaften!
Siehe auch:
- BAGS-KV-Umfrage der Gewerkschaft vida: Transitarbeitskräfte nicht vergessen Offener Brief, (5.8.2011)
- BABE- und BAGS-KV: Schluss mit der Umgehung von Kollektivverträgen durch die Gewerkschaften gpa-djp und vida! (8.4.2011)
- Flugblatttext: BAGS-KV: Arbeit Suchende als ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse?